Der Tagesspiegel: Schaar fordert Ende der Unsicherheit bei Arbeitnehmerdatenschutz Bluttests nur zulässig, wenn Informationen für Job nötig sind
Geschrieben am 16-11-2009 |
Berlin (ots) - Im Vorhaben der Koalition, den Datenschutz von Arbeitnehmern zu regeln, sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar einen "sehr großen Fortschritt" gegenüber früheren Regierungen. "Ich erwarte jetzt wesentliche gesetzliche Klarstellungen, die bisherige Unsicherheiten beseitigen", sagte Schaar dem Tagesspiegel (Dienstagsausgabe). So sollten beispielsweise durch Bluttests gewonnene medizinische Daten nur erhoben und gespeichert werden dürfen, wenn dies für die Anforderungen an einem konkreten Arbeitsplatz notwendig ist.
"Jemand, der Arzt oder Pilot werden will, muss mehr Auskünfte über sich selbst zulassen als jemand, der im Sekretariat arbeiten will", sagte Schaar. Es dürfe keine "Standardtests" geben. Auch diskriminierende Fragen nach sexueller Orientierung oder Gewerkschaftszugehörigkeit müssten unterbleiben. Die Überwachung von Arbeitnehmern, etwa durch Kameras, dürfe nur im Ausnahmefall zulässig sein, wenn Straftaten geschehen seien und es einen begründeten Verdacht gegen einen Beschäftigten gebe, sagte Schaar.
Geklärt werden müsse auch, ob bei der Korruptionsbekämpfung Arbeitnehmerdaten nur zur Verfolgung von Straftaten verwendet werden dürften oder auch präventiv zu deren Verhütung. Die kürzlich in Kraft getretene Regelung im Bundesdatenschutzgesetz zugunsten Beschäftigter lasse viele Fragen offen. Obwohl die Festlegungen im aktuellen Koalitionsvertrag "so konkret wie noch nie" seien, blieben im Detail viele Spielräume für Kompromisse; diese dürften nicht einseitig zulasten der Arbeitnehmer gehen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Tagesspiegel-Politikredaktion, Tel.: 030 290 21 - 14 907
Originaltext: Der Tagesspiegel Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/2790 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_2790.rss2
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