ZDF-Magazin "Frontal 21" am 17. November 2009, 21.00 Uhr: / Risiken bei Autogas - Sachverständige: TÜV und Dekra gefährden durch "Scheingutachten" Umwelt und Verkehrssicherheit
Geschrieben am 17-11-2009 |
Mainz (ots) - Spitzenverbände der Autogas-Branche und Sachverständige werfen den Prüforganisationen TÜV und Dekra "Schummeln mit Scheingutachten" im großen Stil vor. Das sei "Betrug am Kunden", gefährde die Umwelt und die Verkehrssicherheit.
Es geht um mehr als 300 000 Fahrzeuge in Deutschland, die nachträglich auf Autogas umgerüstet wurden. Den meisten dieser Autos bestätigen Gutachten von TÜV und Dekra, dass sie die gesetzlichen Abgaswerte einhalten. Dabei haben die Prüforganisationen die Fahrzeuge nie gesehen. Die Prüfungen werden an so genannten Referenzfahrzeugen durchgeführt, die Ergebnisse einfach auf tausende andere Autos übertragen. Für die Prüforganisationen ein Millionengeschäft in dreistelliger Höhe, denn jedes Gutachten kostet den Kunden rund 300 Euro.
Stichproben des ZDF-Magazins "Frontal 21" bestätigen: TÜV und Dekra stellen so genannte "Einzel-Gutachten hinsichtlich der Abgasemission" für Autos mit nachgerüsteten Gasanlagen aus, ohne dass der Schadstoffausstoß der Autos im Gasbetrieb gemessen wurde. "Frontal 21" weist zudem nach, dass nachgerüstete Autos mit Gasantrieb trotz extrem schlechter Abgaswerte problemlos zugelassen werden können.
TÜV und Dekra nutzen eine gesetzliche Grauzone. So ist es in "Ausnahmefällen" möglich, dass die Abgasuntersuchungen lediglich an einzelnen "Referenzfahrzeugen" durchgeführt werden. Die Testergebnisse werden dann massenweise auf Autos ähnlicher Bauart übertragen, ohne dass diese Fahrzeuge tatsächlich überprüft werden. Kritiker wie der "Bundesverband der freien Gastankstellen" oder der "Verband der Autogas-Anlagen Einbaubetriebe" sprechen von "wertlosen Schreibtisch-Gutachten", bei denen auch gravierende Sicherheitsmängel an nachgerüsteten Autogas-Fahrzeugen gar nicht entdeckt würden.
Die Prüforganisationen TÜV und Dekra weisen die Kritik zurück. Das Prinzip der Referenzgutachten sei gesetzeskonform. So habe im September dieses Jahres auch der "Bund-Länder-Fachausschuss technisches Kraftfahrwesen" bestätigt, dass es "keinen Änderungsbedarf" gebe.
Rückfragen an die Redaktion: Telefon 030 / 2099-1255 (Ilka Brecht)
Originaltext: ZDF Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7840 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7840.rss2
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