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EANS-News: Verbraucherschützer gegen AWD Österreich: Gericht lässt Sammelklage zu

Geschrieben am 18-11-2009

Handelsgericht Wien prüft nun VKI-Vorwurf der systematischen
Fehlberatung von Anlegern durch AWD-Berater in Österreich.



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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Recht/Prozesse/Sammelklage gegen AWD in Österreich zulässig

Utl.: Handelsgericht Wien prüft nun VKI-Vorwurf der systematischen
Fehlberatung von Anlegern durch AWD-Berater in Österreich.

Bonn / Wien (euro adhoc) - Die Sammelklage des österreichischen
Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen den AWD Österreich ist
zulässig und das Gericht prüft die Vorwürfe der "systematischen
Fehlberatung" von Immofinanz-Anlegern durch AWD Berater nun
inhaltlich. Das hat das Handelsgericht Wien entschieden. Der
Beschluss wurde dem VKI heute zugestellt. "Wir erneuern unser Angebot
an den AWD, den Streitfall im Sinne der Geschädigten rasch zu
klären", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des VKI Rechtsbereichs. "Der
AWD soll nun rasch auf den Einwand der Verjährung der bislang nicht
eingeklagten Ansprüche verzichten. Dann können wir die Vorwürfe mit
dieser ersten Sammelklage exemplarisch prüfen und im Lichte einer
Musterentscheidung eine außergerichtliche Lösung anstreben - das wäre
im Interesse aller." Sollte der AWD dies ablehnen, wird der VKI alles
tun, um alle Ansprüche rechtzeitig vor einer allfälligen Verjährung
gegen den AWD gerichtlich geltend zu machen, sagt Kolba.

Der Sammelklagen-Aktion des VKI - im Auftrag des
Konsumentenschutzministeriums und mit Unterstützung des deutschen
Prozessfinanzierers FORIS AG - haben sich 2.500 Anleger mit einem
Gesamtschaden von rund 30 Millionen Euro angeschlossen. Die erste
Teilklage (125 Personen - Schaden rund zwei Millionen Euro) wurde von
Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser namens des VKI am 30. Juni 2009
beim Handelsgericht Wien eingebracht. Ende September 2009 folgte
bereits die nächste Tranche (145 Personen - Schaden wieder rund zwei
Millionen Euro).

Die Klagen wurden notwendig, weil der AWD eine "systematische
Fehlberatung" von Anlegern bis zuletzt immer bestritten hat und sich
in allen Fällen auf - wie Anleger sagen - in der Beratung regelmäßig
als bloße Formsache verharmloste und daher zumeist ungelesen
unterzeichnete Gesprächsprotokolle beruft. "Die Frage des
Beweiswertes solcher klein gedruckter und offenbar tatsachenwidriger
Klauseln und die Fülle an Beweisen für eine systematische
Fehlberatung müssen daher durch ein unabhängiges Gericht geprüft
werden", sagt Kolba, "wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien die
Sammelklage des VKI als zulässig ansieht und damit den Weg für eine
hoffentlich zügige und umfassende Klärung der Vorwürfe eröffnet hat."

Der VKI ist aber auch nach wie vor jederzeit bereit, über konkrete
Angebote des AWD Österreich, des AWD Deutschland oder dessen
Eigentümer Swiss Life in der Schweiz in außergerichtliche
Verhandlungen zu treten.

Alle Informationen zur Sammelklagen-Aktion des VKI gegen den AWD
Österreich finden Sie auf www.verbraucherrecht.at

Rückfragehinweis: Verein für Konsumenteninformation, Dr. Peter Kolba,
Tel.: 01/588 77 - 320


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: FORIS AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Dr. Gerrit Meincke, FORIS AG, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn, Tel.:
0228-9 57 50 22, Fax: 0228-9 57 50 27, bonn@foris.de, www.foris.de

Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE0005775803
WKN: 577580
Index: CDAX
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
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Düsseldorf / Freiverkehr
Hannover / Freiverkehr
München / Freiverkehr
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