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Winterreifen: Mindestens vier Millimeter Profiltiefe / TÜV Rheinland empfiehlt: Beschädigte und zu alte Reifen nicht mehr verwenden

Geschrieben am 19-11-2009

Köln (ots) - Es ist ein jährlich wiederkehrendes Bild: Autofahrer,
die von einem plötzlichen Wintereinbruch überrascht werden und auf
spiegelglatter Straße die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren. Über
6.000 solcher Unfälle mit Personenschaden zählte das Statistische
Bundesamt im vergangenen Jahr. Ein Grund dafür: Viele Autofahrer
verzichten darauf ihr Fahrzeug mit Winterreifen auszurüsten. Ein
riskantes Spiel, denn auf vereisten Flächen verlieren Sommerreifen
schnell die Bodenhaftung. Auch Antiblockiersystem und elektronische
Stabilitätsprogramme bleiben dann wirkungslos. Durch ihr stärkeres
Profil sowie die auf die Kälte angepasste Gummimischung von
mindestens vier Millimetern haften dagegen Winterreifen bei Schnee
und Eis erheblich besser auf der Fahrbahn. "Man sollte spätestens
jetzt beim Auto auf Winterreifen wechseln und diese bis Ostern
nutzen", sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte vom TÜV
Rheinland. Damit sind Fahrer dann auch rechtlich auf der sicheren
Seite, denn der Gesetzgeber schreibt eine den Witterungsverhältnissen
angemessene Bereifung vor.

In den neuen Zulassungsbescheinigungen wird nur noch eine
Reifengröße aufgeführt. Gefahren werden dürfen jedoch alle die
Reifengrößen, die bei der Erteilung der Betriebserlaubnis positiv
geprüft wurden. Welche Größen das sind, ist in der
Übereinstimmungserklärung (CoC-Papier) aufgeführt. Wenn diese
Erklärung nicht vorliegt, kann jede Technische Prüfstelle des TÜV
Rheinland einen Vordruck erstellen, in dem fahrzeugspezifisch die
Serienreifen aufgeführt sind.

Vor der Montage sollten Autofahrer die Winterreifen genau prüfen.
Reifen mit Rissen oder Beulen, Pneus mit einem Profil von unter vier
Millimeter und Reifen, die älter sind als sechs Jahre geben keine
ausreichende Sicherheit mehr. Das Alter lässt sich mit Hilfe der
"DOT-Kennziffer" auf der Seitenwand ermitteln. Die ersten beiden
Ziffern stehen für die Produktionswoche, die letzten beiden für das
Jahr. Bei Fremdkörpern im Reifen sollte eine Fachwerkstatt den Reifen
überprüfen. Außerdem ist nach der langen Lagerzeit eine Kontrolle des
Luftdrucks notwendig. Für die Demontage und Lagerung der Sommerreifen
ist Folgendes zu beachten: Vor dem Abnehmen die Reifen mit Kreide
beschriften: VR = vorne rechts; VL = vorne links; HR = hinten rechts;
HL = hinten links. Die Sommerreifen sollten bei der erneuten Montage
auf keinen Fall an keiner anderen Stelle als angegeben angebracht
werden. Die Pneus trocken, kühl und dunkel getrennt von Ölen, Benzin
und Fetten lagern. Kontakt mit diesen Stoffen macht das Gummi
brüchig.

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Wolfgang Partz, Pressesprecher Mobilität, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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