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TÜV Rheinland warnt vor Gefahr: Lichterketten und Spielzeug oft mangelhaft / Teilweise gravierende Sicherheitsrisiken / 42 Lichterketten und 31 Spielzeuge im Test / Kauf in sechs niederländischen Städ

Geschrieben am 23-11-2009

Köln (ots) - Schlechte Verarbeitung, lockere Stromkabel und
Verbrennungsgefahr, verschluckbare Kleinteile, verbotene Weichmacher
und fehlende Sicherheitshinweise: TÜV Rheinland hat 42 Lichterketten
und 31 Spielzeuge in sechs niederländischen Städten gekauft und in
den niederländischen Laboren von TÜV Rheinland in Eindhoven und
Niekerk sowie in den Prüflaboren in Köln und Nürnberg getestet. Das
Ergebnis: Obwohl nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
überprüft wurde, sind drei von vier Artikeln bei den Prüfungen
durchgefallen. Das heißt, sie dürften innerhalb der Europäischen
Union nicht verkauft werden.

Die Fachleute von TÜV Rheinland haben die Lichterketten zum Preis
von 89 Cent bis 14,95 Euro im Oktober und November 2009 in Amsterdam,
Apeldoorn, Eindhoven, Groningen, Rotterdam, Venlo sowie einige
weitere im Internet gekauft. Bei den Tests fielen 32 von 42
Lichterketten durch. "Sie weisen zum Teil gefährliche
Sicherheitsmängel auf. Bei drei Lichterketten besteht sogar die
Gefahr eines Stromschlags", so Henk-Jan Pieters von TÜV Rheinland EPS
in Niekerk, wo der Lichterschmuck geprüft wurde. Die am häufigsten
festgestellten Mängel sind falsche oder fehlende Sicherheitshinweise
auf den Verpackungen und zu große Hitzeentwicklung. Eine Lichterkette
erreichte bei der Prüfung bis zu 250 Grad Celsius, erlaubt sind
maximal 90 Grad Celsius. Kontrolliert wurde sowohl nach der DIN EN
60598-2-20 für Leuchten als auch nach dem Geräte- und
Produktsicherheitsgesetz.

Sämtliche Lichterketten, die im Internet gekauft wurden, waren
mangelhaft. Generell empfehlen die Fachleute, elektrische
Weihnachtsdekoration nur bei bekannten und sicheren Quellen zu
kaufen, um etwaige Mängel reklamieren zu können.

Ähnlich schlecht sind die Testergebnisse bei den Spielzeugen.
Diese wurden ebenfalls im normalen Handel in Amsterdam, Apeldoorn,
Eindhoven, Groningen, Rotterdam und Venlo gekauft. "10 Spielzeuge
waren mängelfrei, aber 21 Spielzeuge entsprechen nicht einmal den
gesetzlichen Mindestanforderungen", fasst Hans Groothuis von TÜV
Rheinland Quality in Eindhoven die Ergebnisse zusammen. Dort wurden
insbesondere die chemischen Prüfungen vorgenommen. Im Test waren
Spielzeuge bis zu einem Preis von 10 Euro.

Zehn Spielzeuge enthielten verbotene Weichmacher - so genannte
Phthalate. Weichmacher in Kunststoff stehen im Verdacht,
krebserregend sowie hormonell und toxisch zu wirken. Um Spielzeug als
Quelle für die Belastung von Kindern auszuschließen, sind bestimmte
Weichmacher in Spielzeug, das innerhalb der Europäischen Union
verkauft werden soll, generell verboten.

Bei sechs geprüften Spielzeugen lösten sich zudem verschluckbare
Kleinteile. Das kann besonders für Kinder unter drei Jahren sehr
gefährlich sein und ist daher für Spielzeug dieser Altersgruppe
verboten.

Aufgrund der Testergebnisse appellieren die Experten von TÜV
Rheinland auch an die Verantwortung der Verbraucher, besser ein gutes
Spielzeug als mehrere billige zu kaufen. Generell gilt: bewusst
einkaufen und sich beraten lassen. Orientierung beim Kauf bietet
ferner ein unabhängiges Prüfzeichen wie beispielsweise das GS-Zeichen
für geprüfte Sicherheit.

Vollständiger Text sowie Fotos zum Download unter
www.tuv.com/presse, alle Testergebnisse unter
http://www.tuv.com/nl/pers_1.html im Internet.

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Hartmut Müller-Gerbes, Presse, Tel.: +49 2 21/8 06-26 57
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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