Rheinische Post: Gericht stärkt die Versicherten
Geschrieben am 23-11-2009 |
Düsseldorf (ots) - Die Entscheidung des Hamburger Landgerichts zu Lebensversicherungen stärkt die Rechte der betroffenen Kunden und ist die logische Konsequenz eines BGH-Urteils von 2005. Die Karlsruher Bundesrichter rügten damals die Rückzahlungspraxis der Versicherer bei Verträgen, die zwischen 1994 und 2001 geschlossen und kurz danach gekündigt worden waren. Warum soll hier anderes gelten? Das gestrige Urteil hat noch keine Rechtskraft, und deshalb werden die Versicherer nicht aufgeben. Aber: Es gibt kein vernünftiges Argument dafür, dass das eingezahlte Geld bei frühzeitiger Kündigung vollends in die Taschen von Unternehmen und Vermittlern wandert. Andererseits kann es nicht sein, dass Kunden kommen und gehen können, wie sie wollen. Dann können die Versicherer die Kalkulation und in der Folge ihren Betrieb auch gleich einstellen. Die Rückzahlung muss sich also in einem Rahmen bewegen, der allen Interessen dient. Wer glaubt, die Unternehmen seien die einzigen Verlierer des Urteils, der irrt. Denn bei den angestrebten Rückzahlungen müssen entweder die Eigentümer der Gesellschaften ran - dann bluten die Aktionäre von Allianz und Co. Oder das Geld kommt aus dem großen Kundentopf - dann stehen andere Versicherte schlechter da. Wer über den Sieg des kleinen Kunden jubelt, der jubelt womöglich zu früh.
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