Beschäftigtentransfer verdoppelt die Vermittlungsquote und drittelt die Vermittlungskosten / Beschäftigtentransfer ist effektiver und effizienter als konventionelle Kündigung
Geschrieben am 24-11-2009 |
Düsseldorf (ots) - Im Falle notwendiger Entlassungen finden über den Beschäftigtentransfer im Durchschnitt etwa doppelt so viele Betroffene wieder eine neue existenzsichernde Erwerbstätigkeit als beim freien Spiel der Kräfte auf dem Arbeitsmarkt. Darauf weist der Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer (BVTB) hin. Hinzu kommt, dass die Vermittlungskosten bei Einschaltung von Transferagentur und -gesellschaft nicht einmal ein Drittel der Kosten betragen, die beim herkömmlichen Weg über Kündigung, Abfindung, Arbeitslosengeld I und II sowie Vermittlung über die Arbeitsagentur anfallen. Zu diesen Ergebnissen gelangt der BVTB in einer Modellrechnung anhand von über 36 Monate hinweg gesammelten Fallzahlen aus der Praxis, die unter anderem auf Auswertungen der G.I.B. Bottrop basieren.
Von 100 Arbeitnehmern, die eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, fanden immerhin 48, also knapp die Hälfte, über eine Transfergesellschaft binnen anderthalb Jahren wieder eine neue Stelle. Per Transferagentur konnten 39 Personen in eine neue Tätigkeit vermittelt werden. Am effektivsten war die Kombination der beiden Beschäftigtentransferinstrumente: Unter Einschaltung von Transferagentur und -gesellschaft konnten 59 Personen eine neue Erwerbstätigkeit aufnehmen. Auf konventionellem Wege hingegen konnte im gleichen Zeitraum lediglich 23 Personen, also nicht einmal einem Viertel, ein neuer Arbeitsplatz vermittelt werden.
Die Nettokosten für diesen Prozess summierten sich im Falle der Transfergesellschaft auf 4 Mio. Euro für die 100 Beschäftigten bzw. 83.000 Euro pro Vermittlung und im Falle der Transferagentur auf 4,4 Mio. Euro für 100 Beschäftigte bzw. 113.000 Euro pro Vermittlung. Die effizienteste Lösung war die Kombination der beiden Transferinstrumente. Bei Nutzung von Transferagentur und -gesellschaft werden pro Vermittlung 65.000 Euro an Nettokosten aufgewendet. Im Vergleich dazu fallen beim konventionellen Weg insgesamt mehr als 5,2 Mio. Euro bzw. 226.000 Euro pro Vermittlung an.
Christa Burbach, Vorstandsmitglied des BVTB erklärt dazu: "Die Untersuchungen zeigen eindeutig, dass der Beschäftigtentransfer gleichzeitig die größere arbeitsmarktpolitische Wirkung entfaltet und klare Kostenvorteile für sich verbuchen kann. Davon profitieren die betroffenen Arbeitnehmer, die Unternehmen und letztlich auch die Staatskasse." Er appelliert daher an die Unternehmen, im Falle notwendiger Entlassungen frühzeitig Transferagenturen oder Transfergesellschaften einzuschalten.
Der Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer (www.bvtb.de) entwickelt die Instrumente des Beschäftigtentransfers weiter, fördert ihren Einsatz und vertritt sie in der Öffentlichkeit. Er setzt Standards für die Beratung sowie Projektsteuerung und -abwicklung, um die Qualität und Transparenz des Beschäftigtentransfers in der Breite zu gewährleisten und seine Verantwortung gegenüber Teilnehmern, Personal abgebenden Unternehmen und der öffentlichen Hand zu sichern. Ein zertifiziertes Zulassungsverfahren lässt nur Transferanbieter im BVTB zu, die die hohen Standards des "Qualitätslabels BT" erfüllen.
Originaltext: Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer e.V. (BVTB) Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75798 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75798.rss2
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