München, 05. April 2005.- Die Falk Asset Management KG (FAM) hat am 4. April 2005 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Grund ist drohende Zahlungsunfähigkeit.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde wiederum Herr Rechtsanwalt Josef Nachmann aus München bestellt. Herr Rechtsanwalt Nachmann ist vom Amtsgericht München bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter der Falk Capital KG, der Falk Development KG sowie der Falk Financial Marketing KG bestellt worden. Diese Gesellschaften mussten am 29. März 2005 bereits Insolvenz anmelden.
Der vorläufige Insolvenzverwalter strebt nunmehr an, die FAM als unternehmerische Einheit für die weitere Bewirtschaftung der Immobilien und Fonds – so weit möglich – zu erhalten. Die Arbeitsplätze bei der FAM sollen daher bestehen bleiben und die FAM so, gegebenenfalls über Sanierung und im Wege einer Auffanglösung, fortgeführt werden.
Angesichts der Struktur der Falk Gruppe kann durch diesen Schritt auch eine nachhaltige Fortführung der Immobilien- und Fondsbewirtschaftung zum Nutzen der Anleger aus der vorläufigen Insolvenz heraus leichter umgesetzt werden. Diese Vorgehensweise ist daher entscheidend für die Erhaltung der Fonds und den Schutz der Anleger:
Durch eine Fortführung der FAM als Schlüsseleinheit der geschlossenen Immobilienfonds der Falk Gruppe wird auch in der vorläufigen Insolvenz die weitere Bewirtschaftung der Immobilien und der Fonds durch die FAM und ihre Mitarbeiter sichergestellt. So kann eine Grundlage für die Erhaltung der Fonds geschaffen werden.
Die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Fonds soll zunächst mit dem Bankenkreis in einem Termin am 12. April 2005 erörtert werden. Gemeinsam mit den jeweiligen Kreditinstituten sollen fondsindividuelle Vorschläge erarbeitet und den Anlegern in einzelnen Gesellschafterversammlungen zur Abstimmung vorgestellt werden, um langfristige und nachhaltige Konzepte auch für die Fonds zu entwickeln.
Für den einzelnen Fondsanleger ist dabei wichtig, dass lediglich die Verwaltungsgesellschaften der Falk Capital Gruppe von der Insolvenzantragstellung betroffen sind, nicht jedoch die einzelnen Fondsgesellschaften als solche.
Es wird dringend gebeten, in den nächsten Wochen von individuellen Anfragen bei der FAM oder dem vorläufigen Insolvenzverwalter abzusehen. Solche Anfragen können derzeit nicht behandelt werden. Schon angesichts der Zahl der Anleger wäre eine seriöse Bearbeitung nicht gesichert, ohne dass die derzeit zwingend erforderliche Arbeit zur Fortführung und/oder Sanierung der Gesellschaften darunter leiden würde.
Sobald neue Informationen über den Fortgang vorliegen, können Anleger diese auf der Website