Schiewerling: Optimale Hilfe für arbeitssuchende Menschen muss an erster Stelle stehen bei SGB-II-Reform
Geschrieben am 27-11-2009 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Bemühungen um eine Organisationsreform des Sozialgesetzbuches II ("Hartz IV") erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling MdB:
Der Grundsatz der Union für eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik lautet: Die optimale Hilfe für arbeitssuchende Menschen muss an erster Stelle stehen, und nicht die optimale Befindlichkeit von und für Behörden. Angesichts der anstehenden Organisationsreform des Sozialgesetzbuches II ("Hartz IV") appellieren wir an die Beteiligten in Bund und Ländern, ihre Bemühungen noch stärker an der originären Zielsetzung zu orientieren. Und dieses Ziel heißt, möglichst schnell möglichst viele Menschen wieder in Arbeit zu bringen. An diesem Ziel müssen wir eine geeignete Organisationsform ausrichten - und nicht anders herum.
Das Prinzip der "Hilfe aus einer Hand" hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar durch sein Urteil vom Dezember 2007 vom Gesetzgeber wieder eine formale Trennung der Verantwortlichkeiten eingefordert. Doch selbst das Verfassungsgericht hat seinerzeit die "Hilfe aus einer Hand" als ein sinnvolles Regelungsziel anerkannt.
Deshalb ist es mehr als redlich, dass wir auch künftig dem Ziel der "Hilfe aus einer Hand" bei der angestrebten Neuorganisation so weit wie verfassungsrechtlich möglich nahe kommen müssen.
Gleichzeitig muss die Trägerschaft der sog. Optionskommunen entfristet werden. Diese Kommunen haben bewiesen, dass sie eine gute Arbeit geleistet haben. Das Modell hat sich bewährt. Für diese Kommunen und die Menschen dort muss der Modellcharakter endlich in eine feste, zukunftssichere Form gewandelt werden.
Auch im jetzigen Reformprozess haben auch die Fachbehörden in Bund und Ländern eine besondere Verantwortung. Wir fordern daher auch sie zu einer konstruktiven Zusammenarbeit auf. Auch für sie muss die oberste Zielsetzung einer Organisationsreform sein, für die Bürger das Optimale zu erreichen. Eine Pflege eigener Befindlichkeiten wäre dabei nicht zieldienlich. Dies wäre ein Rückfall in alte Verhaltensmuster aus der Zeit vor der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe.
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