Menschenrechtsinstitut fordert Zugang zu Bildung für "Kinder ohne Papiere" - Änderung des Aufenthaltsgesetzes empfohlen
Geschrieben am 30-11-2009 |
Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Vorfeld der Innenministerkonferenz Anfang Dezember die Innenminister dazu aufgefordert, sich für eine Gesetzesänderung im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) auszusprechen. Die Einschränkung der Übermittlungspflicht öffentlicher Stellen soll es Kindern ohne Papiere ermöglichen, ihr Menschenrecht auf Bildung in Deutschland wahrzunehmen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt zudem den Bundesländern, einer entsprechenden Änderung im Bundesrat zuzustimmen.
Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage müssen Eltern und ihre Kinder ohne Aufenthaltsstatus fürchten, abgeschoben zu werden, wenn die Kinder eine Schule besuchen. Ein wesentliches Hindernis für den Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen besteht in der Übermittlungspflicht des § 87 Abs. 2 AufenthG für öffentliche Stellen, die sich auch für Schulleitungen öffentlicher Schulen ergeben kann. So müssen Kinder und Jugendliche ohne Papiere an die Ausländerbehörden gemeldet werden, sollten Schulen von deren Status Kenntnis erlangen. Aus Angst abgeschoben zu werden, entscheiden sich Eltern oft, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt der Politik darüber hinaus, die Situation von Kindern ohne Papiere auch im Bereich der Kindertagesstätten zu verbessern.
"Das Menschenrecht auf Bildung gilt für alle in Deutschland lebenden Kinder, ohne Ausnahme", so Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Daher sei es höchste Zeit, die Zugangsbarriere "Übermittlungspflicht" abzubauen. Nur dann komme Deutschland seiner völkerrechtlichen Verpflichtung nach, allen Kindern gleichermaßen den Schulbesuch zu ermöglichen.
Hendrik Cremer. Das Recht auf Bildung für Kinder ohne Papiere - Empfehlungen zur Umsetzung. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2009, 19 S., ISSN 1614-2187 (Policy Paper 14)
Download Policy Paper: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/publikationen.html
Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51271 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51271.rss2
Pressekontakt: Bettina Hildebrand, Pressesprecherin T (030) 259 359 - 14, Mobil (0160) 966 500 83 E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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