EANS-Adhoc: CHRIST WATER TECHNOLOGY AG / GLV schließt Übernahme von 80,5% der Stimmrechte an Christ Water Technology AG ab / Stimmrechtsmitteilung / Kündigungsrecht CHRIST-Anleihe
Geschrieben am 01-12-2009 |
-------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
Unternehmen
01.12.2009
Der Vorstand der Christ Water Technology AG ("CWT") und das Management der GLV Inc. ("GLV" oder "das Unternehmen"; Ticker Symbole GLV.A, GLV.B / TSX) freuen sich, den Abschluss der Übernahme über die indirekte Tochtergesellschaft Eimco Water Technologies GmbH von 80,5% der Aktien der CWT angeboten durch die Aktionäre der CWT in das freiwillige Übernahmeangebot der GLV während der am 17. November 2009 zu Ende gegangenen Angebotsfrist, bekannt zu geben.
Mit Mitteilung vom 30. November 2009 hält die GLV indirekt per 27. November 2009 16.320.268 Aktien der Christ Water Technology AG, was 83,08% der Stimmrechte entspricht.
CWT Aktionäre, die bisher nicht vom Angebot Gebrauch gemacht haben, können innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Angebotsfrist gegen eine Barzahlung von EUR 3,35 pro Aktie gemäß denselben Bestimmungen des freiwilligen Übernahmeangebots der GLV das Angebot annehmen. GLV beabsichtigt die 100%ige Übernahme der CWT-Aktien.
Weiters steht Anleiheninhaber der CWT das Recht zu, aufgrund des Kontrollwechsels die Rückzahlung der Anleihe zum Nominalwert plus angefallener Zinsen zu verlangen gemäß den Anleihebestimmungen. Unabhängig davon wird die Kündigung nur gültig, wenn zumindest Kündigungserklärungen von gesamt 15% des Nominalwerts der Anleihe bei der Zahlstelle von den Anleiheinhabern eingehen innerhalb von 30 Tagen nach dem Abschluss der Transaktion wie heute verlautbart.
Alle Mitteilungen der Anleihegläubiger an die Zahlstelle oder die Emittentin, insbesondere eine Kündigung der Teilschuldverschreibungen, sind gemäß § 8 Abs 3 der Anleihebedingungen schriftlich in deutscher Sprache per Einschreiben an die Zahlstelle zu übermitteln. Der Mitteilung ist ein Nachweis darüber beizufügen, dass der betreffende Anleihegläubiger zum Zeitpunkt der Mitteilung Inhaber der betreffenden Teilschuldverschreibungen ist. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung der Depotbank oder auf andere geeignete Weise erbracht werden. Als Zahlstelle fungiert UniCredit Bank Austria AG, Abt 8811 Zahlstellendienst, Julius Tandler-Platz 3, A-1090 Wien.
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: CHRIST WATER TECHNOLOGY AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Christ Water Technology AG
Mag. Ralf Burchert
ralf.burchert@christwater.com
Tel.: 06232/5011-1113
Branche: Biotechnologie ISIN: AT0000499157 WKN: 675399 Index: WBI, ATX Prime Börsen: Wien / Amtlicher Handel
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