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Schöne Bescherung / Der richtige Versicherungsschutz für die Feiertage

Geschrieben am 01-12-2009

Köln (ots) - Stimmungsvoll brennende Kerzen, Plätzchenduft und
lachende Gesichter - die Advents- und Weihnachtszeit ist für viele
die schönste Zeit des Jahres. Doch während der Festtage, wenn die
gesamte Familie sich versammelt und ungewohnt reges Treiben herrscht,
sind Ruhe und Besinnlichkeit schnell vergessen. Mit blank liegenden
Nerven steigt die Gefahr für Unfälle im Haushalt, die das Fest
ruinieren können. Auch in der Silvesternacht besteht ein erhöhtes
Risiko für Verletzungen und Sachschäden. Um sich zumindest gegen die
finanziellen Folgen solcher Feiertagskatastrophen abzusichern,
empfiehlt AXA deshalb, auf den richtigen Versicherungsschutz zu
achten.

Alle Jahre wieder: Brandgefahr in Haus und Wohnung

Während der Weihnachtsfeiertage lassen jedes Jahr Millionen Kerzen
die Häuser und Wohnungen in Deutschland festlich erstrahlen. Doch der
Lichterglanz hat auch eine dunkle Seite: Denn in der Weihnachtszeit
steigt die Gefahr von Wohnungsbränden. Ob Christbaum, Adventskranz
oder Weihnachtpyramide - schon ein kleiner Funke genügt, um die
festliche Weihnachtsdekoration sekundenschnell zu entflammen. "Durch
Zugluft oder unsachgemäße Löschversuche kann sich das Feuer rasch zu
einem großen Stubenbrand ausbreiten", weiß Herbert Groh, Leiter
Sachschaden von AXA.

Auch in der Küche herrscht während des weihnachtlichen Treibens
erhöhte Brandgefahr. Ein auf der Herdplatte vergessenes Geschirrtuch
oder brennende Weihnachtsplätzchen im Backofen verderben schnell den
Weihnachtsschmaus. Besonders gefährlich ist überhitztes Fett: Löscht
man mit Wasser, kommt es zu einer Explosion. Küchen- oder
Wohnungsbrände können immense finanzielle Schäden nach sich ziehen.
Insbesondere, wenn auch benachbarte Wohnungen zu Schaden gekommen
sind oder Löschwasser schwerwiegende Schäden im Haus verursacht hat.
Der Verursacher steht dann vor hohen Kosten - für
Renovierungsarbeiten im gesamten Haus oder für eine eigene neue
Inneneinrichtung.

Hab und Gut lassen sich natürlich ersetzen. Schlimmer sind
Personenschäden - etwa wenn ein Familienmitglied sich so schwer
verletzt, dass es langfristig unter den gesundheitlichen Folgen der
Brandverletzung leiden muss: "Wird bei einem Brand ein Familienvater
arbeitsunfähig, kann das für die gesamte Familie weitreichende
finanzielle Folgen haben", warnt Bernd Mengel, Experte für
Unfallversicherungen bei AXA. Zwar übernehmen die Krankenkassen in
solchen Fällen die medizinische Behandlung und den stationären
Krankenhausaufenthalt, die finanziellen Folgen von langfristigen
gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind allerdings nicht abgedeckt.

Prosit Neujahr: Gefahren in der Silvesternacht

In der Silvesternacht kommt es häufig zu Unfällen, besonders wenn
bei ausgelassener Stimmung mit Freunden und Familie Alkohol im Spiel
ist. Ursache für Verletzungen ist vor allem der unsachgemäße,
leichtsinnige Umgang mit Feuerwerkskörpern. Denn schnell geht bei der
beliebten "Knallerei" zum Jahreswechsel ein Böller nach hinten los.
"Jedes Jahr aufs Neue bekommen wir in der Silvesternacht schwere
Verletzungen zu sehen. Besonders häufig sind Brandverletzungen an
Händen, Augen und im Gesicht. Schäden an den Ohren sind ebenfalls
keine Seltenheit", so Prof. Dr. med. Johannes M. Rueger, Direktor der
Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie des UKE in
Hamburg.

Auch hohe Sachschäden bereiten beschwingten Silvesterpartys ein
unschönes Ende. So mancher fehlgeleitete Feuerwerkskörper verursacht
Brandschäden am Balkon oder am parkenden Auto. Jedes Jahr ärgern sich
außerdem Autobesitzer über Spuren von Feuerwerkskörpern auf dem
Autolack oder gar zerbrochene Scheiben am Pkw.

Der richtige Versicherungsschutz für ein sorgenfreies Jahr

Damit das neue Jahr nicht mit einem bösen Erwachen beginnt, ist
ein umfassender Versicherungsschutz ratsam. Im Schadenfall sind so
die finanziellen Folgen von Festtagsunglücken und anderen
Missgeschicken während des gesamten Jahres abgedeckt.

Wohngebäudeversicherung:

Für Brandschäden am Haus - zum Beispiel an Fassade, Dach oder
Balkon - kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung auf. AXA zum
Beispiel zahlt im Schadenfall nicht nur die hohen Reparatur- und
Wiederherstellungskosten, sondern auch eventuelle Löschwasserschäden.
"Auch Schäden, die durch typische Silvesterstreiche mit Knallkörpern
entstehen, wie zum Beispiel beschädigte Briefkästen und Müllboxen,
sind mit der Wohngebäudeversicherung abgedeckt", so Herbert Groh,
Leiter Sachschaden von AXA. "Diese vermeintlich harmlosen Mutproben
sind Sachbeschädigung und sollten bei der Polizei angezeigt werden."

Hausratversicherung:

Werden Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände wie Möbel oder
Gardinen durch einen Adventskranz oder ein Tischfeuerwerk
"gebrandmarkt", springt die Hausratversicherung ein. Einige
Versicherer, wie zum Beispiel AXA, verzichten hierbei auf die Einrede
grober Fahrlässigkeit - wenn beispielsweise eine brennende Kerze für
kurze Zeit unbeaufsichtigt bleibt und das Mobiliar Feuer fängt. Auch
sogenannte Sengschäden können bei AXA mitversichert werden: Schmoren
Teppiche, Möbel oder Gardinen an, zahlt dann ebenfalls die
Hausratversicherung.

Haftpflichtversicherung:

Die private Haftpflichtversicherung kommt dann zum Tragen, wenn
Brandunglücke nicht nur die eigenen vier Wände, sondern auch Nachbars
Besitz in Mitleidenschaft ziehen. Auch Schäden an fremden Autos, die
durch falschen Gebrauch von Feuerwerkskörpern entstehen, sind ein
Fall für die private Haftpflichtversicherung.

Unfallversicherung:

Eine private Unfallversicherung deckt die finanziellen
Konsequenzen von Unfällen wie zum Beispiel Brandverletzungen oder
Hör- beziehungsweise Sehschäden ab, wenn sie den Betroffenen
langfristig beeinträchtigen. Was viele nicht wissen: Die gesetzliche
Unfallversicherung kommt nur für die finanziellen Folgen von Unfällen
auf, die am Arbeitsplatz beziehungsweise auf dem Weg dorthin
geschehen. Daher sollte man mit einer privaten Unfallversicherung
vorsorgen.

Kfz-Versicherung:

Geraten im Freien geparkte Autos durch Feuerwerkskörper in Brand
oder beschädigen fehlgeleitete Silvesterraketen die Scheiben, zahlt
die Teilkasko-Versicherung des Fahrzeughalters. Schäden durch mut-
und böswillige Beschädigung übernimmt die Vollkasko-Versicherung. In
diesem Fall sollte der Fahrzeughalter allerdings nicht nur seine
Versicherung, sondern auch die Polizei informieren und Anzeige gegen
Unbekannt erstatten.

Servicekasten

Mit ein paar einfachen Vorsichtsmaßnahmen und Tipps lassen sich
Feiertagsunglücke vermeiden:

Brennende Kerzen:

Generell gilt: Elektrische Kerzen sind immer sicherer als offenes
Feuer - insbesondere, wenn Kinder oder Haustiere in der Nähe sind.
Wer dennoch nicht auf das stimmungsvolle Licht verzichten möchte,
sollte Löschmittel (Feuerlöscher, Löschdecke oder einen Eimer Wasser)
griffbereit halten. Weihnachtsbäume, Adventskränze und
Weihnachtsgestecke sollten Sie auf feuerfeste Unterlagen stellen. Ist
das Tannengrün durch Heizungsluft trocken geworden, sollten keine
Kerzen mehr angezündet werden. Offenes Feuer niemals unbeaufsichtigt
lassen!

Weihnachtsstress in der Küche:

Viele Köche verderben bekanntlich den Brei - und sorgen für Chaos
und Stress am Herd. Um Unachtsamkeiten zu vermeiden, sollten - je
nach Größe der Küche - niemals mehr als zwei eifrige Köche am Werk
sein. Niemand erwartet ein perfektes Fünf-Gänge-Menü. Machen Sie
Abstriche und nehmen Sie sich Zeit. Ein guter Überblick und
entspannte Stimmung in der Küche sind die beste Prävention.

Vorsicht! Silvesterraketen:

Zünden Sie Feuerwerkskörper niemals in unmittelbarer Nähe von
Gebäuden und Kraftfahrzeugen. Raketen immer von einer standsicheren
Abschussrampe starten (zum Beispiel einer eingegrabenen Flasche) und
niemals auf Menschen richten. Feuerwerkskörper gehören nicht in die
Hände von alkoholisierten Personen oder Kindern. Vorsicht bei
Blindgängern: Diese niemals ein zweites Mal entzünden. Um Schäden
durch fehlgeleitete Raketen innerhalb des Hauses zu vermeiden,
sollten Sie die Fenster schließen. Fahrzeuge möglichst in der Garage
parken. Ist dies nicht möglich, Autos in ruhigen Gegenden abseits von
großen Straßen abstellen.

Originaltext: AXA Konzern AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53273
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53273.rss2
ISIN: DE0008410002

Pressekontakt:
AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de


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