Straftatbestand der politischen Nötigung für VKA
Geschrieben am 02-08-2006 |
Berlin (ots) - "Für die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände müsste man den Straftatbestand der politischen Nötigung einführen. Wer meint, sich derart mit Intrigen und Manipulationen in Verhandlungen durchsetzen zu müssen, hat jegliches Recht verloren, sich Tarifpartner nennen zu dürfen. Angesichts der jüngsten Provokationen und Diffamierungen kann von einem verantwortlichen Handeln der VKA überhaupt nicht die Rede sein", bewertete Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe das Verhalten der VKA, mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einen separaten Tarifvertrag unter Umgehung des Marburger Bundes abzuschließen, obwohl ver.di allenfalls 1.000 Ärzte vertritt, der Marburger Bund hingegen die Interessen von 105.000 Krankenhausärzten wahrnimmt.
"Es ist schlicht eine Zumutung, den separaten Tarifabschluss der VKA mit ver.di als eine Gehaltssteigerung von zehn Prozent darzustellen. In Wahrheit handelt es sich um Einkommensverluste von bis zu zwölf Prozent. Das ist nicht nur unseriös, das ist unverschämt." Hoppe forderte die VKA auf, endlich zu einem Mindestmaß an Anstand und Ehrlichkeit zurückzukehren und dem Marburger Bund ein verhandlungswürdiges Angebot zu unterbreiten. Zumindest sollte die Arbeitgeber-Vereinigung durch die Anrufung eines Schlichters dokumentieren, einen fairen, arztspezifischen Tarifabschluss finden zu wollen - und zwar mit der Gewerkschaft, die als einzige legitimiert ist, für die Krankenhausärzte zu verhandeln, dem Marburger Bund.
Originaltext: Bundesärztekammer Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9062 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9062.rss2
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