Kölnische Rundschau: Kölnische Rundschau Kommentar zum Sorgerecht von Vätern
Geschrieben am 03-12-2009 |
Köln (ots) - Väter im Wandel
JENS MEIFERTzum Sorgerechtsurteil
Väter ohne Ehering haben in Straßburg einen klaren Sieg errungen. Nur ist es ein Erfolg, den sie tunlichst nicht auskosten sollten.
Mit großer Mehrheit haben die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ledige Väter in diesem Land diskriminiert werden. Dass eben die elterliche Sorge nicht allein Sache der Mutter ist, nur weil kein Trauschein vorliegt. So aber steht es im Gesetz. Dahinter steht die Vorstellung, dass es sich bei einer Vaterschaft außerhalb einer ehelichen Beziehung kaum um mehr als eine flüchtige Disco-Bekanntschaft handeln kann. Und dass es dem Kind immer schadet, wenn das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter erzwungen wird.
Beides ist nicht so, nicht zwingend. Die Rolle von Vätern - wie auch die von Müttern - befindet sich im gesellschaftlichen Wandel. Viele Paaren sehen heute schlicht keine Notwendigkeit mehr, vor den Traualtar zu treten. Im Trennungsfall aber kann das Sorgerecht zum Machtinstrument werden - ebenso wie die Unterhaltszahlung übrigens. Es gibt jedoch keinen Grund, dass der Vater dieses Recht erst von der Mutter erteilt bekommen muss.
Die Justizministerin hat angekündigt, die Gesetzeslage zu prüfen. Das allein wird nicht reichen. Der Gesetzgeber wird gesellschaftliche Realitäten anerkennen müssen. In vielen europäischen Ländern ist dies längst geschehen. Das heißt in diesem Fall: Auch der Vater darf und sollte Sorge tragen fürs Kind. Grundsätzlich. Wenn er im Einzelfall dazu nicht geeignet scheint, ist dies gerichtlich zu klären.
Nur sollte der Weg zum Richter immer die letzte Option sein. Unabhängig davon, wer das Recht auf seiner Seite wähnt. Bei Streitigkeiten ums Sorgerecht gibt es nämlich meist nur Verlierer - vor allem die Kinder. Ihnen hilft das geteilte Sorgerecht nur, wenn Vater und Mutter es auch verantwortungsvoll wahrnehmen. Wenn sie auch nach einer Trennung bereit sind, sich zurückzunehmen zugunsten des Kindes. Um deren Wohl geht es letztlich.
Originaltext: Kölnische Rundschau Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/70111 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_70111.rss2
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