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Fahrtüchtigkeit: Ein Glas Glühwein kann schon zuviel sein / TÜV Rheinland: Heißgetränk fördert Alkoholaufnahme / Ab 0,3 Promille verdoppelt sich Unfallgefahr / Hohe Strafen für Fahren unter Alkoholein

Geschrieben am 04-12-2009

Köln (ots) - Glühwein ist heiß begehrt, egal ob auf dem
Weihnachtsmarkt oder bei der Adventsfeier. Doch wer das eine oder
andere Glas getrunken hat, sollte sich nicht mehr ans Steuer setzen.
Denn Glühwein steigt schnell zu Kopf - zumal, wenn er noch einen
Schuss Rum oder Amaretto enthält: "Die Wärme regt die Durchblutung im
Magen-Darm-Trakt an, wodurch die Alkoholaufnahme beschleunigt wird
und das Heißgetränk schneller seine Wirkung entfaltet", erklärt Dr.
Karin Müller, leitende Verkehrspsychologin bei TÜV Rheinland. Der
enthaltene Zucker fördert die Alkoholaufnahme zusätzlich. "Ein Irrtum
ist es zu glauben, eine reichhaltige Mahlzeit reduziere den zu
erwartenden Alkoholspiegel", warnt die Expertin. Richtig ist, dass
die Aufnahme bei gut gefülltem Magen länger dauert als bei leerem
Magen.

Ein 80 Kilogramm schwerer Mann hat bereits nach einem Becher
Glühwein rund 0,35 Promille im Blut - und damit die kritische Grenze
überschritten. "Denn ab 0,3 Promille ist die Unfallgefahr doppelt so
hoch wie im nüchternen Zustand", warnt Dr. Müller. Eine Frau von 60
Kilogramm hat nach nur einem Glühwein bereits einen Alkoholspiegel
von 0,5 Promille. Wer sich damit hinters Steuer setzt, begeht eine
Ordnungswidrigkeit. Neben Bußgeldern von 500 bis 1.500 Euro und vier
Punkten in Flensburg erhält der Verkehrssünder außerdem bis zu drei
Monate Fahrverbot.

Wer noch tiefer ins Glühweinglas geschaut hat und mit mindestens
1,6 Promille von der Polizei erwischt wird, muss mit strafrechtlichen
Konsequenzen rechnen und zur Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung
(MPU), die unter anderem von TÜV Rheinland durchgeführt wird.
Ebenfalls bei TÜV Rheinland beraten Experten die Betroffenen auch
bereits vor der Untersuchung in kostenlosen Informationsabenden oder
stehen ihnen in speziellen Schulungen zur Seite. "Diese Kurse sind
zwar kostenpflichtig", sagt die Verkehrspsychologin, "aber sie
erhöhen durch Tipps und Ratschläge zur Verhaltensänderung die Chancen
auf ein positives Gutachten."

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2

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