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hrp Podcast informiert über Schadensersatzansprüche bei verschwiegener Kick-Back-Zahlung

Geschrieben am 04-12-2009

Bremen (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio abrufbar -

Der neue Podcast von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft hrp ist frei
geschaltet. Das Thema in der Reihe "Ratgeber für Kapitalanleger"
betrifft Millionen von Kapitalanlegern: Provisionszahlungen an den
Anlageberater. Der Fall: Vermittelt ein Anlageberater Kapitalanlagen
an seine Kunden, erhält er häufig dafür eine Rückvergütung.
Verschweigt er diese Kick-Back-Zahlung, kann der Kunde die Bank auf
Schadensersatz in Anspruch nehmen. Denn ein Anlageberater,
insbesondere eine Bank, hat die Pflicht, derartige Rückvergütungen
offen zu legen.

Zum Inhalt des Podcasts: Das Thema Rückvergütung ist für die
Wirtschaftsjournalistin Angelika Engels, die sich mit Kapitalanlagen
aller Art beschäftigt, von großem Interesse. Schließlich will sie für
ihre Leser, unter denen Zehntausende geschädigte Anleger sind, die
Kick-Back-Rechtsprechung recherchieren. In welchen Fällen die
aktuelle Rechtsprechung eingreift und welche Bedeutung sie für die
Praxis hat, erläutert im Interview mit ihr Rechtsanwältin Dr. Petra
Brockmann.

Der Podcast kann kostenfrei unter

http://www.presseportal.de/go2/itunes

http://www.ra-hahn-mcl.de/podcast/hrp-podcast.xml

abonniert werden.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch
für Wirtschaftskanzleien, 2007/2008, eine Spitzenposition bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht tätig. RA.
Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann gehören laut JUVE-Handbuch zu den
häufig empfohlenen Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte
Kapitalanleger.

Originaltext: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61631
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin. Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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