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Haufe aktuell: Neue Steuerfalle für Vereine? - Auszahlung von Sitzungsgeldern und Vorstandsvergütungen sofort überprüfen

Geschrieben am 04-12-2009

Freiburg (ots) - Die Einführung des Ehrenamtfreibetrags haben
viele Vereine bereits zum Anlass genommen, an ihre Vorstände für ihr
ehrenamtliches Engagement meist bescheidene Aufwandsentschädigungen
zu zahlen. Ein häufig auftretendes Problem dabei ist: bei vielen
Vereinen und Verbänden schreibt die Satzung noch eine rein
ehrenamtliche Vorstandstätigkeit vor. Wurde trotzdem gezahlt, drohten
erhebliche Sanktionen bis hin zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

Daher müssen Vereine und Verbände, die Vergütungen und
Sitzungsgelder gezahlt haben, ihre Satzung entsprechend anpassen.
Geschieht dies bis zum 31. Dezember 2010, kommt es nach dem aktuellen
BMF-Schreiben vom 14. Oktober 2009 durch eine Billigkeitsregelung zu
keinen nachteiligen Konsequenzen, selbst wenn schon ab 2007 im
Vorgriff auf die noch anstehende Satzungsänderung Vergütungen an
Vorstände ausgezahlt wurden.

Auf einen besonderen aktuellen gemeinnützigkeitsrechtlichen Aspekt
weist jedoch der Vereinsexperte Prof. Gerhard Geckle, Freiburg, hin:
"Diese Billigkeitsregelung für unsere Vereine gilt leider nur für
bereits erfolgte Abrechnungen und Auszahlungen bis Mitte Oktober
2009! Keinesfalls sollten jetzt noch ohne die notwendige, vorherige
Satzungsänderung Vergütungen weiterhin ausgezahlt oder sogar
Spendenbescheinigungen beim freiwilligen Auszahlungsverzicht
ausgestellt werden. Man riskiert den Entzug des
Gemeinnützigkeitsstatus, also diese wichtige Zeitvorgabe bei
anstehenden Abrechnungen auch in diesem Monat Dezember unbedingt
beachten."

Weitere Informationen unter http://www.redmark.de/verein

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6856
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
RA Oliver Kaiser
Tel.: 0761/3683-975
Fax: 0761/3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/presse


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