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Swiss Life Vorsorge-Know-how: Wohn-Riester - wirklich gut oder nur gut gemeint?

Geschrieben am 08-12-2009

München (ots) - Mit dem Gesetz zur Eigenheimrente haben
Riester-Sparer seit 1. Januar 2008 die Möglichkeit, ihr angespartes
Guthaben auch für den Bau, den Kauf oder die Entschuldung einer
selbst genutzten Immobilie zu verwenden. Doch ist der sogenannte
Wohn-Riester wirklich eine Alternative? Das Swiss Life
Vorsorge-Know-how informiert im zweiten Teil zum Thema Riester-Rente
ausführlich über das noch wenig bekannte Fördermodell. Neben
sachlichen Informationen bietet das Special unter
www.swisslife.de/vorsorge auch einen Beitrag von Matthias Altenähr,
Vertriebsexperte für Private Altersversorgung bei Swiss Life, der
diese Variante der Altersvorsorge kritisch unter die Lupe nimmt und
ein ernüchterndes Fazit zieht.

Auf den ersten Blick scheint Wohn-Riester die Einsatzmöglichkeiten
der Riester-Rente sinnvoll zu erweitern. Denn damit lässt sich der
Traum von den eigenen vier Wänden als zusätzliche Altersvorsorge
schneller verwirklichen. Wie bei allen Riester-Varianten wird die
Ansparphase gefördert und erst bei der Rente greift die nachgelagerte
Besteuerung. Allerdings gibt es bei Wohn-Riester einiges zu beachten,
damit die staatliche Förderung nicht verloren geht. Das bedeutet: Wer
seine Immobilie verkauft und nicht erneut in ein Riester-Produkt
investiert oder die Immobilie vermietet, sofern der Umzug nicht
beruflich bedingt ist, tappt in die Falle. Und selbst im Ruhestand
darf nicht verkauft oder vermietet werden. Das ist erst nach dem
vollendeten 85. Lebensjahr ohne zusätzliche steuerliche Belastungen
möglich.

"Das Konzept von Wohn-Riester setzt auf einen klaren Lebensweg:
Wohnort¬wechsel, Arbeitslosigkeit oder Scheidung sind dabei nicht
vorgesehen. Und im Ruhestand sollte genug Geld für die nachgelagerte
Besteuerung vorhanden sein", erklärt Matthias Altenähr. "Doch wer
kann schon sagen, wie sein Leben in 10, 30 oder gar 50 Jahren
aussehen wird? Zudem läuft die nachgelagerte Besteuerung bis zum 85.
Lebensjahr eines Sparers. Verstirbt er vorher, müssen die Erben
einspringen."

Die Absicht von Wohn-Riester, auch Personen zu einem Eigenheim zu
verhelfen, die eventuell an der Finanzierung gescheitert wären, ist
sicher gut gemeint. Denn gerade bei kinderreichen Familien summieren
sich die Zulagen über die Jahre hinweg zu einem bemerkenswerten
Betrag. Allerdings sind die Nachteile dieses Modells nicht von der
Hand zu weisen. Zusammenfassend stellt Altenähr fest: "Wer sich eine
eigene Immobilie zulegen möchte, sollte sorgfältig überlegen, ob
Wohn-Riester dafür in Frage kommt. Nur wer sich sicher ist, dass er
niemals von Scheidung, Wohnortwechseln oder Arbeitslosigkeit
betroffen sein wird, dem kann ohne Vorbehalte die
Wohn-Riester-Förderung für einen Immobilienerwerb empfohlen werden."
Trifft das nicht zu, müssen genügend finanzielle Reserven vorhanden
sein, um die aus einer förderschädlichen Verwendung des Wohn-Riesters
resultierenden steuerlichen Zusatzbelastungen im Fall des Falles
auffangen zu können. So sollte eine Riester-Förderung nur dazu
eingesetzt werden, wofür sie ursprünglich konzipiert wurde: den
Aufbau einer zusätzlichen Altersrente. "Zwar spart man sich mit einer
Immobilie im Alter die Miete, ist aber auch auf eine Rente
angewiesen, um die Immobilie und den eigenen Lebensstandard zu
unterhalten. Von einer "Rente aus Stein allein", wie eine
selbstgenutzte Immobilie gerne bezeichnet wird, ist noch niemand satt
geworden", kommentiert der Swiss Life Experte Matthias Altenähr.

Mit dem Thema Wohn-Riester schließt das Swiss Life
Vorsorge-Know-how unter www.swisslife.de/vorsorge den Zweiteiler
"Riester-Rente" ab. Im ersten Teil gibt der Versicherer grundlegende
Informationen für alle, die bereits riestern oder mit der
Riester-Rente liebäugeln.

Originaltext: Swiss Life Vorsorge-Know-how
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66918
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66918.rss2

Pressekontakt:
Karin Stadler, Swiss Life, Tel. 089/ 38109-1343,
pressestelle@swisslife.de
Julia Boos, Fortis PR, Tel. 089/ 452278-14, swisslife@fortispr.de


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