CBp Carbon Industries, Inc. gibt Vereinbarung mit Carbon Green, Inc. bekannt
Geschrieben am 08-12-2009 |
Bratislava, Slowakei (ots/PRNewswire) -
CBp Carbon Industries, Inc. ("CBp Carbon" oder "das Unternehmen") (OTC: CBPJ) ist erfreut, bekannt zu geben, dass das Unternehmen mit Wirkung zum 30. November 2009 einen Aktienkaufvertrag (die "Vereinbarung") mit Carbon Green Inc. ("Carbon Green") (OTC Bulletin Board: CGNI) in Bezug auf CBp Carbons 100-prozentige Tochtergesellschaft Greenwood Commerce Ltd. ("Greenwood") abgeschlossen hat. Entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen hat sich das Unternehmen dazu bereit erklärt, alle ausgegebenen und noch ausstehenden Stammaktien von Greenwood an Carbon Green zu übertragen. Im Gegenzug erhält CBp Carbon von Carbon Green für jeweils vier ausstehende Stammaktien von CBp Carbon (zu einem Gesamtwert von etwa 33 Millionen ausgegebenen Stammaktien bei Marktschluss) eine Stammaktie von Carbon Green sowie für jeweils vier ausstehende Optionsscheine von CBp Carbon einen Optionsschein.
Nach Vertragsschluss wird Greenwood unter anderem die weltweiten Exklusivrechte für patentrechtlich geschützte Technologien erhalten, mit deren Hilfe Beiprodukte bei der Pyrolyse von Altreifen (Erhitzung mit Sauerstoffausschluss) in folgende Stoffe umgewandelt werden können: (i) zurückgewonnener Stahl; (ii) ein dieseläquivalentes Öl der Klasse 2, das sich in vielen Ländern zur Erzeugung grüner Elektrizität verwenden lässt; (iii) ein patentierter Verbundstoff aus Nanopartikeln, der von der Reifenindustrie bereits getestet und als wettbewerbsfähiger Ersatz für kommerzielle Russstoffe akzeptiert wurde; und (iv) ein sauber verbrennendes Gas, das zur Stromversorgung für Greenwoods Fertigungsanlagen genutzt werden kann. Im Jahr 2007 wurde die CBp-Carbon-Technologie von der Europäischen Union als einzige Technologie zur Aufbereitung von Altreifen anerkannt, die den Zielen der EU-Gesetzgebung entsprach. CBp Carbon hat kürzlich den Bau einer ersten kommerziellen Grossanlage in Zypern abgeschlossen, wobei es sich um ein hochmodernes kommerzielles Reifen-Pyrolyse-Werk handelt. Der operative Betrieb hat begonnen und im Werk werden aktuell produktionsvorbereitende Heisszugversuche durchgeführt, wodurch bereits kommerzielle Produkte gewonnen werden konnten. Das Werk wird ab dem ersten Quartal 2010 in den kontinuierlichen kommerziellen Betrieb übergehen.
Der Vertragsschluss unterliegt der Erfüllung bestimmter Bedingungen, die dem Vertragsschluss entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen vorausgehen. Hierzu zählt, dass: (i) seit dem Gültigkeitstermin der Vereinbarung keine materiellen Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit bzw. das Anlagevermögen de Unternehmens, CBp Carbon oder Greenwood entstanden sind; (ii) das Unternehmen, CBp Carbon und Greenwood wie im Rahmen der Vereinbarung festgelegt alle Einverständniserklärungen und Zustimmungen erhalten werden; und dass (iii) Carbon Green seiner Sorgfaltspflicht im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung von CBp Carbon und Greenwood in zufriedenstellendem Masse nachkommen wird. John Novak wurde vorübergehend zum Präsidenten und CEO von Carbon Green und Peter Jensen vorübergehend zum Präsidenten von CBP Carbon ernannt, um die effektive Koordination und den problemlosen Betrieb bis zum Abschluss der Vereinbarung zu gewährleisten.
Aufgrund der Bedingungen, denen der Abschluss der Vereinbarung einschliesslich der beiden oben aufgeführten unterliegt, sowie dem Risiko, dass diese vorgreifenden Bedingungen nicht erfüllt werden, besteht keinerlei Garantie dafür, dass das Unternehmen den Aktienkauf wie im Rahmen der Vereinbarung geplant tätigen wird.
Die Wertpapiere von Carbon Green, die zum Vertragsschluss an CBp Carbon übergehen, werden nicht entsprechend des Securities Act aus dem Jahre 1933 in geänderter Fassung (das "Wertpapiergesetz") bzw. entsprechend der Wertpapiergesetze eines beliebigen Bundesstaates der Vereinigten Staaten registriert werden und stattdessen im Vertrauen auf eine Befreiung entsprechend des Wertpapiergesetzes ausgegeben. Die Wertpapiere dürfen ohne Registrierung entsprechend des Wertpapiergesetztes bzw. dem Vorliegen einer Ausnahmeregelung bezüglich derartiger Registrierungsanforderungen in den Vereinigten Staaten weder zum Kauf angeboten noch verkauft werden.
Im Namen des Vorstands,
CBp CARBON INDUSTRIES, INC.
"Peter Jensen" Peter Jensen Präsident und Direktor
Hinweis bezüglich vorausschauender Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält Prognosen und vorausschauende Aussagen entsprechend der Begriffsdefinition in Abschnitt 27A des Securities Act in seiner geänderten Fassung aus dem Jahr 1933 sowie Abschnitt 21E aus dem Securities Exchange Act in seiner geänderten Fassung aus dem Jahr 1934. Aussagen in dieser Pressemitteilung, die nicht auf rein historischen Tatsachen beruhen, sind vorausschauende Aussagen. Ohne Einschränkung zählen hierzu Aussagen, die auf aktuellen Erwartungen beruhen, die einer Vielzahl von Risiken und Unsicherheiten unterliegen, und die nicht als Garantie für zukünftige Leistungen zu begreifen sind. Es bestehen zahlreiche Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse sowie die Pläne und Ziele des Unternehmens erheblich von vorausschauenden Informationen abweichen. Hierzu zählt (i) die Unfähigkeit, die Vereinbarung aus einem beliebigen Grund nicht zum Abschluss bringen zu können; (ii) ungünstige Marktbedingungen; (iii) jedwedes ungünstige Ereignis in Bezug auf die patentierte Technologie, die CBp Carbon lizenziert; sowie (iv) die Unfähigkeit, im Altreifen-Pyrolyse-Werk mit der kommerziellen Produktion zu beginnen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können erheblich von Vorhersagen im Rahmen derartiger Informationen abweichen. Diese sowie alle folgenden vorausschauenden Informationen in Wort oder Schrift beruhen auf Schätzungen und Überzeugungen der Unternehmensführung, beziehen sich auf das Datum ihrer Veröffentlichung und werden ausdrücklich in ihrer Gesamtheit von diesem Hinweis abgedeckt. Obwohl das Unternehmen die Überzeugung vertritt, dass die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Überzeugungen, Pläne, Erwartungen und Absichten angemessen sind, besteht keinerlei Garantie, dass sich diese Überzeugungen, Pläne, Erwartungen oder Absichten als korrekt erweisen. Investoren sollten alle an dieser Stelle veröffentlichten Informationen in Betracht ziehen und sich ausserdem mit den Risikofaktoren vertraut machen, die das Unternehmen in seinem Jahresbericht auf Formblatt 10-K für das Geschäftsjahr zum 30. April 2009, seinen Quartalsberichten auf Formblatt 10-Q sowie im Rahmen der anderen, von Zeit zu Zeit bei der Securities and Exchange Commission getätigten Eingaben erörtert.
Originaltext: CBp Carbon Industries Inc. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66425 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66425.rss2
Pressekontakt: Anlegerpflege von CBp Carbon Industries, Inc., info@cbpcarbon.com
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