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CBp Carbon Industries, Inc. gibt Vereinbarung mit Carbon Green, Inc. bekannt

Geschrieben am 08-12-2009

Bratislava, Slowakei (ots/PRNewswire) -

CBp Carbon Industries, Inc. ("CBp Carbon" oder "das Unternehmen")
(OTC: CBPJ) ist erfreut, bekannt zu geben, dass das Unternehmen mit
Wirkung zum 30. November 2009 einen Aktienkaufvertrag (die
"Vereinbarung") mit Carbon Green Inc. ("Carbon Green") (OTC Bulletin
Board: CGNI) in Bezug auf CBp Carbons 100-prozentige
Tochtergesellschaft Greenwood Commerce Ltd. ("Greenwood")
abgeschlossen hat. Entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen hat
sich das Unternehmen dazu bereit erklärt, alle ausgegebenen und noch
ausstehenden Stammaktien von Greenwood an Carbon Green zu übertragen.
Im Gegenzug erhält CBp Carbon von Carbon Green für jeweils vier
ausstehende Stammaktien von CBp Carbon (zu einem Gesamtwert von etwa
33 Millionen ausgegebenen Stammaktien bei Marktschluss) eine
Stammaktie von Carbon Green sowie für jeweils vier ausstehende
Optionsscheine von CBp Carbon einen Optionsschein.

Nach Vertragsschluss wird Greenwood unter anderem die weltweiten
Exklusivrechte für patentrechtlich geschützte Technologien erhalten,
mit deren Hilfe Beiprodukte bei der Pyrolyse von Altreifen (Erhitzung
mit Sauerstoffausschluss) in folgende Stoffe umgewandelt werden
können: (i) zurückgewonnener Stahl; (ii) ein dieseläquivalentes Öl
der Klasse 2, das sich in vielen Ländern zur Erzeugung grüner
Elektrizität verwenden lässt; (iii) ein patentierter Verbundstoff aus
Nanopartikeln, der von der Reifenindustrie bereits getestet und als
wettbewerbsfähiger Ersatz für kommerzielle Russstoffe akzeptiert
wurde; und (iv) ein sauber verbrennendes Gas, das zur Stromversorgung
für Greenwoods Fertigungsanlagen genutzt werden kann. Im Jahr 2007
wurde die CBp-Carbon-Technologie von der Europäischen Union als
einzige Technologie zur Aufbereitung von Altreifen anerkannt, die den
Zielen der EU-Gesetzgebung entsprach. CBp Carbon hat kürzlich den Bau
einer ersten kommerziellen Grossanlage in Zypern abgeschlossen, wobei
es sich um ein hochmodernes kommerzielles Reifen-Pyrolyse-Werk
handelt. Der operative Betrieb hat begonnen und im Werk werden
aktuell produktionsvorbereitende Heisszugversuche durchgeführt,
wodurch bereits kommerzielle Produkte gewonnen werden konnten. Das
Werk wird ab dem ersten Quartal 2010 in den kontinuierlichen
kommerziellen Betrieb übergehen.

Der Vertragsschluss unterliegt der Erfüllung bestimmter
Bedingungen, die dem Vertragsschluss entsprechend der vertraglichen
Vereinbarungen vorausgehen. Hierzu zählt, dass: (i) seit dem
Gültigkeitstermin der Vereinbarung keine materiellen
Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit bzw. das
Anlagevermögen de Unternehmens, CBp Carbon oder Greenwood entstanden
sind; (ii) das Unternehmen, CBp Carbon und Greenwood wie im Rahmen
der Vereinbarung festgelegt alle Einverständniserklärungen und
Zustimmungen erhalten werden; und dass (iii) Carbon Green seiner
Sorgfaltspflicht im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung von CBp Carbon
und Greenwood in zufriedenstellendem Masse nachkommen wird. John
Novak wurde vorübergehend zum Präsidenten und CEO von Carbon Green
und Peter Jensen vorübergehend zum Präsidenten von CBP Carbon
ernannt, um die effektive Koordination und den problemlosen Betrieb
bis zum Abschluss der Vereinbarung zu gewährleisten.

Aufgrund der Bedingungen, denen der Abschluss der Vereinbarung
einschliesslich der beiden oben aufgeführten unterliegt, sowie dem
Risiko, dass diese vorgreifenden Bedingungen nicht erfüllt werden,
besteht keinerlei Garantie dafür, dass das Unternehmen den Aktienkauf
wie im Rahmen der Vereinbarung geplant tätigen wird.

Die Wertpapiere von Carbon Green, die zum Vertragsschluss an CBp
Carbon übergehen, werden nicht entsprechend des Securities Act aus
dem Jahre 1933 in geänderter Fassung (das "Wertpapiergesetz") bzw.
entsprechend der Wertpapiergesetze eines beliebigen Bundesstaates der
Vereinigten Staaten registriert werden und stattdessen im Vertrauen
auf eine Befreiung entsprechend des Wertpapiergesetzes ausgegeben.
Die Wertpapiere dürfen ohne Registrierung entsprechend des
Wertpapiergesetztes bzw. dem Vorliegen einer Ausnahmeregelung
bezüglich derartiger Registrierungsanforderungen in den Vereinigten
Staaten weder zum Kauf angeboten noch verkauft werden.

Im Namen des Vorstands,

CBp CARBON INDUSTRIES, INC.

"Peter Jensen"
Peter Jensen Präsident und Direktor

Hinweis bezüglich vorausschauender Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält Prognosen und vorausschauende
Aussagen entsprechend der Begriffsdefinition in Abschnitt 27A des
Securities Act in seiner geänderten Fassung aus dem Jahr 1933 sowie
Abschnitt 21E aus dem Securities Exchange Act in seiner geänderten
Fassung aus dem Jahr 1934. Aussagen in dieser Pressemitteilung, die
nicht auf rein historischen Tatsachen beruhen, sind vorausschauende
Aussagen. Ohne Einschränkung zählen hierzu Aussagen, die auf
aktuellen Erwartungen beruhen, die einer Vielzahl von Risiken und
Unsicherheiten unterliegen, und die nicht als Garantie für zukünftige
Leistungen zu begreifen sind. Es bestehen zahlreiche Risiken und
Unsicherheiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse
sowie die Pläne und Ziele des Unternehmens erheblich von
vorausschauenden Informationen abweichen. Hierzu zählt (i) die
Unfähigkeit, die Vereinbarung aus einem beliebigen Grund nicht zum
Abschluss bringen zu können; (ii) ungünstige Marktbedingungen; (iii)
jedwedes ungünstige Ereignis in Bezug auf die patentierte
Technologie, die CBp Carbon lizenziert; sowie (iv) die Unfähigkeit,
im Altreifen-Pyrolyse-Werk mit der kommerziellen Produktion zu
beginnen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können
erheblich von Vorhersagen im Rahmen derartiger Informationen
abweichen. Diese sowie alle folgenden vorausschauenden Informationen
in Wort oder Schrift beruhen auf Schätzungen und Überzeugungen der
Unternehmensführung, beziehen sich auf das Datum ihrer
Veröffentlichung und werden ausdrücklich in ihrer Gesamtheit von
diesem Hinweis abgedeckt. Obwohl das Unternehmen die Überzeugung
vertritt, dass die in dieser Pressemitteilung enthaltenen
Überzeugungen, Pläne, Erwartungen und Absichten angemessen sind,
besteht keinerlei Garantie, dass sich diese Überzeugungen, Pläne,
Erwartungen oder Absichten als korrekt erweisen. Investoren sollten
alle an dieser Stelle veröffentlichten Informationen in Betracht
ziehen und sich ausserdem mit den Risikofaktoren vertraut machen, die
das Unternehmen in seinem Jahresbericht auf Formblatt 10-K für das
Geschäftsjahr zum 30. April 2009, seinen Quartalsberichten auf
Formblatt 10-Q sowie im Rahmen der anderen, von Zeit zu Zeit bei der
Securities and Exchange Commission getätigten Eingaben erörtert.

Originaltext: CBp Carbon Industries Inc.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66425
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66425.rss2

Pressekontakt:
Anlegerpflege von CBp Carbon Industries, Inc., info@cbpcarbon.com


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