Jahresende - Vorsorgeexperte rät: jetzt Riesterverträge überprüfen
Geschrieben am 10-12-2009 |
München (ots) - Haben Sie schon geriestert? Natürlich? Und - passt Ihr Vertrag noch? Zu jedem Jahresende sollten Riesterverträge daraufhin durchgesehen werden, ob das ursprüngliche Ziel, nämlich die Erzielung einer hohen Rendite für die Altersvorsorge dank staatlicher Förderung, noch gewährleistet ist. Stephan Schäff, Vorsorgeexperte und Autor des Praxisratgebers "Altersvorsorge" (Vahlen Verlag), hat folgende Checkliste zusammengestellt, die bei der Überprüfung hilft.
- Die Zulagenförderung orientiert sich am Vorjahreseinkommen. Nur wenn dieses Jahr tatsächlich vier Prozent Ihres zu versteuernden Einkommens des letzten Jahres in den Riestervertrag geflossen sind, erhalten Sie die volle Zulage von 154 Euro pro Person und 185 Euro für jedes Kind (bzw. 300 Euro für jedes ab dem 1. Januar 2008 geborene Kind). Leisten Sie gegebenenfalls eine Einmalzahlung, falls Ihr Vertrag dies zulässt.
- Weiß Ihr Riesteranbieter von eventuellen Änderungen? Relevant sind der Zugang oder Abgang berücksichtigungsfähiger Kinder, Veränderungen des Einkommens sowie des Berufsstandes (Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Selbstständigkeit etc.).
- Ein besonderes Augenmerk sollten Sie auf Veränderungen bei Ehegattenverträgen richten. Hat ein Ehepartner einen "angehängten" bzw. "mittelbaren" Vertrag, auf den Zulagen fließen, ohne dass Sie den Vertrag selbst besparen, können die Zulagen schnell verloren gehen, wenn eine neue Arbeit aufgenommen wird (unter Umständen auch bei geringfügiger Beschäftigung) oder wenn ein Kind geboren wird und der Vertragsinhaber in Elternzeit ist. Gleiches gilt auch für angehängte Verträge Pflegebedürftiger.
- Haben Sie die Steuerförderung für das aktuelle Jahr noch nicht ausgeschöpft, also bis Jahresende weniger als 2.100 Euro in den Riestervertrag fließen lassen? Wenn die Steuerförderung in Ihrem Fall die Zulagenförderung übersteigt und Sie noch Geld auf der Seite haben, das Sie für Ihre Altersvorsorge nutzen können, dann füllen Sie Ihren Riestervertrag auf, um eine höhere Steuerrückerstattung zu erhalten. In Zeiten niedriger Guthabenzinsen kann der Riestervertrag eine attraktive Alternative zu anderen Sparformen darstellen.
- Stellen Sie sich ergebnisoffen die Frage, ob Ihr Riestervertrag in der Form, in welcher er läuft, noch zu Ihnen passt. Ob Versicherung, Fondsvertrag oder Banksparplan - Sie haben stets die Möglichkeit, in einen anderen Vertrag zu wechseln und bereits geflossene Förderung mitzunehmen. Bedenken Sie aber, dass ein Wechsel neue Gebühren verursacht und deshalb wohl überlegt sein will.
- Stellen Sie auch das Unternehmen, bei welchem Sie Ihren Riestervertrag haben, auf den Prüfstand. In Verbraucherzeitschriften finden sich regelmäßig Testberichte, anhand derer Sie die Qualität Ihres Anbieters einem Vergleich unterziehen können.
- Seit Anfang 2009 besteht die Möglichkeit der Eigenheimförderung über sogenannte Wohnriester-Verträge. Mittlerweile gibt es auf dem Markt entsprechende Angebote. Überprüfen Sie, ob diese Variante für Sie von Interesse sein kann, und informieren Sie sich darüber.
- Sie haben zwar einen Riestervertrag, haben aber gerade überhaupt nichts verstanden? Dann sollten Sie sich unbedingt noch einmal mit Ihrem Riesterberater zusammen setzen und sich das Riesterkonzept und Ihren Vertrag genau erklären lassen. Es hängt viel Geld daran!
Stephan Schäff, Altersvorsorge, Vahlen Verlag 2009, ISBN 978-3-8006-3619-8, Euro 24,80
Originaltext: Verlag C.H.Beck Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34486 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34486.rss2
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Verlage C.H.Beck / Vahlen RA Mathias Bruchmann Tel. (089) 381 89-266 Fax (089) 381 89-480 E-Mail: Mathias.Bruchmann@beck.de Internet: www.presse.beck.de
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