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Sozialhilfe 2008: 1,2 Millionen Menschen erhielten besondere Leistungen

Geschrieben am 15-12-2009

Wiesbaden (ots) - Im Laufe des Jahres 2008 erhielten nach Angaben
des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Deutschland rund 1,2
Millionen Personen besondere Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel
des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe").
Gegenüber dem Vorjahr stieg damit die Zahl der Empfänger besonderer
Leistungen um 6,2%. Die Nettoausgaben erhöhten sich gegenüber dem
Vorjahr um 4,0%. Nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer
Sozialleistungsträger gaben die Träger der Sozialhilfe 2008 netto
rund 15,2 Milliarden Euro für diese Leistungen aus. Dies waren über
drei Viertel (77%) der gesamten Nettoausgaben für Sozialhilfe in Höhe
von 19,8 Milliarden Euro.

Die mit Abstand wichtigste Hilfeart im Rahmen der Sozialhilfe ist
die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Insgesamt erhielten
713 000 Personen diese Eingliederungshilfe. Das sind 60% aller
Empfänger besonderer Leistungen. Die im 6. Kapitel des SGB XII
"Sozialhilfe" geregelte Hilfe hat die Aufgabe, eine drohende
Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren
Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern und die Menschen mit
Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. Leistungsberechtigt
sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig
oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht
sind, so weit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten
Leistungsträger - wie zum Beispiel der Krankenversicherung, der
Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit - erbracht wird.

2008 waren 60% der Empfänger von Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen männlich. Die Empfänger waren mit
durchschnittlich 32,5 Jahren (Männer: 31,3 Jahre, Frauen: 34,4 Jahre)
vergleichsweise jung. Knapp 61% der Leistungsberechtigten erhielt die
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ausschließlich in voll-
oder teilstationären Einrichtungen (1998: 74%), 33% ausschließlich
außerhalb von Einrichtungen(1998: 25%). Gemäß dem gesetzlich
festgelegten Grundsatz "ambulant vor stationär" haben sich die
Anteile in den letzten Jahren kontinuierlich zugunsten der Leistungen
außerhalb von Einrichtungen verschoben. Rund 6% der
Leistungsberechtigten bezogen 2008 Leistungen der Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen sowohl in als auch außerhalb von
Einrichtungen.

2008 gaben die Träger der Sozialhilfe 11,2 Milliarden Euro netto
für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen aus. Mit einem
Anteil von deutlich über der Hälfte (57%) an den gesamten
Nettoausgaben der Sozialhilfe war die Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen auch finanziell die mit Abstand bedeutendste
Hilfeart im Rahmen der Sozialhilfe.

Die zweitwichtigste Hilfeart im Rahmen der besonderen
Sozialhilfeleistungen ist die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel
des SGB XII. Hilfe zur Pflege wird pflegebedürftigen Personen
gewährt, die in Folge von Krankheit oder Behinderung bei den
gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf
des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind. Sie wird
jedoch nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen
finanziell weder selbst tragen kann noch sie von anderen - etwa der
Pflegeversicherung - erhält.

Im Laufe des Jahres 2008 erhielten rund 397 000 Personen Hilfe zur
Pflege. Die Sozialhilfeträger gaben hierfür knapp 2,8 Milliarden Euro
netto aus. 72% der Leistungsbezieher befanden sich ausschließlich in
stationärer Pflege, 27% wurde die Hilfe zur Pflege ausschließlich
außerhalb von Einrichtungen gewährt. Rund 1% der Berechtigten bezog
Leistungen der Hilfe zur Pflege sowohl außerhalb von Einrichtungen
als auch in Einrichtungen. Bei den Empfängern von Hilfe zur Pflege
überwogen die Frauen mit einem Anteil von 68% deutlich. Die Empfänger
dieser Leistung waren im Durchschnitt 75,1 Jahre alt (Männer: 66,4
Jahre, Frauen: 79,3 Jahre).

Eine methodische Kurzbeschreibung und weitere Informationen zum
Thema bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter
www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Andrea Wolff,
Telefon: (0611) 75-8164,
E-Mail: sozialhilfe@destatis.de

Originaltext: Statistisches Bundesamt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32102
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32102.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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