Stuttgarter Zeitung: Interview mit dem Völkerrechtler Hans-Peter Folz: "Befehl zum Bombenangriff war nicht rechtswidrig"
Geschrieben am 15-12-2009 |
Stuttgart (ots) - Der frühere Bundeswehr-Kommandeur in Kundus, Oberst Georg Klein, habe legitim gehandelt, als er am 4. September Taliban-Kämpfer bombardieren ließ, sagte der Augsburger Völkerrechtler Hans-Peter Folz im Interview der "Stuttgarter Zeitung" (Dienstagausgabe). "Es ist in einem nicht zwischenstaatlichen Konflikt absolut zulässig, nicht nur Selbstverteidigung zu üben, sondern auch den Gegner aktiv zu bekämpfen. Der Befehl zum Bombenangriff war für sich genommen nicht rechtswidrig", so Folz.
Der Beschuss der Tanklastzüge, der zahlreiche zivile Opfer forderte, sei vom Mandat des Bundestages gedeckt. Dieses richte sich nach dem Mandat des Sicherheitsrates, das die Abwehr von gewaltsamen Störungen des Wiederaufbauprozesses und damit offensive Militärschläge gegen die Taliban erlaube, sagte der Wissenschaftler.
In einem möglichen Gerichtsverfahren werde Oberst Klein "mit Sicherheit entlastet werden". Was man ihm nach dem Bombardement der Tanklastzüge nicht vorwerfen könne, sei ein Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Schwieriger, so Folz, sei die Beurteilung nach dem deutschen Strafrecht. Allerdings sei Klein nicht zu vergleichen mit einem Autofahrer, der den Tod eines anderen Fahrers verursache. "Da für ihn die Bedrohungslage bestand und er zeitnah entscheiden musste, also nicht ausreichend aufklären konnte, würde ich auch in dieser Hinsicht davon ausgehen, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wird", sagte der Völkerrechtler.
Originaltext: Stuttgarter Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/48503 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_48503.rss2
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