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Amerikanische Verhältnisse bald auch in Deutschland? Viele Unternehmen noch immer unzureichend auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die drohende Klageflut vorbereitet

Geschrieben am 04-08-2006

München/Frankfurt/Münster (ots) - Die Personalabteilungen
deutscher Unternehmen und Behörden sind auf das Inkrafttreten des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) - ehemals
Anti-Diskriminierungsgesetz - nicht gut vorbereitet. Das ergab eine
Umfrage von LexisNexis Deutschland und "World Of Staff"
Personaldienstleistungen unter rund 100 Unternehmen. Vor allem kleine
und mittelständische Unternehmen befürchten für sich schlimme Folgen,
wenn die in deutsches Recht umgesetzte EU-Richtlinie in den nächsten
Wochen in Kraft tritt.

"Es besteht noch immer großer Aufklärungsbedarf", betont Kai
Thiele, Geschäftsführer des Münchener Personalberaters "World of
Staff". Sein Fazit: "Viele Unternehmen haben Ihre Hausaufgaben noch
nicht gemacht." Eine kurze Atempause verschafft den Unternehmen
Bundespräsident Horst Köhler, der das AGG noch nicht unterzeichnet
hat. 70% der befragten Firmen wollen diesen Aufschub nutzen, um sich
vor dem Inkrafttreten des Gesetzes rechtlich eingehend zu
informieren, denn Nichtstun kann zukünftig sehr teuer werden:
"Mittelfristig kann es auch in Deutschland zu amerikanischen
Verhältnissen kommen", befürchtet Georg Mikes, Leiter der Abteilung
Arbeitsrecht und European Counsel bei der internationalen
Wirtschaftskanzlei Jones Day in Frankfurt: "Wir rechnen mit einer
höheren Anzahl arbeitsrechtlicher Klagen, mit Schadensersatz- und
Schmerzensgeldansprüchen." So müssen, um Klagen schon im Vorfeld zu
vermeiden, nicht nur interne und externe Stellenausschreibungen,
sondern auch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und alle
Arbeitsabläufe überprüft und an die Regelungen des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes angepasst werden. Auch wissen zwei Drittel
der befragten Unternehmen aus der Dienstleistungsbranche nicht, das
sie ihre Mitarbeiter auch gegen Diskriminierung durch Dritte, also
zum Beispiel Kunden, schützen müssen.

"Unter dem Aspekt der Vorbeugung ist es für Arbeitgeber
unerlässlich, noch vor dem Inkrafttreten alle Prozesse und
Bestimmungen ihres Unternehmens diskriminierungsfrei zu gestalten.
Dies gilt umso mehr, als das Umsetzungsgesetz in Art. 4 auch für das
AGG keine Übergangsfristen vorsieht", weiß Dr. Martin Kolmhuber,
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Autor der Broschüre "Das neue
Gleichbehandlungsgesetz" aus dem Hause LexisNexis. Alle notwendigen
Informationen verständlich und praxisorientiert finden sich in einer
Broschüre aus dem Hause LexisNexis
http://www.lexisnexis.de/Gleichbehandlung. In Fallbeispielen werden
dazu Praxisfragen aus den Bereichen Stellenausschreibungen,
Vergütung, Beförderung, Versetzung und Mobbing aufgegriffen und
erläutert.

Weitere Informationen zu den Inhalten erhalten Interessenten unter
http://www.lexisnexis.de/Gleichbehandlung oder bei Alexandra
Evenkamp, LexisNexis, 02833-3900-221,
alexandra.evenkamp@lexisnexis.de



Über LexisNexis

LexisNexis(R) (www.lexisnexis.de ) ist ein weltweit führender
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Rechtsinformationen im Volltext aus einer Datenbank mit fünf
Milliarden Dokumenten aus über 32.000 Informationsquellen anbietet.
LexisNexis ist ein Unternehmen der Reed Elsevier plc Group [NYSE:
ENL; NYSE: RUK] (www.reedelsevier.com) und betreut mit 13.000
Mitarbeitern Kunden in über 100 Ländern. Zu LexisNexis gehören neben
den Online-Recherchediensten Lexis(R) und Nexis(R) die weltweit
renommiertesten Verlagshäuser im Bereich Rechtsinformation wie
Martindale-Hubbell, Matthew Bender, Butterworths, JurisClasseur,
Abeledo-Perrot und Orac. Die deutschsprachigen Onlinedienste
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Beteiligungsverhältnisse, Marktstudien, Rechtsnormen, Urteile und
Kommentare, oder auch umfassende Pressespiegel auf einen Blick. Diese
Informationen lassen sich wahlweise auf einer übersichtlichen
Benutzeroberfläche einzeln oder verknüpft abrufen. Sitz von
LexisNexis Deutschland ist Münster. Das Unternehmen beschäftigt in
Deutschland rund 300 Mitarbeiter.


Originaltext: Lexis-Nexis Deutschland GmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7925
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7925.rss2

Pressekontakt:

Frank Sarfeld
Sarfeld Communications
Strategische Kommunikation & Public Affairs
Theresienstr. 6
80333 München
Tel.: +49 (0)89-9739 542-0
Fax: +49 (0)89-9739 542-77
E-Mail: office@sarfeld-communications.de

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