EANS-Kapitalmarktinformation: Raiffeisen Centropa Invest Verwaltungs- und Beteiligungs AG / Rechtsänderung zu anderen Wertpapieren als Aktien
Geschrieben am 18-12-2009 |
-------------------------------------------------------------------------------- Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
Raiffeisen Centropa Regional Fund der Raiffeisen Centropa Invest Verwaltungs- und Beteiligungs AG
Thesaurierende Tranche (T) ISI-Nummer AT0000605910 und Ausschüttende Tranche (A) ISI-Nummer AT0000605902
ÄNDERUNG DER GENUSSRECHTSBEDINGUNGEN
Die folgenden Bestimmungen der Genussrechtsbedingungen wurden mit Wirksamkeit ab 18. März 2010 geändert und haben die nachstehende Neufassung erhalten. Die neue Fassung der Genussrechtsbedingungen kann auf der Internetseite www.centropafund.at eingesehen oder kostenlos bei der Gesellschaft angefordert werden.
III. Absatz (1) 2. Satz Die Gesellschaft führt den gesamten Erlös dieser Genussrechtsemission - abzüglich des einbehaltenen Agios gemäß Abschnitt XI. - einem eigenen Rechnungskreis zu.
III. Absatz (2)
Die von der Gesellschaft ausgewählten Vermögensverwalter werden das Vermögen dieses Rechnungskreises, oder des jeweiligen Teiles davon, in Veranlagungsinstrumente der Centropa - Region veranlagen. Die Centropa-Region,
die ihr zuzurechnenden Veranlagungen und Veranlagungsinstrumente der Centropa- Region werden im Anhang zu diesen Genussrechtsbedingungen definiert.
III. Absatz (4) 2. Satz Insofern die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG nicht mehr zur Verfügung steht, bestimmt der Vorstand einen oder mehrere Vermögensverwalter.
VI. Absatz (4) Der für die Zeichnung der Genussrechte zu zahlende Betrag muss bis spätestens 5 Bankarbeitstage vor dem Bewertungsstichtag auf dem von der Gesellschaft genannten Konto eingelangt sein. Das Agio gemäß Abschnitt XI. wird dem Genussrechtszeichner davon automatisch in Abzug gebracht.
VI. Absatz (6) 1. Satz Eine Kündigung durch den Genussrechtsinhaber kann, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Wochen, jeweils monatlich zum Bewertungsstichtag in schriftlicher Form gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
VI. Absatz (8) Für den Zeitraum zwischen dem Kündigungstermin und der Überweisung des Rückzahlungsbetrages auf das Konto des Investors erhält der Investor keine Verzinsung.
VI. Absatz (10) letzter Satz Jedenfalls muss der Kauf- bzw. Rückkaufswert für den Tag der außerordentlichen Zeichnung bzw. Rücklösung gesondert berechnet werden.
VI. Absatz (11) 1. und 3. Satz Der Gesellschaft steht das gleiche Kündigungsrecht (unter Einhaltung der gleichen Kündigungsfrist) wie dem Genussrechtsinhaber zu. Die Mitteilung der Kündigung durch die Gesellschaft gegenüber den Genussrechtsinhabern erfolgt durch Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
X. Die Gesellschaftsteuer ist vom Genussrechtszeichner zu tragen. Diese wird vom Agio gemäß Abschnitt XI. in Abzug gebracht und dem zuständigen Finanzamt abgeführt.
XVII. 2. Satz Soweit das Konsumentenschutzgesetz nicht zur Anwendung kommt sind die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen - dem Sinn und Zweck dieser Bestimmungen entsprechend - durch solche zu ersetzen, welche in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soweit wie rechtlich möglich am nächsten kommen.
XXII. Überschrift Recht und Gerichtsstand
Folgender neuer Anhang wird den Genussrechtsbedingungen beigefügt:
ANHANG: DEFINITION CENTROPA
(1) Geografisch umfasst die "Centropa-Region" die österreichischen
Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland, sowie die Staaten Tschechien, Slowakei sowie Ungarn.
(2) Als "Veranlagungsinstrumente der Centropa-Region" werden jene Investitionen verstanden, bei denen der Wertpapieremittent, der Schuldner oder der sonstige Vertragspartner entweder
o seinen Sitz in einem der Staaten der Centropa-Region hat; o Finanzinstrumente emittiert hat, die an einer Börse notieren, die in der Centropa-Region ihren Sitz hat; o einen der Schwerpunkte der Geschäfts- oder sonstigen Tätigkeit in der Centropa- Region hat; o einer der Staaten Slowakei, Ungarn, Tschechische Republik oder Österreich ist oder das Veranlagungsinstrument von einem dieser Staaten garantiert wird; o eine Gebietkörperschaft ist, die geografisch in der Centropa-Region liegt oder das Veranlagungsinstrument von einer dieser Gebietskörperschaften garantiert wird; o nach Einschätzung des Vermögensverwalters in nicht unerheblichem Ausmaß von der wirtschaftlichen Entwicklung der Centropa-Region profitiert.
Als Veranlagungsinstrumente gelten dabei insbesondere Aktien, Anleihen sowie Direktinvestments, sowie sonstige Verträge und Verpflichtungen (Darlehensverträge, Swaps, Termingeschäfte, o.ä.).
(3) Dem gleichzuhalten sind Wertpapiere von Emittenten außerhalb der Centropa- Region, deren Wertentwicklung von einem Zinssatz, einer Währung, einer Aktien- oder einer sonstigen Performance abhängt, die der Centropa-Region zuzurechnen ist. Der Centropa-Region zuzurechnende Währungen sind die tschechische Krone (CZK), der ungarische Forint (HUF) und der Euro. Der Centropa-Region zuzurechnende Zinssätze sind alle veröffentlichten oder errechneten Zinssätze (Anleiherenditen, Swap- oder Geldmarktsätze), die in diesen Währungen angegeben werden. Zuzurechnende Aktienindices sind jene, die sich auf Aktien beziehen, die an der Börse von Wien, Prag, Budapest oder Bratislava notieren sowie ausschließlich zu Absicherungszwecken auch Eurostoxx und DAX.
ISIN(s) der Anleiheneuemission(en): AT0000605910, AT0000605902
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: Raiffeisen Centropa Invest Verwaltungs- und Beteiligungs AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Raiffeisen Centropa Invest AG
Mag. Harald Schoder
Telefon: +43 (0) 51700 - 92430
E-Mail: harald.schoder@raiffeisenbank.at
Branche: Finanzdienstleistungen ISIN: WKN: Börsen: Wien / Börse
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