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Verhaltenes Lob für Wachstumsbeschleunigungsgesetz seitens der Familienunternehmen

Geschrieben am 18-12-2009

Stuttgart (ots) - "Die psychologische Hürde, die Nachfolge und
Übergabe in Familienunternehmen zu regeln, ist durch die nochmalige
Korrektur der Erbschaftsteuer im Rahmen des
Wachstumsbeschleunigungsgesetzes gesenkt worden. Der Druck eines
Nachfolgestaus nimmt zwar ab, die Erbschaftsteuer ist und bleibt aber
ein gesetzgeberischer Moloch, der die Familienunternehmen über die
Maßen strapaziert", so Prof. Dr. Dr. h.c. Brun-Hagen Hennerkes,
Vorstand der Stiftung Familienunternehmen. Besonders betroffen sind
vor allem Familienunternehmen, die bereits über mehrere Generationen
hinweg geführt werden und damit über mehrere Gesellschafterstämme
verfügen. "Mit dem Tod jedes einzelnen Gesellschafters beginnen die
nach wie vor drakonischen Auflagen zur Entlastung jedes Mal neu
anzulaufen. Durch die überschneidenden Übertragungszeiträume werden
somit die Familienunternehmen trotz der heute beschlossenen
Verkürzung der Behaltensfristen in Dauerhaft genommen. Ein schier
unermesslicher Aufwand seitens der Finanzbehörden und der Unternehmer
muss betrieben werden, der in keinem Verhältnis zum
betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Ergebnis steht",
so Hennerkes. Aber auch im Timing der Umsetzung stecken noch Fallen
für Familienunternehmen: "Wenn die Erbschaftsteuerrichtlinien nicht
zeitnah erarbeitet werden, bleiben Planungs- und Rechtsunsicherheit
weiter bestehen. Schon jetzt befassen wir uns mit den dritten
erbschaftsteuerlichen Regelungen innerhalb von zwei Jahren. Das ist
Gift für Familienunternehmen, die bei der langfristigen Planung ihrer
Generationsfolge besonders auf Rechtssicherheit angewiesen sind."

Grundlegende Unternehmenssteuerreform weiter auf der Agenda

Auch bei der Unternehmensbesteuerung sieht Hennerkes noch weiteren
erheblichen Verbesserungsbedarf. Im Fokus der Kritik stehen die
substanzbelastenden Elemente, die sich gerade in Krisenzeiten als
verschärfend erweisen. Vor allem die im Koalitionsvertrag
angekündigte grundlegende Überarbeitungen der Regelungen zur
Verlustverrechnung ist dringend geboten, eine Regelung, die besonders
bei Sanierungsübernahmen relevant wird: "Das ist ein kaum noch
betretbares Minenfeld. Hier sind die Erleichterungen des Gesetzgebers
bei weitem nicht ausreichend!" Noch schärfer in der Kritik der
Familienunternehmen steht die Gewerbesteuer: Hier soll der Anteil der
Aufwendungen für Immobilienmieten, der bei Ermittlung der
Gewerbesteuerlast hinzugerechnet und versteuert werden muss, von 65%
auf 50% gekürzt werden . Trotzdem bleibe die grundsätzliche
Problematik bestehen, nämlich die Besteuerung von Kosten, die im
Unternehmen entstehen. "Diese Art der Besteuerung ist international
völlig unüblich und erweist sich als Brandbeschleuniger in Zeiten der
Krise", so Hennerkes.

Auch die zum Januar dieses Jahres eingeführte Abgeltungssteuer
sollte nachjustiert werden, da Dividenden sowie Eigenkapitalerträge
in Personengesellschaften im Unternehmen mit knapp 30 Prozent
versteuert werden und noch einmal bei der Ausschüttung mit der
Abgeltungssteuer in Höhe von 26,4 Prozent. "Wer Eigenkapital zur
Finanzierung von Investitionen, sprich Arbeitsplätzen, bereitstellt,
wird steuerlich bestraft", moniert Hennerkes.

Das Ziel einer grundsätzlichen strukturellen Reform sollte nicht
von der Agenda der Regierung gestrichen werden: "Das
Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist ein probates Mittel gegen die
Krise - leider ohne positive Nebenwirkungen für die chronischen
Volkskrankheiten 'Bürokratieaufwand' und 'Regulierung'".

Originaltext: Stiftung Familienunternehmen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61687
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61687.rss2

Pressekontakt:
Stiftung Familienunternehmen
Maria Krenek
Ismaninger Straße 56
D-81675 München
Telefon: +49 (0) 89 / 201 86 613
Telefax: +49 (0) 89 / 201 86 619
krenek@familienunternehmen.de


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