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Neue Westfälische: Neue Westfälische (Bielefeld): Sicherungsverwahrung Anspruch auf Gewissheit BERNHARD HÄNEL

Geschrieben am 20-12-2009

Bielefeld (ots) - Man muss schon ganz schön kräftig die Zähne
zusammenbeißen, will man mit dem Straßburger Urteil klarkommen, mit
dem die Sicherungsverwahrung eines Schwerstverbrechers für
rechtswidrig erklärt worden ist. Doch man muss es akzeptieren. Wem
der Rechtsstaat teuer ist, dem darf kein Verstoß gegen dessen
Prinzipien billig sein. Ein eherner Grundsatz lautet nun einmal aus
gutem Grunde: Keine Strafe ohne Gesetz.
Maßlos aufregen aber darf man sich über die Dummheit früherer
Gesetzgeber, die die Sicherungsverwahrung für unheilbare Straftäter
auf zehn Jahre begrenzten. Das war naiv und rechtsstaatlich nicht
geboten.
Das Instrument der Sicherungsverwahrung ist, so bitter es aus Gründen
der Humanität und unveräußerlichen Würde jedes Menschen ist,
unverzichtbar zum Schutz der Gesellschaft vor unverbesserlich
gefährlichen Gewalttätern. Die Bürger haben einen Anspruch auf die
Gewissheit, dass ihr Staat das Menschenmögliche unternimmt, um sie zu
schützen. Hierfür Regelungen zu finden, die den Grundsätzen der
Rechtsstaatlichkeit entsprechen, ist Aufgabe der Volksvertreter.

Originaltext: Neue Westfälische
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65487
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Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de


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