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Filmraubkopieren und Urheberrecht: Der RESPE©T COPYRIGHTS Jahresrückblick 2009

Geschrieben am 21-12-2009

Berlin (ots) - Online-Film-Raubkopieren war auch 2009 wieder ein
wichtiges Thema - nicht nur innerhalb der Filmbranche, sondern auch
auf politischer und juristischer Ebene. Einen Überblick über
relevante Ereignisse und aktuelle Entwicklungen in diesem Jahr gibt
die Kampagne RESPE©T COPYRIGHTS der deutschen Filmwirtschaft.

Aktuelle Entwicklungen im illegalen Online-Markt

Mittlerweile finden in Deutschland im Bereich Film mehr als 90
Prozent der Urheberrechtsverletzungen im Internet statt. Betrachtet
man dabei, welche Technologien User hauptsächlich nutzen, fällt auf,
dass hier eine deutliche Verschiebung stattgefunden hat. Die
beliebteste Technologie ist zwar nach wie vor Peer-to-Peer (P2P),
jedoch hat vor allem die Nutzung von Filehostern stark zugenommen und
auch der Anteil illegaler Streaming-Angebote ist stark angestiegen.
Einer aktuellen Studie der Firma ipoque* zufolge macht die legale und
illegale Nutzung von P2P-Technologien im Untersuchungszeitraum
2008/2009 knapp 53 Prozent des Gesamttraffics in Deutschland aus. Auf
Filehosting entfallen zehn Prozent und auf Streaming gut sieben
Prozent. "Illegale Streaming-Angebote wie sie z.B. auf kino.to zur
Verfügung stehen, stellen ein großes Problem dar, da immer mehr
Nutzer auf solche Angebote zurückgreifen. Als Grund wird z.B.
häufiger angeführt, dass User nicht wissen, dass auch das Streamen
von Filmen aus einer illegalen Quelle verboten ist. Ein anderer
genannter Grund ist, dass manche Internetnutzer aus Angst vor
zivilrechtlichen Abmahnungen bei der illegalen Nutzung von
Tauschbörsen auf Streaming-Angebote ausweichen", sagt Jan Oesterlin
Geschäftsführer der Zukunft Kino Marketing GmbH, die die Kampagne
RESPE©T COPYRIGHTS initiiert hat. "Diese Entwicklung zeigt, wie
wichtig es ist, bei der Bekämpfung von Raubkopien alle illegalen
Verbreitungswege im Internet zu berücksichtigen."

Erfolge im Kampf gegen Raubkopien

Für weltweite Aufmerksamkeit sorgte zu Beginn des Jahres der
Prozess gegen die schwedischen Betreiber der Internetseite "The
Pirate Bay", der mit einem spektakulären Urteil im April endete. Alle
vier Betreiber wurden wegen Beihilfe zu massenhaften
Urheberrechtsverletzungen zu je einer einjährigen Haftstrafe und
einer Gesamtschadensersatzzahlung in Millionenhöhe verurteilt. "Das
Pirate Bay-Urteil ist international ein wichtiges Signal für den
Schutz des geistigen Eigentums im Internet und stellt zudem Weichen
für die Nutzung von legalen Angeboten im Netz", kommentiert Johannes
Klingsporn, Geschäftsführer des Verbandes der Filmverleiher e. V.,
den erfolgreichen Prozessausgang.

In Deutschland konnte die Gesellschaft zur Verfolgung von
Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) in diesem Jahr wieder
erfolgreich gegen Portalbetreiber vorgehen, die illegalen Content
vermitteln. So wurden zum Beispiel im September dieses Jahres
aufgrund von Internetermittlungen der GVU unter der Federführung der
Staatsanwaltschaft Saarbrücken gleichzeitig in mehreren Bundesländern
die Privatwohnungen von sechs Männern durchsucht, wegen des Verdachts
auf Betreiben und Befüllen einer illegalen Tauschbörse. Dabei
beschlagnahmte die Polizei insgesamt sieben Rechner, elf Festplatten,
mehrere USB-Sticks, Hunderte CDs und DVDs sowie diverse Dokumente.
Durch die Sicherstellung der Tracker-Datenbank bei einem Erfurter
Internetdienstanbieter können auch weitere Mitglieder der
BitTorrent-Tauschbörse ermittelt werden. Zu Beginn der Ermittlungen
im Jahr 2007 standen in dieser Tauschbörse über 500 Titel, darunter
auch aktuelle Kinofilme, illegal zur Verfügung.

Erst kürzlich, Anfang Dezember, gelang Berliner und Nürnberger
Kriminalpolizisten ein erfolgreicher Schlag gegen eine der drei
größten deutschen illegalen Tauschbörsen. Während Beamte des Berliner
Landeskriminalamtes infolge der Ermittlungen der GVU die Privaträume
eines Mannes in der Landeshauptstadt durchsuchten, der beschuldigt
wird, die Tauschbörse zu betreiben, nahm die Kripo in Nürnberg in
einem örtlichen Rechenzentrum den dazugehörigen Tracker vom Netz,
über den zuletzt mehr als 18.000 verschiedene Raubkopien, darunter
auch illegale Filmkopien, verteilt wurden. Einer ersten
Schadensberechnung zufolge wurden bis Mitte Juli 2009 die damals
bereitgestellten illegalen Kopien insgesamt 526.377 Mal vollständig
herunter geladen.

"Fälle dieser Art sind bei der Bekämpfung von Raubkopien besonders
relevant. Ein gezieltes Vorgehen gegen die Betreiber von
einschlägigen Portalseiten sowie BitTorrent-Netzwerken führt zu einer
erheblichen Reduzierung des illegalen Angebots für die breite Masse,
da solche digitalen Hehler die Raubkopien für die Nutzer überhaupt
erst auffindbar machen", so Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer
der GVU.

Politische Diskussionen und Herausforderungen

Vielfach diskutiert wurden in diesem Jahr
Kooperationsmöglichkeiten mit Internetserviceprovidern, um effektiv
gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgehen zu können. Dass
eine entsprechende Regelung, bei der Internetuser bei einer
begangenen Urheberrechtsverletzung zunächst schriftlich aufgeklärt
und verwarnt und im Wiederholungsfall sanktioniert werden,
wirkungsvoll wäre, zeigen zwei Beispiele. Einer Studie des Londoner
Unternehmens Entertainment Media Research zufolge, würden 78 Prozent
der befragten männlichen Teenager das illegale Downloaden infolge
einer schriftlichen Warnung durch einen Internetserviceprovider
einstellen. Noch konkreter ist ein Beispiel aus Schweden: Dort ist am
Tag des Inkrafttreten eines neuen Anti-Piraterie-Gesetzes (1. April
2009), das besagt, dass Internetserviceprovider auf richterliche
Anordnung Nutzerdaten aushändigen müssen, der Datenverkehr drastisch
eingebrochen - von durchschnittlich 120 GBit/s auf 80 GBit/s. Während
jedoch zum Beispiel in Frankreich in diesem Jahr bereits ein Gesetz
gegen illegales Filesharing (Hadopi 2) verabschiedet wurde, das 2010
in Kraft tritt, gibt es in Deutschland bislang noch keine derartige
politische Lösung. "Wir hätten uns durchaus mehr Unterstützung aus
der Politik gewünscht, jedoch ist unser Modell, das wir zusammen mit
Verbänden der Kreativwirtschaft für Deutschland entwickelt haben,
auch ohne eine Gesetzesänderung umsetzbar", sagt Matthias Leonardy.
Das Modell sieht vor, dass Internetuser beim ersten Mal individuell
und konkret auf die von ihnen begangene Urheberrechtsverletzung
hingewiesen und sie über den Unrechtsgehalt ihres Tuns aufgeklärt
werden. Zugleich sollen ihnen aber auch legale alternative
Online-Angebote aufgezeigt werden. Im Wiederholungsfall sollen solche
Rechtsverletzer dann einen konkreten Warnhinweis erhalten, der ihnen
die möglichen rechtlichen Konsequenzen aufzeigt, mit denen sie zu
rechnen haben. Schließlich, bei einem abermaligen Verstoß soll dieser
nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sanktioniert werden. Als
eine solche Sanktion ist zunächst die Sperrung des Zugangs zu
einzelnen illegalen Seiten denkbar oder die vorübergehende Drosselung
der Bandbreite des Internetzugangs, um die weitere
(bandbreitenintensive) Nutzung illegaler Angebote spürbar zu
erschweren. Darüber hinaus müssen solche "Unbelehrbaren" mit
weitergehenden zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Eine
Sperre eines Internetnutzers dagegen kann indessen immer nur die
"ultima Ratio" sein. Sie sollte stets einer staatlichen und im
Rechtswege überprüfbaren Entscheidung vorbehalten bleiben und kommt
allenfalls nur in Extremfällen in Betracht. Die
Internetserviceprovider wären nach dem von der GVU befürworteten
Modell nicht dazu angehalten, auf eigene Rechnung das Internet nach
Raubkopien ihrer Kunden zu durchsuchen. Die Herausforderung dabei
liegt nun darin, eine Kooperationsvereinbarung mit den
Internetserviceprovidern zu erzielen.

"Die Beispiele aus diesem Jahr zeigen einerseits, dass sich
gezielte Strategien gegen Online-Film-Raubkopieren sowie Aufklärungs-
und Ermittlungsarbeit auszahlen und wir mit unseren Ansätzen und
Maßnahmen auf dem richtigen Weg sind. Anderseits zeigt die aktuelle
Situation aber auch, dass wir auch künftig vor großen
Herausforderungen stehen und nach wie vor viel Handlungsbedarf
besteht", fasst Jan Oesterlin zusammen.

* Internet Study 2008/2009

Über RESPE©T COPYRIGHTS

Träger der Kampagne "RESPE©T COPYRIGHTS - Eine Initiative zum
Schutz des Originals" ist die Zukunft Kino Marketing GmbH, eine
Tochtergesellschaft des HDF KINO e.V., des Multiplexverbandes
Cineropa e.V. und des Verbands der Filmverleiher e.V. (VdF). Die
Aufklärungskampagne gegen das Raubkopieren wird zudem unterstützt und
begleitet vom Bundesverband Audiovisuelle Medien e.V. (BVV) und vom
Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland
e.V. (IVD). Darüber hinaus engagieren sich eine Vielzahl von
Einzelunternehmen aus den Bereichen Video/DVD, Verleih und Kino für
das Projekt. Die Kampagne wird gefördert mit Mitteln der
Filmförderungsanstalt (FFA). Die deutsche Filmbranche klärt mit der
Kampagne RESPE©T COPYRIGHTS bereits seit Anfang 2005 intensiv über
die Themen Urheberrecht und Schutz des geistigen Eigentums auf und
bietet in diesem Kontext für Schulen kostenlos altersspezifische
Unterrichtsmaterialien an (Download unter www.respectcopyrights.de).

Originaltext: RESPECT COPYRIGHTS
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60149
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60149.rss2

Pressekontakt:
ZPR GmbH
Dagmar Ungnad
Kanalstraße 38
22085 Hamburg
Tel.: 040-29 81 35-17
Fax: 040-29 81 35-29
E-Mail: dagmar.ungnad@z-pr.de


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