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Neuregelungen in der Anlageberatung treten ab Jahresbeginn 2010 in Kraft - Genossenschaftsbanken informieren ihre Kunden

Geschrieben am 22-12-2009

Berlin (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Bei der Anlageberatung in Finanzinstrumenten gelten ab
Jahresbeginn 2010 neue gesetzliche Regelungen. Von Bedeutung sind die
Neuerungen für Privatkunden, die beispielsweise Wertpapier- oder
Termingeschäfte tätigen und sich dabei beraten lassen, erklärt der
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

Ab Jahresbeginn 2010 erhält jeder Privatkunde, der von seiner Bank
in Finanzinstrumenten beraten worden ist, nach Abschluss der Beratung
ein schriftliches Protokoll. In diesem Beratungsprotokoll sind die
wesentlichen Aspekte des Beratungsgesprächs zusammengefasst. Es
enthält unter anderem Angaben zum Anlass der Anlageberatung, zur
Dauer des Beratungsgesprächs sowie Angaben zu den Anlagezielen, den
finanziellen Verhältnissen, der Risikobereitschaft und den
Kenntnissen und Erfahrungen des Kontoinhabers. Im Rahmen der
jeweiligen Anlageberatung werden die wesentlichen Anliegen des
Kontoinhabers festgehalten und im Falle mehrerer Anliegen gewichtet.
Weiterhin gehören die von der Bank erteilten Informationen über die
empfohlenen Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen zum
Beratungsprotokoll. Außerdem werden die erteilten Empfehlungen und
die für diese Empfehlungen genannten wesentlichen Gründe im Protokoll
erfasst. Der Kunde erhält eine vom Anlageberater unterschriebene
Ausfertigung des Protokolls.

Die neuen gesetzlichen Regelungen führen in der Regel auch zu
Änderungen in der telefonischen Beratung. Bisher war eine Beratung
und anschließende Ordererteilung im Rahmen eines Telefonats zwischen
Bank und Kunde möglich. Ab 2010 sind Berater auch bei der
telefonischen Beratung grundsätzlich verpflichtet, ihren Kunden
zunächst ein Beratungsprotokoll zur Verfügung zu stellen, was einen
verzögerten Geschäftsabschluss mit sich bringen kann. Jede Volksbank
oder Raiffeisenbank entscheidet selbst, wie sie mit Blick auf die
telefonische Beratung konkret verfährt.

Originaltext: BVR Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/40550
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_40550.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken - BVR
Pressesprecherin:
Melanie Schmergal
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Telefon: (030) 20 21-13 00
Telefax: (030) 20 21-19 05
Internet: www.bvr.de
E-Mail: presse@bvr.de


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