Neuregelungen in der Anlageberatung treten ab Jahresbeginn 2010 in Kraft - Genossenschaftsbanken informieren ihre Kunden
Geschrieben am 22-12-2009 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -
Bei der Anlageberatung in Finanzinstrumenten gelten ab Jahresbeginn 2010 neue gesetzliche Regelungen. Von Bedeutung sind die Neuerungen für Privatkunden, die beispielsweise Wertpapier- oder Termingeschäfte tätigen und sich dabei beraten lassen, erklärt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
Ab Jahresbeginn 2010 erhält jeder Privatkunde, der von seiner Bank in Finanzinstrumenten beraten worden ist, nach Abschluss der Beratung ein schriftliches Protokoll. In diesem Beratungsprotokoll sind die wesentlichen Aspekte des Beratungsgesprächs zusammengefasst. Es enthält unter anderem Angaben zum Anlass der Anlageberatung, zur Dauer des Beratungsgesprächs sowie Angaben zu den Anlagezielen, den finanziellen Verhältnissen, der Risikobereitschaft und den Kenntnissen und Erfahrungen des Kontoinhabers. Im Rahmen der jeweiligen Anlageberatung werden die wesentlichen Anliegen des Kontoinhabers festgehalten und im Falle mehrerer Anliegen gewichtet. Weiterhin gehören die von der Bank erteilten Informationen über die empfohlenen Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen zum Beratungsprotokoll. Außerdem werden die erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlungen genannten wesentlichen Gründe im Protokoll erfasst. Der Kunde erhält eine vom Anlageberater unterschriebene Ausfertigung des Protokolls.
Die neuen gesetzlichen Regelungen führen in der Regel auch zu Änderungen in der telefonischen Beratung. Bisher war eine Beratung und anschließende Ordererteilung im Rahmen eines Telefonats zwischen Bank und Kunde möglich. Ab 2010 sind Berater auch bei der telefonischen Beratung grundsätzlich verpflichtet, ihren Kunden zunächst ein Beratungsprotokoll zur Verfügung zu stellen, was einen verzögerten Geschäftsabschluss mit sich bringen kann. Jede Volksbank oder Raiffeisenbank entscheidet selbst, wie sie mit Blick auf die telefonische Beratung konkret verfährt.
Originaltext: BVR Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/40550 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_40550.rss2
Pressekontakt: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR Pressesprecherin: Melanie Schmergal Schellingstraße 4 10785 Berlin Telefon: (030) 20 21-13 00 Telefax: (030) 20 21-19 05 Internet: www.bvr.de E-Mail: presse@bvr.de
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
243851
weitere Artikel:
- EANS-DD: init innovation in traffic systems AG / Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG -------------------------------------------------------------------------------- Directors Dealings-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Personenbezogene Daten: -------------------------------------------------------------------------------- Mitteilungspflichtige Person: ----------------------------- Name: Susanne Greschner Grund der Mitteilungspflicht: mehr...
- EANS-Stimmrechte: United Internet AG / Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG (eigene Aktien) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung -------------------------------------------------------------------------------- Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Angaben zum Mitteilungspflichtigen: ----------------------------------- Name: United Internet AG Sitz: 56410 Montabaur Staat: Deutschland Angaben zum Emittenten: ----------------------- Name: United Internet AG Adresse: mehr...
- EANS-Voting Rights: United Internet AG / Release of a voting rights announcement according to article 26, section 1.2 WpHG (Securities Trading Act) with the aim of a Europe-wide distribution -------------------------------------------------------------------------------- Notification of voting rights transmitted by euro adhoc. The issuer is responsible for the content of this announcement. -------------------------------------------------------------------------------- Person/company obliged to make the notification: ----------------------------------- Name: United Internet AG Place: 56410 Montabaur State: Germany Company data: ----------------------- Name: United Internet AG Address: Elgendorfer Straße mehr...
- Aqua Society: "Steam Mission"-Modul kann mehr als 250 Haushalte mit CO2-freiem Strom versorgen Herten (ots) - Innovative Technologie zur Stromerzeugung wird in vier Leistungsstufen angeboten - Ersparnis von bis zu 1.148 Tonnen Treibhausgas Die Aqua Society GmbH bietet ihre "Steam Mission"-Module zur CO2-freien Stromerzeugung zunächst in vier Leistungsstufen als Standardmodelle an. Weitere Leistungsstufen können auf Kundenwunsch den technischen Anforderungen gemäß individuell angepasst werden. Bei "Steam Mission" wird Niederdruck-Dampf mit einem speziellen Entspannungs-Aggregat direkt entspannt, um den Dampf zuerst in mechanische mehr...
- Berliner Gericht macht Phoenix-Anlegern Weihnachtsgeschenk: EdW zur vollständigen Zahlung der gesetzlichen Entschädigung verurteilt Jena/Berlin (ots) - Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) musste kurz vor Weihnachten eine empfindliche Niederlage einstecken. Das zuständige Berliner Zivilgericht hat die EdW zur Zahlung der gesamten gesetzlichen Entschädigung an Anleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH verurteilt. "Damit ist die Entschädigungseinrichtung erstmals zur vollständigen Zahlung der gesetzlichen Entschädigung an klagende Phoenix Anleger verurteilt worden. Der "Teilentschädigungspraxis" der EdW hat das Gericht endlich mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Finanzen
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|