Rheinische Post: Garantiert ans Ziel Kommentar Von Detlev Hüwel
Geschrieben am 01-01-2010 |
Düsseldorf (ots) - Die gute Nachricht für alle Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs: Seit Jahresbeginn besteht in Nordrhein-Westfalen eine "Mobilitätsgarantie". Wenn sich Bus oder Bahn um mehr als 20 Minuten verspäten, kann der Kunde auf einen Intercity oder aufs Taxi umsteigen - und erhält für die Taxifahrt bis zu 20 Euro zurück. Doch Vorsicht an der Bahnsteigkante: Dieses Entgegenkommen gilt nicht uneingeschränkt. Wenn es eine Fahrtalternative mit Bus oder Bahn gibt, muss diese gewählt werden. Ist die Verspätung Folge eines Unwetters oder Streiks, wird ebenfalls kein Geld zurückerstattet. Trotz dieser Einschränkungen haben die NRW-Verkehrsverbünde die Weichen richtig gestellt. Dank der landesweiten Mobilitätsgarantie (die manche Kommune schon vor einiger Zeit eingeführt hat) wird der Nahverkehr ein bisschen kundenfreundlicher - vor allem, wenn es um den letzten Bus oder Zug geht. So ganz freiwillig ist das Angebot allerdings nicht: Bereits im vorigen Jahr hat der Bund das neue Fahrgastrecht verabschiedet, das Bahnreisenden Entschädigungsanssprüche (so etwa Taxikosten bis 80 Euro) zusichert und auch den Nahverkehr mit einbezieht.
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