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Abgaben für Weinfonds sind nicht verfassungswidrig: Verwaltungsgericht Koblenz weist Klage ab

Geschrieben am 06-01-2010

Berlin (ots) - Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und die ihm
angeschlossenen Winzergenossenschaften begrüßen ausdrücklich das
Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, das die Klage eines
Moselwinzers gegen die Erhebung der Abgaben für den Deutschen
Weinfonds (DWF) abgewiesen hat. Abzuwarten ist noch die Begründung
des Gerichts, das eine Berufung zugelassen hat.

"Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Argumentation
offensichtlich weitgehend gefolgt ist", kommentiert DWF-Vorstand
Monika Reule das Urteil. Dies sei ein wichtiges Signal für alle
Abgabepflichtigen sowie weitere Verfahren.

Der Deutsche Raiffeisenverband unterstreicht die Notwendigkeit
eines effektiven Gemeinschaftsmarketings, das die deutschen
Weinerzeuger im Wettbewerb stärkt und zum positiven Image deutscher
Weine beiträgt.

Originaltext: Deutscher Raiffeisenverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6949
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6949.rss2

Pressekontakt:
DRV-Pressestelle
Monika Windbergs
presse@drv.raiffeisen.de
Tel. 030 856214-43


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