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EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited / Erwerbsangebot für bis zu EUR120.000.000 der EUR600,000,000 5.375 per cent. Guaranteed Notes due 2013

Geschrieben am 07-01-2010


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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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07.01.2010

Erwerbsangebot für bis zu EUR120.000.000 der EUR600,000,000 5.375 per
cent. Guaranteed Notes due 2013

Nicht für die verbreitung in DIE oder innerhalb Der Vereinigten
Staaten von Amerika, seinen Territorien und Besitzungen, Bundestaaten
der vereinigten staaten oder dem District of Columbia gedacht Sowie
Nicht an Personen, die sich dort befinden oder Dort Ansässig sind, an
U.S. Bürger oder an Personen die sich in Italien befinDen oder
Ansässig sind (Siehe Unten "Angebot und ANGEBOTsbeschränkungen")

Jersey, 7. Jänner 2010: Atrium European Real Estate Limited (Atrium
oder die Gesellschaft) (Euronext/ATX: ATRS), ein führendes
Immobilienunternehmen in Zentral- und Osteuropa, das auf
Investitionen in sowie Entwicklung und Management von Einkaufszentren
fokussiert ist, gab heute eine Einladung an die Inhaber seiner noch
ausstehenden EUR600,000,000 5.375 per cent. Guaranteed Notes due 2013
(ISIN: XS0263871328) (die Schuldverschreibungen) bekannt, ihre
Schuldverschreibungen der Gesellschaft zum Kauf gegen Bargeld
anzubieten (das Angebot). Das Angebot wird zu den Bedingungen und
vorbehaltlich der Bestimmungen gemacht, die in der von der
Gesellschaft für das Angebot erstellten und mit 7. Jänner 2010
datierten Erwerbsangebotsunterlage (Tender Offer Memorandum) (die
Erwerbsangebotsunterlage) enthalten sind. Das Angebot unterliegt den
unten genannten und in der Erwerbsangebotsunterlage ausführlicher
beschriebenen Angebotsbeschränkungen.

Das Angebot erfolgt in Übereinstimmung mit der am 3. September 2009
durch die Gesellschaft bekannt gegebenen Vorhaben und nachdem die
Austauschtransaktion (wie in dieser Bekanntmachung definiert)
abgeschlossen wurde.

Die Gesellschaft wird EUR950 (der Kaufpreis) für jeweils EUR1.000
Nominalwert jener Schuldverschreibungen zahlen, deren Erwerb sie in
Übereinstimmung mit dem Angebot akzeptiert hat. Die Gesellschaft wird
auch die angefallenen Zinsen für diese Schuldverschreibungen
bezahlen.

Die Gesellschaft beabsichtigt einen dem Angebot entsprechenden Erwerb
bis zu einem Gesamtnominalwert der Schuldverschreibungen von
EUR120.000.000 (der Maximale Annahmebetrag) zu akzeptieren (wobei
sich aber die Gesellschaft das Recht vorbehält, nach eigenem Ermessen
einen über den Maximalen Annahmebetrag hinausgehenden Erwerb zu
akzeptieren). Sollte der Gesamtnominalwert der zum Erwerb angebotenen
Schuldverschreibungen größer als der Maximale Annahmebetrag (oder
größer als jener von der Gesellschaft akzeptierte erhöhte Betrag)
sein, wird die Gesellschaft den Erwerb von Schuldverschreibungen
anteilsmäßig akzeptieren, wie in der Erwerbsangebotsunterlage näher
beschrieben.


|Bezeichnung der |Wertpapierk|Ausstehende |Angebotsbetrag |Kaufpreis |
|Schuldverschreibu|ennnummer/I|Gesamtnominale| | |
|ngen |SIN | | | |
|EUR600,000,000 |026387132 /|EUR233.808.000 | |EUR950 für
|
|5.375 per cent. |XS026387132| |Vorbehaltlich |jeweils EUR1.000|
|Guaranteed Notes |8 | |der obigen |Nominalwert |
|due 2013 | | |Beschreibung | |
| | | |eine | |
| | | |Gesamtnominale | |
| | | |von bis zu | |
| | | |EUR120.000.000 | |



Das Angebot beginnt am 7. Jänner 2010 und endet um 17.00 Uhr (Londoner Zeit) am


20. Jänner 2010 (das Angebotsende), soweit es nicht verlängert,
erneuert oder beendet wurde.

Um berechtigt zu sein den Kaufpreis zu erhalten, müssen Inhaber der
Schuldverschreibungen ihre Schuldverschreibungen gültig vor dem
Angebotsende anbieten, indem sie einen gültigen Angebotsauftrag
(Tender Instruction) (wie in der Erwerbsangebotsunterlage
beschrieben) abgeben oder eine Abgabe in ihrem Namen veranlassen und
diese vor dem Angebotsende vom Tender Agent entgegengenommen wird.
Inhaber von Schuldverschreibungen, die das Angebot annehmen möchten,
sollten hinsichtlich der Verfahren, die für die Annahme des Angebots
eingehalten werden müssen, die Erwerbsangebotsunterlage lesen. Im
Zuge des Angebots angebotene Schuldverschreibungen sind unwiderrufbar
außer unter den begrenzten Umständen, die in der
Erwerbsangebotsunterlage beschrieben sind.

Der erwartete Transaktionszeitplan kann wie folgt zusammengefasst
werden:


|Ereignis |Erwarteter Zeitpunkt/Datum |
|Beginn: |7. Jänner 2010 |
|Angebotsende: |17.00 Uhr (Londoner Zeit) am 20. Jänner|
| |2010 |
|Bekanntgabe der Annahme|Am oder gegen 17.00 Uhr (Londoner Zeit)|
|und der Ergebnisse: |am 21. Jänner 2010 |
|Erwartetes |27. Jänner 2010 |
|Abrechnungsdatum | |
|(Settlement Date): | |



Von Zwischenhändlern (Intermediary) oder Clearingsystemen bestimmte Stichtage


werden vor den oben genannten Stichtagen liegen.

Nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und wie in der
Erwerbsangebotsunterlage dargelegt, kann die Gesellschaft nach
eigenem Ermessen das Angebot jederzeit verlängern, erneuern,
abändern, beenden oder Bedingungen abbedingen.

Weitere Informationen

Das Angebot ist in der Erwerbsangebotsunterlage vollständig
beschrieben. Diese ist erhältlich beim Tender Agent. Deutsche Bank
AG, London Branch, wurde als Dealer Manager für das Angebot
beauftragt.

Informationsanfragen bezüglich des Angebots richten Sie bitte an:

DEALER MANAGER

Deutsche Bank AG, London Branch
Winchester House
1 Great Winchester Street
London EC2N 2DB
United Kingdom


Telefon: +44 20 7545 8011
An: Liability Management Group
E-Mail: liability.management@db.com


Informationsanfragen bezüglich des Ablaufs des Erwerbsangebots der
Schuldverschreibungen sowie für alle Dokumente und Materialien über
das Angebot richten Sie bitte an:

TENDER AGENT

Deutsche Bank AG, London Branch
Winchester House
1 Great Winchester Street
London EC2N 2DB
United Kingdom


Telefon: +44 20 7547 5000
Fax: +44 20 7547 5001
An: Trust & Securities Services
E-Mail: xchange.offer@db.com


FREIZEICHNUNGSKLAUSEL (DISCLAIMER)

Diese Bekanntmachung ist in Verbindung mit der
Erwerbsangebotsunterlage zu lesen. Diese Bekanntmachung und die
Erwerbsangebotsunterlage enthalten wichtige Informationen, die vor
jeder Entscheidung hinsichtlich des Angebots aufmerksam gelesen
werden sollten. Sollten sie irgendwelche Zweifel bezüglich der von
Ihnen vorzunehmenden Handlung haben, wird Ihnen empfohlen,
unverzüglich persönlichen finanziellen Rat auch hinsichtlich der
steuerlichen Folgen durch Ihren Aktienhändler, Bankmanager,
Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder einen anderen unabhängigen
Finanzberater einzuholen. Jede Einzelperson oder jedes Unternehmen,
deren Schuldverschreibungen in ihrem Namen von einem Vermittler,
Händler, einer Bank, Treuhänder, Treuhandunternehmen oder einer
anderen Mittelsperson gehalten werden, müssen diese Mittelsperson
kontaktieren, wenn sie im Rahmen des Angebots Schuldverschreibungen
anbieten möchten. Weder die Gesellschaft noch der Dealer Manager noch
der Tender Agent geben irgendwelche Empfehlungen ab, ob Inhaber von
Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots irgendwelche
Schuldverschreibungen anbieten sollten.

ANGEBOT UND ANGEBOTSBESCHRÄNKUNGEN

Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und der
Erwerbsangebotsunterlage in bestimmten Rechtsordnungen kann
gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser
Bekanntmachung und/oder der Erwerbsangebotsunterlage gelangen, werden
von der Gesellschaft, dem Dealer Manager und dem Tender Agent
aufgefordert, sich selbst über solche Beschränkungen zu informieren
und diese zu beachten. Weder diese Bekanntmachung noch die
Erwerbsangebotsunterlage stellen ein Kaufangebot oder eine
Aufforderung ein Verkaufsanbot für die Schuldverschreibungen zu
stellen dar. Im Rahmen des Angebots angebotene Schuldverschreibungen
werden nicht von Inhabern von Schuldverschreibungen akzeptiert, wenn
unter irgendwelchen Umständen solche Angebote oder Aufforderungen
rechtswidrig wären. In jenen Rechtsordnungen, in denen
Wertpapiergesetze, Gesetze gegen Emissionsbetrug (Blue Sky Laws) oder
andere Gesetze es notwendig machen, dass das Angebot durch einen
lizenzierten Vermittler oder Händler gemacht wird und der Dealer
Manager oder eines seiner verbundenen Unternehmen (Affiliates) in
diesen Rechtsordnungen ein solcher lizenzierter Vermittler oder
Händler ist, wird angenommen, dass das Angebot für die Gesellschaft
vom Dealer Manager oder von seinem jeweiligen verbundenen Unternehmen
(je nach Sachlage) in diesen Rechtsordnungen gemacht wurde.

Vereinigte Staaten. Das Angebot wurde und wird weder direkt noch
indirekt in oder innerhalb den Vereinigten Staaten abgegeben, auch
nicht durch die Nutzung von Postsendungen oder durch irgendein Mittel
oder Instrument zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder
der Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse. Dies beinhaltet,
ist aber nicht beschränkt auf Faxübermittlung, Email, Telex, Telefon
und das Internet sowie jede andere Form von elektronischer
Telekommunikation. Im Rahmen des Angebots dürfen die
Schuldverschreibungen nicht auf diese Weise, mit diesen Mitteln,
Möglichkeiten oder Einrichtungen von oder innerhalb der Vereinigten
Staaten oder von Personen, die sich in den Vereinigten Staaten
befinden oder dort ansässig sind, angeboten werden. Dementsprechend
dürfen (und daher werden auch) keine Kopien der
Erwerbsangebotsunterlage und jedes andere Dokument oder Materialien,
die sich auf das Angebot beziehen, direkt oder indirekt in die
Vereinigten Staaten oder an irgendwelche U.S. Personen, gesendet oder
sonst übermittelt, verteilt oder weitergeleitet (das gilt auch ohne
Einschränkung für Depotstellen (Custodian), Vertreter (Nominee) oder
Treuhänder (Trustee). Jedes behauptete Anbieten von
Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots, das direkt oder
indirekt auf einer Verletzung dieser Beschränkungen beruht, ist
unwirksam und jedes behauptete Anbieten von Schuldverschreibungen,
die von sich in den Vereinigten Staaten befindlichen Personen oder
einem Vertreter, Teuhänder oder anderen Intermediären abgegeben
werden, die auf genauer Anweisung für einen Auftraggeber handeln, der
Anweisungen aus den Vereinigten Staaten abgibt, werden nicht
angenommen. Jeder Inhaber von Schuldverschreibungen, der sich an dem
Angebot beteiligt, muss gewährleisten, dass er keine U.S. Person ist,
nicht innerhalb der Vereinigten Staaten ansässig ist und nicht aus
den Vereinigten Staaten heraus an dem Angebot teilnimmt oder auf
genaue Anweisung für einen Auftraggeber handelt, der keine U.S.
Person ist, außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig ist und keine
Anweisungen aus den Vereinigten Staaten heraus zur Teilnahme am
Angebot abgibt. In diesem Absatz bedeutet Vereinigte Staaten die
Vereinigten Staaten von Amerika, seine Territorien und Besitzungen
(einschließlich Puerto Rico, die U.S. Virgin Islands, Guam, American
Samoa, Wake Island und die Northern Mariana Islands), jeder
Bundesstat der Vereinigten Staaten von Amerika und der District of
Columbia.

Italien. Das Angebot wird weder direkt noch indirekt in der Republik
Italien (Italien) abgegeben. Das Angebot und die
Erwerbsangebotsunterlage wurden nicht dem Genehmigungsverfahren der
Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) entsprechend
der italienischen Gesetze und Vorschriften übermittelt.
Dementsprechend wird den Inhabern der Schuldverschreibungen
mitgeteilt, dass das Angebot ihnen gegenüber nicht gilt, soweit diese
Inhaber Einwohner Italiens oder in der Republik Italien ansässige
Personen sind, und dass sie keine Schuldverschreibungen im Rahmen des
Angebots anbieten dürfen und dass daher sämtliche Angebotsaufträge
von solchen Personen unwirksam und ungültig sind und dass weder die
Erwerbsangebotsunterlage noch irgendein anderes Dokument oder
Materialien, die sich auf das Angebot oder die Schuldverschreibungen
beziehen, in Italien verteilt oder verfügbar gemacht werden dürfen.

Vereinigtes Königreich. Hinsichtlich Section 21 des Financial
Services and Markets Act 2000 wird keine Mitteilung in dieser
Bekanntmachung, der Erwerbsangebotsunterlage und allen anderen
Dokumenten oder Materialien, die sich auf das Angebot beziehen, von
autorisierten Personen gemacht und solche Dokumente und/oder
Materialien wurden nicht von autorisierten Personen genehmigt.
Dementsprechend dürfen solche Dokumente und/oder Materialien nicht an
die allgemeine Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt oder
weitergegeben werden. Die Mitteilung solcher Dokumente und/oder
Materialien als Finanzwerbung (Financial Promotion) wird nur an
folgende Adressaten getätigt: (i) Personen, die sich außerhalb des
Vereinigten Königreichs befinden, (ii) Anlageberater (Investment
Professionals), die in den Anwendungsbereich des Artikels 19(5) des
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order
2005, in der geltenden Fassung (der Order) fallen, (iii) Personen,
die in den Anwendungsbereich des Artikels 43(2) der Order fallen oder
(iv) andere Personen an die sie rechtmäßig mitgeteilt werden können
(alle diese Personen werden gemeinsam als Relevante Personen
bezeichnet). Personen im Vereinigten Königreich, die keine Relevanten
Personen sind, sollten nicht auf Grundlage solcher Dokumente oder
Materialien oder deren Inhalt handeln oder auf sie vertrauen. Jede
Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Dokumente
oder Materialien beziehen, steht nur den Relevanten Personen zur
Verfügung und wird nur gegenüber Relevanten Personen eingegangen
werden. Die Dokumente und Materialien und deren Inhalte dürfen nicht
von Empfängern an irgendeine Person im Vereinigten Königreich
verteilt, veröffentlicht oder (ganz oder teilweise) vervielfältigt
werden.

Frankreich. Das Angebot wird weder direkt noch indirekt gegenüber der
Öffentlichkeit in der Republik Frankreich (Frankreich) gemacht. Weder
diese Bekanntmachung, die Erwerbsangebotsunterlage noch irgendwelche
anderen Dokumente oder Materialien, die sich auf das Angebot
beziehen, wurden oder werden an die Öffentlichkeit in Frankreich
verteilt und nur (i) Anbieter von Investmentservices für
Portfoliomanagement für Dritte (personnes fournissant le service
d'investissement de gestion de portefeuille pour compte de tiers)
und/oder (ii) qualifizierte Investoren (investisseurs qualifiés)
außer einzelne Personen, wie definiert in und in Übereinstimmung mit
den Artikeln L.411-1, L.411-2 und D.411-1 bis D.411-3 des
fanzösischen Code monétaire et financier, sind berechtigt am Angebot
teilzunehmen. Weder diese Bekanntmachung noch die
Erwerbsangebotsunterlage wurde oder wird bei der Autorité des Marchés
Financiers eingereicht oder von dieser genehmigt.

Jersey: Das Angebot stellt keinen Prospekt oder ein Angebot oder eine
Einladung an die Öffentlichkeit im Sinne des Companies (Jersey) Law
1991, in der geltenden Fassung, oder der Control of Borrowing
(Jersey) Order 1958 dar und unter diesen Gesetzen oder irgendeinem
anderen Wertpapiergesetz der Island of Jersey ist keine Zustimmung,
Lizenz oder andere Genehmigung erforderlich oder wurde um eine solche
angesucht.


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Atrium European Real Estate Limited
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Financial Dynamics, London

Richard Sunderland / Laurence Jones

Phone: +44 (0)20 7831 3113

mailto:richard.sunderland@fd.com

Branche: Immobilien
ISIN: JE00B3DCF752
WKN:
Index: Standard Market Continous
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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