Lausitzer Rundschau: Eine zweite Chance Neuer Prozess zum Feuertod des Asylbewerbers Jalloh
Geschrieben am 07-01-2010 |
Cottbus (ots) - Nein, einen Sieg des Rechtsstaates kann man jenes Urteil des Bundesgerichtshofes nicht nennen, das jetzt die Justiz in Sachsen-Anhalt zu einem neuen Strafverfahren gegen Polizisten zwingt. Denn jenem Oury Jalloh, der in einer Dessauer Zelle festgeschnallt verbrannte, kann auch damit nicht mehr geholfen werden. Der gewaltsame Tod eines Menschen in polizeilicher Obhut ist immer eine Niederlage für einen Staat, der als oberstes Gebot den Schutz der Menschenwürde und damit natürlich auch des Lebens propagiert. Die Vorgänge vor fünf Jahren, die den Asylbewerber aus Afrika das Leben kosteten, werden nur schwer noch lückenlos aufzuklären sein. Aber die obersten Richter haben jetzt klargestellt, dass das Schulterzucken, mit dem die Richter vor Ort reagierten, nicht das letzte Wort sein darf. Die Prozessbeobachter, die den jetzt aufgehobenen Freispruch für die beiden verantwortlichen Polizisten erlebten, berichten übereinstimmend von einem befremdlichen, fast schon skandalösen Verlauf der Beweisaufnahme und des Prozesses. Die Richter, die sich dann nicht für eine Verurteilung entscheiden wollten, kritisierten selbst das Auftreten von Zeugen aus den Reihen der Polizei. So musste zwangsläufig der Eindruck entstehen, die Justiz sei nicht in der Lage, das Recht zu verteidigen und kapituliere vor einem Korpsgeist der Uniformierten, der einem demokratischen Staat zur Schande gereicht. Die Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofes kann dies nicht heilen. Sie gibt den Ermittlungsbehörden und dann auch der Richterschaft Sachsen-Anhalts allerdings die Möglichkeit, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Sie erhalten ganz unverdient eine zweite Chance. Der Bundesgerichtshof weist aber auch die politisch Verantwortlichen deutlich darauf hin, dass sie ebenfalls gefordert sind. Denn die Vorgänge in Dessau drängen geradezu jenes Vorurteil auf, nach dem man es in bestimmten Gegenden Deutschlands bei der Polizei nicht so genau nimmt mit der Wahrheitsliebe und Mitmenschlichkeit. Solche Vorgänge aber können nicht toleriert werden, und um dergleichen zu verhindern, gibt es in der Bundesrepublik Innenminister und Abgeordnete, die deren Amtsführung kontrollieren. Letztlich wohnt damit dem Richterspruch vom Donnerstag auch ein Aufruf an alle inne, sich darauf zu besinnen, dass das Fundament unseres Zusammenlebens aus dem Respekt vor dem anderen besteht - ganz gleich, welche Hautfarbe er trägt oder woher er kommt.
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