Westdeutsche Zeitung: Der Sexualstraftäter von Randerath bleibt auf freiem Fuß = Von Horst Kuhnes
Geschrieben am 13-01-2010 |
Düsseldorf (ots) - Die Richter am Bundesgerichtshof haben ihr Urteil gefällt: Im Namen des Volkes bleibt der zweimal wegen Vergewaltigung Jugendlicher verurteilte Karl D. auf freiem Fuß. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft München - und wohl auch viele Bürger, insbesondere aus Randerath - gefordert hatten, wird es für Karl D. nicht geben. Man mag diese Entscheidung des BGH bedauern, sie vielleicht sogar missbilligen. Dies ändert aber nichts daran, dass die Karlsruher Richter nach der geltenden Rechtslage gar kein anderes Urteil fällen konnten. Denn an eine Sicherungsverwahrung, die erst nach Verbüßung der Strafe verhängt wird, hat der Gesetzgeber zu Recht sehr hohe Voraussetzungen geknüpft. Und eben diese Voraussetzungen liegen im Fall von Karl D. einfach nicht vor. Nun werden insbesondere die Bürger von Randerath einwenden, der Richterspruch liefere sie einem Menschen aus, dessen potenzielle Gefährlichkeit sogar gutachterlich festgestellt wurde. Sie haben die Sorge: Muss erst wieder etwas passieren, bevor mit Karl D. das geschieht, was Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder einst populistisch forderte, nämlich "wegsperren, und zwar für immer"? Die für die Randerather - und auch für den Verfasser als Vater zweier Kinder - unbefriedigende Antwort darauf kann aber nur lauten: Nach derzeitiger Gesetzeslage - leider ja! Die Betonung liegt dabei auf "derzeitig". Denn die Gesetzeslage kann geändert werden - auf den dafür vorgesehenen demokratischen Wegen. Eine solche Änderung könnte sich beispielsweise auf einen Vorschlag der Polizeigewerkschaft GdP begründen. Sie fordert ein Gesetz über die Unterbringung von Sexualstraftätern - mit der Möglichkeit, Täter wie Karl D., die sich während ihrer Haft allen Therapieversuchen verweigert haben, zwangsweise unterzubringen. Ein Rechtsstaat wie der unsere zeichnet sich dadurch aus, dass Gerichte geltendes Recht ausnahmslos anwenden und es nicht nach Gefühlslage ändern können. Dieser Grundsatz dient nicht dem Schutz von Tätern, sondern dem Schutz von uns allen - vor Willkür. Insofern ist das Karlsruher Urteil sehr wohl und zu Recht im Namen des Volkes gesprochen worden. Auch wenn es Teilen dieses Volkes momentan vielleicht nicht gefällt.
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