EANS-Hauptversammlung: Polytec Holding AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 15-01-2010 |
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
POLYTEC Holding AG mit dem Sitz in Hörsching
Einladung
zu einer am 05.02.2010 um 10:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft Linzer Strasse 50, 4063 Hörsching, 3. Obergeschoss, stattfindenden
außerordentliche Hauptversammlung
mit folgender
I. Tagesordnung:
1. Wahlen in den Aufsichtsrat Beschlussfassung über die Wahl von zwei weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrates der POLYTEC Holding AG und Wiederwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates der POLYTEC Holding AG
II. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG) Nachstehende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, somit ab dem 15.01.2010 gemäß § 108 AktG auf der Homepage der Gesellschaft (www.polytec-group.com) veröffentlicht sowie am Sitz der Gesellschaft mit der Geschäftsanschrift Linzer Strasse 50, 4063 Hörsching, zur Einsicht der Aktionäre während der gewöhnlichen Geschäftszeiten der Gesellschaft von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 aufgelegt:
Allgemeine Unterlagen:
Einberufung Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht Beschlussvorschläge zu dem Tagesordnungspunkt 1
Im Zusammenhang mit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 1): Erklärungen betreffend Qualifikation, Funktionen und Befangenheit gemäß § 87 Abs 2 AktG
III. Hinweis auf bestimmte Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG): III.1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von Hundert (5 %) des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Der Antragsteller hat seinen Aktienbesitz nachzuweisen. Für diesen Nachweis genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bezüglich des Inhaltes der Depotbestätigung wird auf Punkt IV. (Teilnahmeberechtigung) verwiesen.
Der Antrag auf Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 19. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift Linzer Strasse 50, 4063 Hörsching, Österreich, oder per FAX unter die FAX-Nummer +43/7221/701-38 zugehen.
III.2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von Hundert (1 %) des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (daher schriftlich) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der angeschlossenen Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrats auf der Homepage der Gesellschaft (www.polytec-group.com) zugänglich gemacht werden.
Der Antragsteller hat seinen Aktienbesitz nachzuweisen. Für diesen Nachweis genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bezüglich des Inhaltes der Depotbestätigung wird auf Punkt IV. (Teilnahmeberechtigung) verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft an die in Punkt III.1. genannten Kontaktdaten samt spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung samt Nachweis zum Anteilsbesitz zugehen.
III.3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG) Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre, oder sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft gerichtet werden. Die Anträge und Fragen sind an die Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift, Österreich, 4063 Hörsching, Linzer Strasse 50 oder per FAX an die FAX-Nummer +43/7221/701-38) oder E-Mail (investor.relations@polytec-group.com) zu Handen von Herrn Manuel Taverne zu übermitteln.
IV. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):
Gemäß § 111 Absatz 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung, sohin nach dem Anteilsbesitz am Ende des 26. Januar 2010 (Nachweisstichtag). Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt für depotverwahrte Inhaberaktien eine Depotbestätigung, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedsstaat der OECD ausgestellt wurde (vgl § 10a AktG), die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen muss. Für nicht depotverwahrte Inhaberaktien genügt zum Nachweis die schriftliche Bestätigung eines Notars, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen muss.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag muss bis spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung der Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift Linzer Strasse 50, 4063 Hörsching, Österreich, oder per FAX unter die FAX-Nummer +43/7221/701-38 zugehen.
Bei Namensaktien ist zur Teilnahme berechtigt, wer am Nachweisstichtag, somit am 26. Januar 2010, im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen ist. Zur außerordentlichen Hauptversammlung nehmen diese Aktionäre bitte die Depotbestätigung oder einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Es wird darauf hingewiesen, dass Depotbestätigungen nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute übermittelt werden können (§ 262 Abs 20 AktG).
VI. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG):
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform (schriftlich) erteilt werden und der Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift Linzer Strasse 50, 4063 Hörsching, Österreich, oder per FAX unter die FAX-Nummer +43/7221/701-38 übermittelt werden.
Auch der Widerruf der Vollmacht ist an die vorgenannten Kontaktdaten vorzunehmen.
Hinweis gemäß § 83 Absatz 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG:
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 22.329.585 und ist eingeteilt in 22.329.585 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme. Ausgenommen davon sind die zum heutigen Tag von der Gesellschaft gehaltenen 29.934 Stück eigene Aktien.
Hörsching, im Januar 2010 Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: Polytec Holding AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Manuel TAVERNE
POLYTEC GROUP
Investor Relations
Tel.+43(0)7221/701-292
manuel.taverne@polytec-group.com
Branche: Zulieferindustrie ISIN: AT0000A00XX9 WKN: A0CA1R Index: ATX Prime Börsen: Wien / Amtlicher Handel
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