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EANS-Hauptversammlung: Polytec Holding AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 15-01-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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POLYTEC Holding AG
mit dem Sitz in Hörsching

Einladung

zu einer am 05.02.2010 um 10:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft Linzer
Strasse 50, 4063 Hörsching, 3. Obergeschoss, stattfindenden

außerordentliche Hauptversammlung

mit folgender

I. Tagesordnung:

1. Wahlen in den Aufsichtsrat Beschlussfassung über die Wahl von
zwei weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrates der POLYTEC Holding AG
und Wiederwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates der POLYTEC Holding
AG

II. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG) Nachstehende
Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der außerordentlichen
Hauptversammlung, somit ab dem 15.01.2010 gemäß § 108 AktG auf der
Homepage der Gesellschaft (www.polytec-group.com) veröffentlicht
sowie am Sitz der Gesellschaft mit der Geschäftsanschrift Linzer
Strasse 50, 4063 Hörsching, zur Einsicht der Aktionäre während der
gewöhnlichen Geschäftszeiten der Gesellschaft von Montag bis Freitag
von 8:00 bis 17:00 aufgelegt:

Allgemeine Unterlagen:


• Einberufung
• Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
• Beschlussvorschläge zu dem Tagesordnungspunkt 1


Im Zusammenhang mit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
(Tagesordnungspunkt 1): • Erklärungen betreffend Qualifikation,
Funktionen und Befangenheit gemäß § 87 Abs 2 AktG

III. Hinweis auf bestimmte Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG):
III.1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109
AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von Hundert (5 %) des
Grundkapitals der Gesellschaft erreichen und die seit mindestens drei
Monaten vor der Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen.

Der Antragsteller hat seinen Aktienbesitz nachzuweisen. Für diesen
Nachweis genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigung darf zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend
halten. Bezüglich des Inhaltes der Depotbestätigung wird auf Punkt
IV. (Teilnahmeberechtigung) verwiesen.

Der Antrag auf Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 19.
Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft per
Post an ihre Geschäftsanschrift Linzer Strasse 50, 4063 Hörsching,
Österreich, oder per FAX unter die FAX-Nummer +43/7221/701-38
zugehen.

III.2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) Aktionäre,
deren Anteile zusammen eins von Hundert (1 %) des Grundkapitals
erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform (daher schriftlich) Vorschläge zur Beschlussfassung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der angeschlossenen Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrats
auf der Homepage der Gesellschaft (www.polytec-group.com) zugänglich
gemacht werden.

Der Antragsteller hat seinen Aktienbesitz nachzuweisen. Für diesen
Nachweis genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigung darf zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend
halten. Bezüglich des Inhaltes der Depotbestätigung wird auf Punkt
IV. (Teilnahmeberechtigung) verwiesen.

Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft an die in
Punkt III.1. genannten Kontaktdaten samt spätestens am siebenten
Werktag vor der Hauptversammlung samt Nachweis zum Anteilsbesitz
zugehen.

III.3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG) Jedem Aktionär ist auf Verlangen
in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit


• sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder
• ihre Erteilung strafbar wäre, oder
• sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort
über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend
zugänglich war.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an
die Gesellschaft gerichtet werden. Die Anträge und Fragen sind an die
Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift, Österreich, 4063 Hörsching,
Linzer Strasse 50 oder per FAX an die FAX-Nummer +43/7221/701-38) oder E-Mail
(investor.relations@polytec-group.com) zu Handen von Herrn Manuel Taverne zu
übermitteln.


IV. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):

Gemäß § 111 Absatz 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung,
sohin nach dem Anteilsbesitz am Ende des 26. Januar 2010
(Nachweisstichtag). Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen
und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen. Für den
Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt für
depotverwahrte Inhaberaktien eine Depotbestätigung, die vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedsstaat der
OECD ausgestellt wurde (vgl § 10a AktG), die der Gesellschaft
spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen muss.
Für nicht depotverwahrte Inhaberaktien genügt zum Nachweis die
schriftliche Bestätigung eines Notars, die der Gesellschaft
spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen muss.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag muss bis
spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung der
Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift Linzer Strasse 50,
4063 Hörsching, Österreich, oder per FAX unter die FAX-Nummer
+43/7221/701-38 zugehen.

Bei Namensaktien ist zur Teilnahme berechtigt, wer am
Nachweisstichtag, somit am 26. Januar 2010, im Aktienbuch der
Gesellschaft eingetragen ist. Zur außerordentlichen Hauptversammlung
nehmen diese Aktionäre bitte die Depotbestätigung oder einen
amtlichen Lichtbildausweis mit.

Es wird darauf hingewiesen, dass Depotbestätigungen nicht über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute übermittelt werden können (§ 262 Abs 20 AktG).

VI. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG):

Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im
Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben
Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person in Textform (schriftlich) erteilt werden und der
Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift Linzer Strasse 50,
4063 Hörsching, Österreich, oder per FAX unter die FAX-Nummer
+43/7221/701-38 übermittelt werden.

Auch der Widerruf der Vollmacht ist an die vorgenannten Kontaktdaten
vorzunehmen.

Hinweis gemäß § 83 Absatz 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG:

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 22.329.585 und ist eingeteilt in
22.329.585 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt
das Recht auf eine Stimme. Ausgenommen davon sind die zum heutigen
Tag von der Gesellschaft gehaltenen 29.934 Stück eigene Aktien.

Hörsching, im Januar 2010
Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Polytec Holding AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Manuel TAVERNE

POLYTEC GROUP

Investor Relations

Tel.+43(0)7221/701-292

manuel.taverne@polytec-group.com

Branche: Zulieferindustrie
ISIN: AT0000A00XX9
WKN: A0CA1R
Index: ATX Prime
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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