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VDAI-Wirtschaftspressekonferenz / 18. Januar 2010, Düsseldorf, Industrie-Club e.V. (mit Bild)

Geschrieben am 18-01-2010

Düsseldorf/Berlin (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

- Es gilt das gesprochene Wort -

Unterhaltungsautomatenwirtschaft 2009

- Stagnation bei schwacher Konjunktur
- Vorreiter beim Spieler- und beim Jugendschutz
- Hohe Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zum staatlichen Monopol
(Spielbanken)
- Gemeinsames Vorgehen gegen das illegale Spiel

"Die Deutsche Unterhaltungsautomatenwirtschaft hat die schwache
Konjunktur des Jahres 2009 vergleichsweise gut überstanden. Die
Änderung der Spielverordnung (SpielV) zum 01. Januar 2006 kam gerade
noch rechtzeitig. Sie hat interessante und am Gewinnspielmarkt
wettbewerbsfähige Geld-Gewinn-Spiel-Geräte (GGSG) ermöglicht. Die
hohen Investitionen in Geräte und moderne Entertainment-Center haben
sich ausgezahlt. Die Branche ist fit für die zweite Dekade des 21.
Jahrhunderts", so das gemeinsame Statement der Vorsitzenden des
Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e.V., Paul Gauselmann und
Uwe Christiansen.

Der "heilsame" Zwang zu Investitionen

Die novellierte SpielV hat neue, spannende und bis dahin in
Deutschland nicht gekannte GGSG ermöglicht. Multigambler, d.h.
bildschirmbasierte GGSG mit einer größeren Anzahl verschiedener
Spiele traten neben die in Deutschland eingeführten und im Kern 50
Jahre weitgehend unveränderten Walzen- bzw. Scheibengeräte deutlich
in den Vordergrund. Ca. 80.000 Unterhaltungsspielgeräte mit Ausgabe
von Weiterspielmarken (sog. Fun Games), die häufig zum illegalen
Spiel missbraucht wurden, wurden verboten. An ihre Stelle sind
teilweise GGSG getreten, von denen durch die Novellierung der SpielV
in einer Spielstättenkonzession 12 (statt bisher 10) aufgestellt
werden dürfen. Im Jahr 2006 fehlte es noch an einer ausreichenden
Anzahl verschiedenartiger, interessanter und damit erfolgreicher
Ersatzprodukte. Anders im Jahr 2007 und 2008: Innerhalb von ca. 2
Jahren wurde in Spielstätten und an Top-Gastro-Plätzen nahezu der
gesamte Gerätepark ausgetauscht. Immense Entwicklungsanstrengungen
der Industrie waren erforderlich. Bei den Aufstellunternehmern ergab
sich ein sehr hoher Investitionsaufwand in kurzer Zeit. In der Zeit
der Finanz- und Wirtschaftskrise steht die
Unterhaltungsautomatenwirtschaft mit ihrem zeitgemäßen, modernsten
und vielfältigen Geräteangebot vergleichsweise besser da, als
Monopolanbieter auf dem Glücksspielmarkt. "Wir gestalten auf der
Basis der Eckdaten der neuen SpielV aktiv unsere Zukunft, während die
Spielbanken mit dem hergebrachten Angebot auf Erfolge warten. Das ist
in einem dynamischen, von innovativen Produkten und von Wettbewerb
geprägten Markt zu wenig!" - so die Vorsitzenden des VDAI.

Für die Automatenindustrie war 2009 ein Jahr höchster
Anstrengungen mit dem Zwang auch unter den Bestimmungen einer neuen
Technischen Richtlinie (TR 4.1) der Physikalisch-Technischen
Bundesanstalt (PTB) GGSG mit hohem Unterhaltungswert und guten
Kassenergebnissen zu bieten. Hier ist die gesamte Automatenwirtschaft
in Zugzwang, denn das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie (BMWi) erwartet, dass bis 01. Januar 2011 die Umrüstung
bzw. der Austausch der am Markt befindlichen Geräte weitgehend
erfolgt ist. Alle GGSG sollen dann der neuen TR 4.1 entsprechen. Die
Gewinnaussichten dürfen dann einen Gegenwert von 1.000 Euro nicht
übersteigen und die GGSG müssen in der 5-minütigen Spielpause
tatsächlich still stehen. Die PTB erteilt schon seit 01. Juli 2008
nur noch Bauartzulassungen nach diesen Kriterien. Die Entwicklung des
Marktes, die Realisierung des Spieler- und des Jugendschutzes sowie
die Umsetzung der neuen SpielV werden in den vom BMWi vorzulegenden
Evaluierungsbericht über die Ergebnisse der novellierten SpielV
eingehen.

Leichter Anstieg bei Umsätzen und Geräteaufstellung

Die Automatenwirtschaft erzielte 2009 auf allen drei
Branchenstufen einen addierten Umsatz von 4,505 Mrd. Euro. Der
Zuwachs gegenüber 2008 war mit 2,5 Prozent relativ moderat. 2008
gegenüber 2007 belief er sich auf 6,7 Prozent. Im Aufstellbereich
betrug der Umsatz (Kasse inkl. Umsatzsteuer) 3,51 Mrd. Euro gegenüber
3,43 Mrd. Euro im Jahr 2008. Der Hauptanteil entfiel hierbei auf GGSG
mit 3,34 Mrd. Euro (2008: 3,25 Mrd. Euro). Den auf Industrie- und
Großhandel entfallenen Umsatz i.H.v. 1,01 Mrd. Euro teilen sich beide
Bereiche etwa zur Hälfte.

Nach zwei Boom-Jahren war 2009 für die
Unterhaltungsautomatenwirtschaft im Bereich der Aufstellung ein Jahr
der Konsolidierung und des "Feintunings" der Angebote entsprechend
den Kundenwünschen. Der Strukturwandel macht auch vor der
Automatenwirtschaft nicht halt. Größere, hochprofessionell geführte
Automatenaufstellbetriebe mit relativ hoher Finanzkraft und modernen
Marketingkonzepten suchen tendenziell nun auch Aufstellplätze in
Bereichen, die in der Vergangenheit von kleineren bzw. mittleren
Unternehmen bedient wurden. Dies gilt z.B. für Top-Plätze in
Gaststätten, für hochfrequentierte Bereiche der Verkehrsgastronomie,
d.h. für Autobahnraststätten, für Bahnhöfe und für Flughäfen sowie
zunehmend auch für mittelgroße Gemeinden. In diesem Zusammenhang muss
sich auch der Automaten-Großhandel positionieren. Er wird sein
Portfolio erweitern, z.B. durch Lieferung von Marketingkonzepten und
technischem Support für den modernen Automatenkaufmann, der die
Zukunft nicht verpassen will.

Die Zahl der aufgestellten GGSG hatte 2005 mit ca. 183.000 ihren
Tiefpunkt erreicht. Dies waren 52.000 Geräte weniger als 1996 mit
235.000 Geräten. Seit Inkrafttreten der neuen SpielV zum 01. Januar
2006 hat die Zahl der aufgestellten GGSG kräftig zugenommen. Auf
207.000 Geräte Ende 2007, 210.000 Ende 2008 und auf 212.000 Ende
2009. Die Gesamtzahl darf jedoch nicht den Blick auf Verschiebungen
bei den Aufstellplätzen verstellen. Zwischen 2007 und 2009 erhöhte
sich die Zahl der in Spielstätten aufgestellten Geräte um 8.000
wohingegen in Gaststätten 3.000 Geräte abgebaut wurden. Zudem mussten
bereits 2006 gemäß der neuen SpielV ca. 80.000 Fun Games vom Markt
genommen werden.

Insgesamt stellt die Unterhaltungsautomatenwirtschaft über 70.000
Arbeitsplätze und zahlt weit über eine Milliarde an Steuern und
Sozialabgaben. Alle Spielbanken in 16 Bundesländern zahlen zusammen
mit ca. 5.000 Mitarbeitern Spielbankabgaben i. H. v. ca. 400 Mio.
Euro.

Weniger Geld für mehr Spielspaß

In den 50er Jahren mussten bei 10 Pfennig Einsatz und 1,- DM
Höchstgewinn pro Spiel für eine Stunde Spielspaß an einem GGSG fünf
bis sechs Stundenlöhne aufgewendet werden. Anfang 2000 kostete ein
Spiel 0,20 Euro und eine Stunde Spielvergnügen im Durchschnitt zwei
Stundenlöhne. Nach der neuen SpielV ist es noch ein Stundenlohn. "Das
gewerbliche Geldgewinnspiel ist im Zeitablauf deutlich preiswerter
geworden" - so die Vorsitzenden des VDAI.

Die Änderung der SpielV zielte u. a. darauf, der
Automatenwirtschaft Perspektiven zu geben, um den Wettbewerb mit dem
öffentlich rechtlichen Spiel und dem Spiel im Internet bestehen zu
können. So eine ausdrückliche Verlautbarung der
Wirtschaftsministerkonferenz bereits im Mai 2000. Wesentlich dabei
war ein Paradigmenwechsel bei den spielrelevanten Vorschriften und
Beschränkungen für GGSG: An die Stelle von zahlreichen
Einzelvorgaben, z.B. für Einsätze, Gewinne, Auszahlquoten etc.,
traten Gewinn- und Verlustsummenbegrenzungen. Die letztlich für den
Spieler und für den Spielerschutz bedeutsamen Größen spielen heute
die entscheidende Rolle. Die Entwicklung neuer Geräte mit besonders
hohem Unterhaltungswert ist möglich geworden. Hierbei sind
unangemessen hohe Verluste in kurzer Zeit durch die Vorgaben der
SpielV i.V.m. den Zulassungen durch die PTB ausgeschlossen. Der
maximale Einsatz/Gewinn pro 5 Sekunden Laufzeit beträgt 0,20/2,0
Euro. Der maximale Verlust in einer einzelnen Stunde ist auf 80 Euro
begrenzt und der durchschnittliche maximale Aufwand pro Stunde auf 33
Euro. In der Praxis kostet der Spielspaß an einem GGSG pro Stunde nur
5 bis 15 Euro.

Schnellere und interessantere Spielabläufe bewirken i.V.m. der
Zweiergruppen-Aufstellung von GGSG in Spielstätten eine nachhaltige
Reduzierung des gleichzeitigen Bespielens von mehreren GGSG. Bis Ende
2005 (d.h. nach der "alten" SpielV) spielten die Spielgäste an
durchschnittlich ca. 2,6 GGSG. Diese Zahl hat sich gemäß einer von
Jürgen Trümper, Geschäftsführer des Arbeitskreises gegen Spielsucht
e.V., im Herbst 2009 vorgelegten Feldstudie auf rd. 1,3 GGSG
halbiert.

Die hohen Investitionen in moderne Spielstätten und die
Akzentverschiebung zu mehr Unterhaltung führen auch zu einem
deutlichen Steigen des Anteils weiblicher Spielgäste. Die modernen
Produkte und Dienstleistungen der Unterhaltungsautomatenwirtschaft
finden bei beiden Geschlechtern, bei Erwachsenen - ob jung oder alt -
sowie bei allen gesellschaftlichen Gruppierungen Anklang. "Die
gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft bietet vom Staat
zugelassene und - neben den stets möglichen Kontrollen durch
Ordnungsämter - regelmäßig technisch (spätestens alle 2 Jahre)
überprüfte GGSG. Dies ist ein wichtiges 'Bollwerk' gegen das illegale
Spiel." - so die Vorsitzenden des VDAI.

Prävention und Jugendschutz haben hohen Stellenwert

Die Behauptungen der Vertreter von Spielbanken, dass die
gesetzlichen Regelungen für das gewerbliche Spiel lax und die
Spielbanken dagegen durch den GlüStV streng geregelt seien, stellen
die Tatsachen auf den Kopf:

- Bei gewerblich betriebenen GGSG sind Einsätze, Gewinne sowie
Gewinn- und Verlustsummen durch die SpielV streng begrenzt. In
den Spielbanken sind die Einsätze und Höchstgewinne nach oben
völlig offen. In kurzer Zeit können Haus und Hof verloren
werden.

- In Spielstätten sind Jackpot-Auslobungen zu Marketingzwecken
verboten. In Spielbanken gibt es Jackpot-Zusatzgewinne bis in
Mio.-Höhe.

- Ein gewerbliches GGSG muss nach einer Stunde ununterbrochenen
Spielens eine Spielpause von 5 Minuten einlegen. Die Geräte
dürfen nur in Zweiergruppen unter Wahrung von Mindestabständen
aufgestellt werden. In den Spielbanken ist exzessives Spielen
über längere Zeit auch an mehreren Geräten ohne jegliche
zeitliche Schranke möglich.

- In Spielstätten wurde auf Wunsch der
Unterhaltungsautomatenwirtschaft bereits 1985 der Ausschank von
Alkohol verboten. Kontrollverluste sollen vermieden werden. In
Spielbanken ist Alkohol noch heute erlaubt!

- Die gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft arbeitet seit
Anfang der 50er Jahre mit GGSG auf gesicherter
gewerberechtlicher Grundlage. Die Spielbanken stellen erst seit
den 80er Jahren Slotmachines auf. Sie "wildern" in den
angestammten Feldern der Unterhaltungsautomatenwirtschaft, nicht
umgekehrt, wie von den Spielbanken oft behauptet wird. Die
Geräte in Spielhallen sowie in den Automatensälen sehen zwar
ähnlich aus. Bei GGSG aber sind die Gewinne und Verluste eng
begrenzt, bei Slotmachines dagegen völlig frei.

- Seit 20 Jahren sind in die Frontscheiben aller über 200.000 in
Spielstätten und Gaststätten aufgestellten GGSG Piktogramme mit
Hinweisen zum Spieler- und Jugendschutz unauswechselbar
eingedruckt. Die wichtigsten Hinweise: (1) Kein Geldspiel unter
18 Jahren, (2) "Übermäßiges Spiel ist keine Lösung bei
persönlichen Problemen" und (3) die bei der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aufgeschaltete
Info-Telefonnummer 01801 - 372700. Spieler oder deren Angehörige
können Kontakt zu geschulten Beratern der BZgA aufnehmen und
Hinweise auf Beratungs- und Therapieangebote in ihrer Region
erhalten.

"Die gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft steht zu ihrer
sozialen Verantwortung - Spielerschutz und Prävention dürfen keine
Worthülsen sein. Wo an anderer Stelle noch diskutiert wird, haben wir
längst gehandelt. Die Anbieter des staatlichen Glücksspielmonopols
sind erst durch den Glücksspielstaatsvertrag seit 01. Januar 2008
verpflichtet, aktiv etwas für den Spielerschutz zu tun." - so die
VDAI-Vorsitzenden.

In Deutschland spielen mehr als 99 % aller Erwachsenen ohne
Probleme

In den europäischen Ländern haben gemäß wissenschaftlichen
Untersuchungen 0,2 bis 2 Prozent der erwachsenen Bevölkerung Probleme
mit ihrem Spielverhalten. In Deutschland sind es nach
übereinstimmenden Untersuchungsergebnissen der BZgA (im Auftrag des
Deutschen Lotto- und Totoblocks) sowie des Instituts für
Therapieforschung - IFT (im Auftrag des
Bundesgesundheitsministeriums) etwa 104.000 Personen. Dies sind knapp
0,2 Prozent der erwachsenen Bevölkerung. Deutschland liegt damit im
europäischen Vergleich am unteren Ende des Spektrums. Damit gibt es
hier keinen Handlungsbedarf. Wenn unter politischen Gesichtspunkten
trotzdem Maßnahmen geboten erscheinen, dann bei den Spielbanken!

Von den 104.000 Spielern mit pathologischem Spielverhalten
entfallen ca. 31.000 auf gewerbliche GGSG, ca. 26.000 auf Spielbanken
(inkl. Internetkartenspiele), ca. 24.000 auf Sportwetten und ca.
12.000 auf Lotto.

Wenn die Zahl der pathologischen Spieler, die gewerblichen GGSG
zuzurechnen sind, zu den Kassen gewerblicher GGSG ins Verhältnis
gesetzt werden, ergibt sich bei ca. 103.000 Euro ein Problemspieler,
bei den Spielbanken dagegen schon bei ca. 29.000 Euro. Die
Problematik ist bei den Spielbanken unter dieser Sichtweise ca. 3,6
mal größer.

Ungeachtet der durch wissenschaftliche Erhebungen belegten Daten
wird wiederkehrend von Kritikern behauptet, dass 70 bis 80 Prozent
der Spieler mit Problemen auf gewerbliche GGSG entfallen. Ohne
Bezugsgröße ist das eine bewusste Fehlinformation. Zutreffend ist: Im
Jahr 2007 haben sich insgesamt ca. 5.700 hilfesuchende Spieler an
ambulante Beratungsstellen gewandt. 77 Prozent dieser 5.700 Spieler
entfielen auf GGSG. Die Präventionshinweise und die
Info-Telefonnummer 01801 - 372700 prägen sich ein und werden genutzt.
"Dies ist der Fluch der guten Tat! Die dem staatlichen Monopol
zuzurechnenden Unternehmen sind erst durch den
Glücksspielstaatsvertrag zu vergleichbaren Spielerschutzmaßnahmen,
wie sie die Unterhaltungsautomatenwirtschaft seit 20 Jahren betreibt,
genötigt worden." - so die VDAI-Vorsitzenden.

Um zu dokumentieren, welche weitreichenden, dem Spielerschutz, der
Prävention und dem Jugendschutz dienenden Maßnahmen die
Unterhaltungsautomatenwirtschaft freiwillig beschlossen hat bzw.
welchen sie gesetzlich unterliegt, haben alle Branchenverbände
beschlossen, ein Sozialkonzept für ihren Wirtschaftszweig vorzulegen.
Die Aufgabe der Entwicklung dieses Konzeptes wurde einem unabhängigen
und fachkundigen Beirat übertragen. Der Beirat wird das Sozialkonzept
im Frühjahr 2010 vorstellen.

Gemeinsames Vorgehen gegen das illegale Spiel!

Das wirtschaftliche "Schwächeln" der dem Monopol unterfallenen
Anbieter ist nicht auf die Erfolge der gewerblichen
Automatenwirtschaft zurückzuführen! Wesentliche Gründe für die
Umsatzeinbußen der Spielbanken sind hausgemacht bzw. liegen im GlüStV
verankert. Die durch den GlüStV seit 01. Januar 2008 vorgeschriebene
Vorlage eines Personalausweises auch in den Automatensälen hält
erfahrungsgemäß viele Spieler vom Besuch einer Spielbank ab.
"Erforderlich ist ein den heutigen Marktgegebenheiten und technischen
Realitäten entsprechender gesetzlicher Rahmen. Der GlüStV bedarf der
Überarbeitung. Konzessionsmodelle oder Lizenzsysteme könnten ein
vernünftiger Weg sein." - so die Vorsitzenden des VDAI.

Nur durch einen rechtlichen Rahmen, der auch ausländische Anbieter
sowie das technische Medium des Internets in seinen Regelungsbereich
einschließt, kann Schwarzmärkten und Manipulationen, z.B. bei
Sportwetten, erfolgreich entgegengewirkt werden. Hinzukommen
zusätzliche staatliche Einnahmen durch einen zugelassenen,
besteuerten Spielbetrieb. Bei Lotto ist kein Handlungsbedarf
erkennbar. Es müsste geprüft werden, ob das Verbot, Lotto über das
Internet anzubieten, noch zeitgemäß ist.

Flankiert werden sollte dies durch ein gemeinsames Vorgehen der
Anbieter auf dem Glücks- und Gewinnspielmarkt gegen das illegale
Spiel. Die Unterhaltungsautomatenwirtschaft reicht den anderen
Anbietern die Hand. "Der Kampf gegen das illegale Glücksspiel ist
aktiver Spielerschutz. Er ist nur von allen legalen Anbietern,
gemeinsam mit dem Gesetzgeber und den Ordnungsbehörden, zu
bewältigen. Die Automatenwirtschaft ist hierzu bereit!" - so
übereinstimmend die VDAI-Vorsitzenden.

Originaltext: VDAI - Automatenindustrie e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/29943
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_29943.rss2

Pressekontakt:
VERBAND DER DEUTSCHEN AUTOMATENINDUSTRIE E.V.
Dircksenstraße 49, 10178 Berlin
Tel.: (0 30) 28 40 70, Fax: (0 30) 28 40 72 72
E-Mail: vdai@vdai.de
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