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EANS-Adhoc: conwert Immobilien Invest SE / conwert Immobilien Invest SE: Begebung von Wandelschuldverschreibungen

Geschrieben am 20-01-2010


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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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20.01.2010

Nicht zur Veröffentlichung oder Verteilung in den USA, Kanada, Japan
und Australien oder einer anderen Jurisdiktion in der Angebote oder
Verkäufe von Wertpapieren der conwert Immobilien Invest SE gesetzlich
verboten sind.

conwert Immobilien Invest SE: Begebung von
Wandelschuldverschreibungen

Wien, 20. Januar 2010. Die an der Wiener Börse notierte conwert
Immobilien Invest SE ("conwert") begibt nicht nachrangige
Wandelschuldverschreibungen (die "Wandelschuldverschreibungen") mit
einem Gesamtnennbetrag von EUR 131 Mio. und einer
Mehrzuteilungsoption von bis zu EUR 19 Mio. (ca. 15% des
Angebotsvolumens). Die Wandelschuldverschreibungen (ISIN
AT0000A0GMD6) werden im Rahmen einer Privatplatzierung an ausgewählte
institutionelle Investoren in Österreich und anderen Jurisdiktionen
außerhalb der USA, Kanada, Australien und Japan verkauft (das
"Angebot").

Für die Begebung der Wandelschuldverschreibungen nutzt conwert die
von der Hauptversammlung am 27. Mai 2008 eingeräumte Ermächtigung.
Die Wandelschuldverschreibungen berechtigen zum Bezug von bis zu rund
12,8 Mio. conwert-Aktien (die "Aktien"). Das Bezugsrecht der
Aktionäre wurde durch die Hauptversammlung am 27. Mai 2008
ausgeschlossen. conwert plant die Handelsaufnahme der
Wandelschuldverschreibungen im Dritten Markt (multilaterales
Handelssystem) der Wiener Börse.

Die Laufzeit der Wandelschuldverschreibungen beträgt sechs Jahre. Die
Inhaber haben das Recht ihre Wandelschuldverschreibungen vier Jahre
nach Emission zum Nennbetrag einschließlich aufgelaufener Stückzinsen
vorzeitig fällig zu stellen. Die Wandelschuldverschreibungen werden
zu 100% des Nennbetrags von EUR 100.000 pro Schuldverschreibung
ausgegeben. Während des heutigen Bookbuilding Verfahrens werden der
halbjährlich zu zahlende Kupon voraussichtlich zwischen 4,75% und
5,75% p.a. und der anfängliche Wandlungspreis voraussichtlich
zwischen 30% und 35% über dem volumengewichteten Durchschnittskurs
der Aktien festgelegt werden.

Valuta wird voraussichtlich am 1. Februar 2010 sein.

conwert beabsichtigt den Emissionserlös für allgemeine
Unternehmenszwecke zu verwenden. Zeitgleich mit dem Angebot und
abhängig von der Marktentwicklung behält sich conwert vor, bis zu EUR
35 Mio. des Nominalbetrags ihrer im Jahr 2007 begebenen 1,50%
Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit 2014 (ISIN AT0000A07PZ5) zu
einem Preis von bis 93% des Nominalbetrags zuzüglich aufgelaufener
Stückzinsen zurückzukaufen. In diesem Fall wird conwert einen Teil
des Emissionserlöses zur Finanzierung des Rückkaufs verwenden.

conwert hat mit den Joint Bookrunners einen Lock-up von 90 Tagen mit
marktüblichen Ausnahmen vereinbart.

Barclays Capital, Credit Suisse und JP Morgan fungieren als Joint
Bookrunner und Raiffeisen Centrobank AG fungiert als Co-Lead Manager
der Emission.

________________

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind nicht zur
Verbreitung in den Vereinigten Staaten (wie nachfolgend definiert),
Kanada, Japan oder Australien und in sonstigen Ländern, in denen das
Angebot und der Verkauf von Wertpapieren der conwert Immobilien
Invest SE gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, bestimmt.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der conwert
Immobilien Invest SE dar noch ist sie Teil eines solchen. Weder in
Österreich noch in einem anderen Land wird ein öffentliches Angebot
der Schuldverschreibungen stattfinden.

Diese Mitteilung wird nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika,
ihren Gebieten und Besitztümern, einem Bundesstaat der Vereinigten
Staaten von Amerika und dem Bezirk Columbia (die "Vereinigten
Staaten") veröffentlicht und darf weder direkt noch indirekt in den
oder in die Vereinigten Staaten verbreitet werden. Die in dieser
Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der
Schuldverschreibungen und der Aktien der conwert Immobilien Invest
SE) sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von
1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") in den
Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten
Staaten verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäß einer
Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem Securities
Act. Aus den Vereinigten Staaten von Amerika werden keine Angebote
oder Annahmen für einen Rückkauf existierender Schuldverschreibungen
angenommen.

Diese Mitteilung ist nicht zur allgemeinen Verbreitung,
Veröffentlichung oder Verteilung im Vereinigten Königreich bestimmt
und darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verteilt werden,
(i) die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel
19(5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben
oder (ii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order erfasst sind
(alle solche Personen werden im Folgenden "Relevante Personen"
genannt). Jede Person im Vereinigten Königreich, die keine Relevante
Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres
Inhaltes tätig werden. Jede Investition oder Investitionstätigkeit,
auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen
zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

Ab Bekanntgabe der endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen,
darf Credit Suisse als Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen
vornehmen oder Transaktionen mit dem Ziel durchführen, den Marktpreis
der Schuldverschreibungen oder der ausstehenden Aktien der conwert
Immobilien Invest SE auf einem höheren Stand als den, der sich
ansonsten ergeben würde, zu unterstützen. Falls eine solche
Stabilisierung vorgenommen wird, kann sie jederzeit eingestellt
werden und wird in analoger Anwendung der Verordnung (EG) Nr.
2273/2003 spätestens 30 Kalendertage nach dem Begebungstag oder,
falls dies früher eintritt, 60 Kalendertage nach Zuteilung der
Schuldverschreibungen beendet werden. Falls eine solche
Stabilisierung vorgenommen wird, kann sie zu einem Marktpreis der
Schuldverschreibungen und/oder der ausstehenden Aktien führen, der
gegebenenfalls höher ist als derjenige, der sich ohne Vornahme
solcher Stabilisierungsmaßnahmen ergeben würde, oder dem Markt eine
Preisstabilität andeuten, die ohne eine solche Stabilisierung nicht
vorherrschen würde. Es besteht allerdings keine Verpflichtung zur
Vornahme von Stabilisierungsmaßnahmen, und falls eine solche
Stabilisierung vorgenommen wird (was nicht vor Bekanntgabe der
endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen geschehen darf),
kann sie jederzeit eingestellt werden. Im Anschluss an den
Stabilisierungszeitraum, wird die Information über die
Stabilisierungsaktivitäten (einschließlich des Ausmaßes, in dem
Stabilisierung vorgenommen wurde, der Tage, an denen das erste und
das letzte Stabilisierungsgeschäft getätigt wurde, und der Tage und
der Preisspanne, an denen bzw. innerhalb der
Stabilisierungsaktivitäten stattfanden) in analoger Anwendung der
Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 veröffentlicht.


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: conwert Immobilien Invest SE
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

conwert Immobilien Invest SE,

Peter Sidlo, Leiter Konzernkommunikation,

T +43 / 1 / 521 45-250,

E sidlo@conwert.at



Metrum Communications,

Roland Mayrl,

T +43 / 1 / 504 69 87-331,

E r.mayrl@metrum.at

Branche: Immobilien
ISIN: AT0000697750
WKN: 069775
Index: WBI
Börsen: Wien / Amtlicher Markt


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