dbb: "Grundsätzliche Mängel" im Entwurf des Beamtenstatusgesetzes
Geschrieben am 08-08-2006 |
Berlin (ots) - Der dbb beamtenbund und tarifunion hat "grundsätzliche Mängel" im Entwurf des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) kritisiert, das im Zuge der Föderalismusreform die einheitlichen Grundlagen des Beamtenrechts in den Ländern neu ordnen soll. "Wir sehen darin einen Rückschritt - weg von der Bundeseinheitlichkeit, hin zu einer provinzrechtlichen Gemengelage", sagte dbb Chef Peter Heesen bei einem Beteiligungsgespräch am 8. August 2006 im Bundesinnenministerium in Berlin. "Der Bund interpretiert seine ihm aufgrund der Verfassungsänderung zustehende eigene Regelungsbefugnis unnötig eng."
Der Verfassunggeber habe aber klar erkannt, dass unbeschadet der Ausgestaltungsrechte der Länder der Kern des Berufsbeamtentums weiterhin bundeseinheitlich bleiben soll. "Einheitliche Grundstrukturen sind notwendig, damit eine bundesweite Mobilität der Beamten auch über Ländergrenzen und -kompetenzen hinweg erhalten bleibt", sagte der dbb Bundesvorsitzende. Das diene dem Beamten selbst, aber auch den Interessen der öffentlichen Verwaltung. Eine der Grundlagen von Mobilität sei etwa im Laufbahnrecht die Gewissheit, dass in anderen Gebietskörperschaften erworbene Laufbahnbefähigungen überall in Bund und Ländern anerkannt werden. Deshalb vermisse der dbb in dem Gesetzentwurf die bundeseinheitliche Regelung laufbahnrechtlicher Schnittstellen. "Auf gemeinsame Grundlagen kommt es auch bei den statusrechtlichen Pflichten und Rechten an", so Heesen weiter. "Deshalb wäre es angebracht, die Festlegung des Grundgesetzes wieder aufzunehmen, dass hoheitliche Aufgaben durch Beamte wahrzunehmen sind." Auch der Grundsatz, dass die Rechtsstellung der Beamten nur durch Gesetz geregelt werden kann, müsse in den Entwurf hineingeschrieben werden. Dass die Fürsorgepflicht für Beamte und Versorgungsempfänger den Anspruch auf Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung umfasst, gehöre nach dbb-Auffassung gleichfalls in das BeamtStG. Das eigenständige Versorgungssystem müsse statusrechtlich ausdrücklich vorgegeben und eine bundeseinheitliche Altersobergrenze festgelegt werden. "Die Dauer des Beamtenverhältnisses festzuschreiben, ist Verfassungsauftrag", so Heesen.
Auf Unverständnis des dbb stoße auch, dass das Personalvertretungsrecht - anders als das weiterhin bundesrechtlich verankerte Betriebsverfassungsrecht - nicht als grundsätzlicher Rechtsanspruch der Beschäftigten festgeschrieben wird. "Diese Ungleichbehandlung zwischen privatem und öffentlichem Bereich können wir nicht nachvollziehen", sagte Heesen. "Hier könnte der Bundesgesetzgeber sehr weitgehende Vorgaben machen, weil dieser Bereich weder dem Laufbahn- noch dem Besoldungs- noch dem Versorgungsrecht zuzuordnen ist."
Der dbb Chef appellierte, die "grundsätzlichen Mängel des Entwurfs, das heißt das Fehlen der aufgezeigten statusrechtlichen Regelungstatbestände, noch einmal gründlich zu überdenken".
Originaltext: dbb - beamtenbund und tarifunion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7034 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7034.rss2
dbb - beamtenbund und tarifunion Dr. Frank Zitka Telefon: 030.4081-5510 Fax: 030.4081-5599 Email: zitka@dbb.de
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