EANS-Adhoc: conwert Immobilien Invest SE / conwert Immobilien Invest SE legt Konditionen für Wandelschuldverschreibungen fest
Geschrieben am 20-01-2010 |
-------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
20.01.2010
Nicht zur Veröffentlichung oder Verteilung in den USA, Kanada, Japan und Australien oder einer anderen Jurisdiktion in der Angebote oder Verkäufe von Wertpapieren der conwert Immobilien Invest SE gesetzlich verboten sind.
conwert Immobilien Invest SE legt Konditionen für Wandelschuldverschreibungen fest
Wien, 20.01.2010. conwert hat die heute bekannt gegebene Platzierung von Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 131 Mio. (die "Wandelschuldverschreibungen") erfolgreich abgeschlossen. Zusätzlich hat conwert den Joint Bookrunners eine Mehrzuteilungsoption von bis zu EUR 19 Mio. (ca. 15% des Angebotsvolumens) eingeräumt.
Der halbjährlich zu zahlende Kupon der Wandelschuldverschreibungen wurde mit 5,25% p.a. festgelegt. Der anfängliche Wandlungspreis beträgt EUR 12,06. Dies stellt eine Prämie von 32,5% gegenüber dem volumengewichteten Durchschnittskurs der conwert Aktien während des Bookbuilding Verfahrens dar.
Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von sechs Jahren. Die Inhaber haben das Recht ihre Wandelschuldverschreibungen vier Jahre nach Emission zum Nennbetrag einschließlich aufgelaufener Stückzinsen vorzeitig fällig zu stellen.
conwert beabsichtigt den Emissionserlös für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden. Aufgrund des geringen Investoreninteresses zu den angebotenen Konditionen hat conwert von dem Rückkauf der 1,50% Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit 2014 Abstand genommen.
Valuta wird voraussichtlich am 1. Februar 2010 sein. conwert plant die Handelsaufnahme der Wandelschuldverschreibungen im Dritten Markt (multilaterales Handelssystem) der Wiener Börse.
Barclays Capital, Credit Suisse und JP Morgan fungierten als Joint Bookrunner und Raiffeisen Centrobank AG fungiert als Co-Lead Manager der Emission.
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Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind nicht zur Verbreitung in den Vereinigten Staaten (wie nachfolgend definiert), Kanada, Japan oder Australien und in sonstigen Ländern, in denen das Angebot und der Verkauf von Wertpapieren der conwert Immobilien Invest SE gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, bestimmt.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der conwert Immobilien Invest SE dar noch ist sie Teil eines solchen. Weder in Österreich noch in einem anderen Land wird ein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen stattfinden.
Diese Mitteilung wird nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, ihren Gebieten und Besitztümern, einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika und dem Bezirk Columbia (die "Vereinigten Staaten") veröffentlicht und darf weder direkt noch indirekt in den oder in die Vereinigten Staaten verbreitet werden. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der Schuldverschreibungen und der Aktien der conwert Immobilien Invest SE) sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") in den Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act. Aus den Vereinigten Staaten von Amerika werden keine Angebote oder Annahmen für einen Rückkauf existierender Schuldverschreibungen angenommen.
Diese Mitteilung ist nicht zur allgemeinen Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung im Vereinigten Königreich bestimmt und darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verteilt werden, (i) die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19(5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben oder (ii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order erfasst sind (alle solche Personen werden im Folgenden "Relevante Personen" genannt). Jede Person im Vereinigten Königreich, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.
Ab Bekanntgabe der endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen, darf Credit Suisse als Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen vornehmen oder Transaktionen mit dem Ziel durchführen, den Marktpreis der Schuldverschreibungen oder der ausstehenden Aktien der conwert Immobilien Invest SE auf einem höheren Stand als den, der sich ansonsten ergeben würde, zu unterstützen. Falls eine solche Stabilisierung vorgenommen wird, kann sie jederzeit eingestellt werden und wird in analoger Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 spätestens 30 Kalendertage nach dem Begebungstag oder, falls dies früher eintritt, 60 Kalendertage nach Zuteilung der Schuldverschreibungen beendet werden. Falls eine solche Stabilisierung vorgenommen wird, kann sie zu einem Marktpreis der Schuldverschreibungen und/oder der ausstehenden Aktien führen, der gegebenenfalls höher ist als derjenige, der sich ohne Vornahme solcher Stabilisierungsmaßnahmen ergeben würde, oder dem Markt eine Preisstabilität andeuten, die ohne eine solche Stabilisierung nicht vorherrschen würde. Es besteht allerdings keine Verpflichtung zur Vornahme von Stabilisierungsmaßnahmen, und falls eine solche Stabilisierung vorgenommen wird (was nicht vor Bekanntgabe der endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen geschehen darf), kann sie jederzeit eingestellt werden. Im Anschluss an den Stabilisierungszeitraum, wird die Information über die Stabilisierungsaktivitäten (einschließlich des Ausmaßes, in dem Stabilisierung vorgenommen wurde, der Tage, an denen das erste und das letzte Stabilisierungsgeschäft getätigt wurde, und der Tage und der Preisspanne, an denen bzw. innerhalb der Stabilisierungsaktivitäten stattfanden) in analoger Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 veröffentlicht.
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: conwert Immobilien Invest SE Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
conwert Immobilien Invest SE,
Peter Sidlo, Leiter Konzernkommunikation,
T +43 / 1 / 521 45-250,
E sidlo@conwert.at
Metrum Communications,
Roland Mayrl,
T +43 / 1 / 504 69 87-331,
E r.mayrl@metrum.at
Branche: Immobilien ISIN: AT0000697750 WKN: 069775 Index: WBI Börsen: Wien / Amtlicher Markt
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