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Hahn Rechtsanwälte verklagt Commerzbank AG: Falschberatung beim Morgan Stanley P2 Value

Geschrieben am 22-01-2010

Hamburg (ots) - Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) hat für
eine Mandantin eine Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Dabei
wird die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG
wegen Falschberatung verklagt. Grund ist eine fehlerhafte
Anlageempfehlung zum Erwerb von Anteilen an dem offenen
Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value.

Der Fall: Die Klägerin wollte einen Anlagebetrag von 300.000 Euro
wegen eines geplanten Immobilienerwerbs für etwa ein bis zwei Jahre
sicher und risikolos anlegen. Der Mitarbeiter der Dresdner Bank hatte
ihr daraufhin im Mai 2008 den Erwerb von Anteilen des Morgan Stanley
P2 Values empfohlen. Anwalt Peter Hahn kritisiert, dass die Klägerin
weder anleger- noch objektgerecht beraten worden ist. Diese war weder
der vereinfachte noch der ausführliche Verkaufsprospekt von der
Dresdner Bank angeboten worden. Darüber hinaus hat die Bank die
Anlegerin nicht über erhaltene Kick-Back-Zahlungen aus dem
Ausgabeaufschlag aufgeklärt.

Der P2 Value gehört in Deutschland zu den größeren offenen
Immobilienfonds mit einem Volumen von 1,4 Milliarden Euro. Bereits am
30. Oktober 2008 war es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile
des Fonds gekommen. Am 21. Februar 2009 hatte der P2 Value die
Aussetzung des Verkaufs von Fondsanteilen für weitere zwölf Monate
verlängert. Am 24. Juli 2009 hat ein unabhängiger
Sachverständigenausschuss die Immobilien des P2 Value um 231
Millionen Euro oder 10,4 Prozent abgewertet. Die Abwertung entspricht
rund 13,9 Prozent des Fondsvermögens. Aktuell werden die Fondsanteile
nur noch auf dem Drittmarkt gehandelt und zwar zu einem Kurs von
43,50 Euro pro Anteil.

"Wir befürchten, dass die Falschberatung durch eine Bank in
Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem offenen
Immobilienfonds kein Einzelfall ist, sondern, dass tausende Anleger
betroffen sind", sagt Rechtsanwalt Peter Hahn. In der Regel seien
Anteile offener Immobilienfonds als sicher und risikolos verkauft
worden. Bundesdeutsche Anleger hätten etwa 87 Milliarden Euro in
offenen Immobilienfonds angelegt. Bei 15 von 37 offenen
Immobilienfonds würden die Anteilswerte heute niedriger gehandelt als
zu Beginn des Jahrhunderts. Bei vier offenen Immobilienfonds sei der
Handel immer noch ausgesetzt.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch
für Wirtschaftskanzleien, 200/2010, eine Spitzenposition bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte
Kapitalanleger. In monatlichem Turnus führt hrp Beratungstage in
Stuttgart und Berlin durch.

Originaltext: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61631
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

Kanzleikontakt:

Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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