ots.Audio: Wie entlastet das neue Bürgerentlastungsgesetz den steuerzahlenden Bürger? Ein Beispiel!
Geschrieben am 27-01-2010 |
Siershahn/München (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -
Zu Beginn dieses Jahres sind zahlreiche neue Gesetze in Kraft getreten, die dem Steuerzahler als Wohltat angepriesen werden. Dazu zählen ein neuer Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen und vieles mehr. Häufig bleibt unterm Strich aber doch nur die sprichwörtliche Pizza als Gewinn übrig. Doch es gibt auch ein Gesetz, das wirklichen Gewinn verspricht. Michael Weyland über ein Gesetz, das seinen Namen wirklich verdient hat!
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Textanfang Sprechertext:
Bürgerentlastungsgesetz. Seit Anfang Januar ist das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Doch wie wird der Bürger eigentlich entlastet? Und wovon? Und was hat er davon? Wir haben uns mal umgehört!
O-Töne (Straßenumfrage / O-Töne von Bürgern: Hier folgen ein paar Antworten von Leuten, die es nicht genau oder gar nicht wissen!) 16 Sekunden
Ich würde mal sagen, das sollte Bürger vielleicht geldlich entlasten; Bürgerentlastungsgesetz? Also ich bin Rentner, ich kann dazu im Moment noch nichts sagen; Nein, keine Ahnung; Nee, keine Ahnung, ich muss auch leider weiter!; Nein, weiß ich nicht, tut mir leid!
Textfortsetzung Sprechertext:
Gut klang dagegen folgende Antwort eines Geschäftsinhabers:
O-Ton Geschäftsinhaber 14 Sekunden Ja, die Bürger sollten entlastet werden von bürokratischen Hindernissen und sollten damit auch einen leichteren Zugang zu Informationen oder bei der Verwaltung sollten Einsparungen stattfinden aber ich glaube, das ist noch gar nicht so weit gediehen.
Textfortsetzung Sprechertext: Gestimmt hat es aber leider nicht, was dann wiederum zu einer ehrlichen Selbsterkenntnis führte:
O-Ton Geschäftsinhaber 2 5 Sekunden Ja, ich bin Apotheker und hätte es eigentlich wissen können, aber - tut mir leid - ich hab´s nicht gewusst!
Textfortsetzung Sprechertext: Sie merken, das Thema ist nicht beim sprichwörtlichen Bürger angekommen, also fragen wir mal jemanden, der sich wirklich damit auskennt. Dr. Rainer Reitzler weiß als Vorstandsvorsitzender der Münchener Verein Versicherungsgruppe natürlich genau, was dahinter steckt.
O-Ton Dr. Reitzler (1) Das Bürgerentlastungsgesetz soll den Bürger, wie der Name so schön sagt, entlasten und zwar finanziell. Der Weg dahin ist, dass man künftig mehr Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung - umgangssprachlich gesagt - absetzen kann. Das gilt übrigens für gesetzlich und privat Versicherte.
Textfortsetzung Sprechertext: Das Gute an diesem Gesetz ist übrigens, dass dem Steuerzahler ab sofort mehr Geld übrig bleibt. Alle Versicherten können die Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe der Basisabsicherung und die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung unbegrenzt absetzen. Basisabsicherung heißt, dass z.B. das Krankentagegeld nicht berücksichtigt wird.
O-Ton Dr. Reitzler (2) Das ist völlig richtig: Das Bürgerentlastungsgesetz bringt dem Steuerzahler eine Ersparnis von bis zu 180 Euro im Monat, je nach seinem Steuersatz. Genau dieses Geld kann er beispielsweise einsetzen, um eine private, zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Wir beim Münchener Verein bieten hierfür das passende Angebot!
Textende!
Übrigens kann sich jeder ganz einfach selbst ausrechnen, wie viel Geld er künftig zusätzlich in der Tasche hat. Auf seiner Internetseite bietet das Unternehmen einen "Bedarfsrechner" an, mit dem jeder anonym ausrechnen kann, was er ungefähr spart. Der "Bedarfsrechner" findet sich im Internet unter www.muenchener-verein.de .
Das Material ist honorarfrei zur Verwendung!
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte an ots.audio@newsaktuell.de.
Originaltext: WAS? Michael Weyland Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/44004 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_44004.rss2
Pressekontakt: Rückfragen bitte an:
WAS? Michael Weyland Audio- u. TV-Service Rundfunk u. Fernsehproduktionen Michael Weyland
Tel: 02623 / 9621-0 Fax: 02623 / 9621-31 Mobil: 0171 - 41 49 100 Email: info@was-audio.de
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