Deutsche Rentenversicherung Bund: Adressänderung bei Umzug melden
Geschrieben am 28-01-2010 |
Berlin (ots) - Bei einem Wohnsitzwechsel sollten Rentnerinnen und Rentner immer auch den Renten Service der Deutschen Post AG über ihre neue Adresse informieren. Dies gilt unabhängig davon, ob der Umzug innerhalb Deutschlands oder ins Ausland erfolgt. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Der Renten Service zahlt die Renten aus. Er benötigt immer die aktuelle Adresse der Rentnerinnen und Rentner. Können Schreiben oder die Rentenanpassungsmitteilung nicht zugestellt und eine neue Anschrift nach erfolgtem Umzug des Adressaten nicht ermittelt werden, muss die Rentenzahlung angehalten werden. Nur hierdurch können Überzahlungen der Rente vermieden werden. Erst wenn sich die Umgezogenen mit ihrer neuen Adresse melden, darf die Rentenzahlung wieder aufgenommen werden.
Adressänderungen werden in jeder Postfiliale oder im Internet unter www.rentenservice.com entgegengenommen.
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Redaktion: Dr. Dirk von der Heide Tel.: 030 865-89178 Fax: 030 865-27379 Mail: pressestelle@drv-bund.de
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