Neues Deutschland: zum Urteil über den Postmindestlohn
Geschrieben am 28-01-2010 |
Berlin (ots) - Der Post-Mindestlohn ist Geschichte. Unerwartet kam die Entscheidung der Leipziger Richter gestern nicht. Und doch bescheinigten diese nicht etwa, ob der Mindestlohn für Briefträger an sich unzulässig, in seiner Höhe unangemessen oder ähnliches wäre. Stattdessen sind es vor allem Formfehler, die die Richter zu ihrem Urteil brachten. In der Praxis bedeutet die Entscheidung nun, dass das Verfahren über den Post-Mindestlohn noch einmal ganz von vorn aufgerollt werden müsste, soll es eine neue allgemein verbindliche Untergrenze geben. Heißt also: Ver.di und der Arbeitgeberverband Postdienste e.V. müssten mit dem von ihnen ausgehandelten Mindestlohntarifvertrag erneut bei der Bundesregierung vorsprechen. Die müsste dann diesmal dafür sorgen, dass keine Formfehler gemacht werden. Und am Ende könnte sie eine neue Verordnung erlassen. Bei dieser Vorstellung leuchten einerseits die Warnlichter der Vergangenheit auf: Wie zäh und langwierig waren die Verhandlungen, bis es überhaupt zu dem gestern gekippten »Kompromiss« kam. Schwerwiegend kommt hinzu, dass der Erlass jeglicher Mindestlöhne unter Schwarz-Gelb um einiges unwahrscheinlicher geworden ist. Die FDP hätte den Postmindestlohn ohnehin am liebsten gekippt. Auch wenn es traurig ist: Es könnte daher durchaus bei Appellen von ver.di bleiben.
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