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NDR Rundfunkrat für Einführung von Tagesschau-App

Geschrieben am 29-01-2010

Hamburg (ots) - Der Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks hat
den NDR aufgefordert, an der geplanten Einführung einer
Tagesschau-App auf dem i-Phone festzuhalten. Die Mitglieder des
Rundfunkrates seien einmütig der Auffassung, dass die wichtigste
Informationsmarke der ARD auf einer relevanten mobilen Plattform wie
dem i-Phone von Apple vertreten sein müsse, sagte die Vorsitzende des
Rundfunkrates, Dagmar Gräfin Kerssenbrock, im Anschluss an die
Sitzung des Gremiums am Freitag (29. Januar) in Hamburg. "Bei der
Tagesschau-App geht es nicht um die Verbreitung neuer Inhalte,
sondern um bessere Bedienbarkeit. Die ohnehin vorhandenen und seit
langem mobil abrufbaren Inhalte von tagesschau.de lassen sich mit der
App auf dem i-Phone besser und schneller aufrufen - um mehr geht es
nicht", so Gräfin Kerssenbrock.

Forderungen nach einem eigenen Drei-Stufen-Test für ein solches
Anwendungstool könne das Gremium nicht nachvollziehen, da das
Telemedienkonzept der ARD auch den Plan für eine Tagesschau-App
abdecke. In dem Konzept wird zu den technischen Ausspielwegen
ausgeführt, dass sämtliche relevanten Distributionswege genutzt
werden können.

Die einschlägige Passage in den "Telemedienkonzepten der
gemeinschaftlichen Angebote der ARD" lautet wie folgt (S. 33):
"Ausspielung: Für die Verbreitung ihrer Angebote setzt die ARD auf
offene technische Standards und auf Distributionswege, deren Zugang
so wenig wie möglich beschränkt ist. Die von der ARD produzierten
Inhalte werden auf allen relevanten Plattformen angeboten. Ziel ist
es, die Telemedienangebote den Nutzern nachfragegerecht, das heißt
für typische Nutzungssituationen und gängige Endgeräte darzubieten.
Die Telemedienangebote der ARD können derzeit z. B. über PC, PDA,
Handy sowie Fernseh- und Radiogeräte genutzt werden. Dazu müssen die
Inhalte mit beschreibenden Daten (Metadaten) versehen werden. Die
Verbreitung erfolgt jeweils einschließlich aller zum jeweiligen
Inhalt gehörenden Daten- und Steuersignale. Die zentrale Rolle spielt
die Verbreitung der Telemedien über das offene, frei zugängliche
World Wide Web. Dazu gehört zum Beispiel neben der Auslieferung der
Websites die Bereitstellung der Inhalte als technischer Datenstrom
(RSS-Feed). Die Entscheidung über die Nutzung, zum Beispiel zum Abruf
auf eigenen Websites, liegt beim Anwender. Soweit Softwareangebote
für die Wahrnehmung der eigenen Angebote und die Interaktion mit den
Nutzern erforderlich sind, bietet die ARD diese an (z. B. Radio
Guides, Mitschnittsoftware für Radioprogramme, Programmführer). Die
Distributionsstrategie der ARD umfasst auch die Zusammenarbeit mit
Dritten. So können zum Beispiel ausgewählte Inhalte über
Drittplattformen (z. B. YouTube) zusätzlich zugänglich gemacht
werden."

In diesem Zusammenhang wies Gräfin Kerssenbrock auch auf den
Rundfunkstaatsvertrag hin - er verweist zu möglichen Absichten, ein
bereits bestehendes Angebot auch auf einer neuen technischen
Plattform nutzbar zu machen, in § 11 f auf die Programmrichtlinien,
die von den ARD-Landesrundfunkanstalten und dem ZDF zu den
Genehmigungsverfahren für Telemedien zu erstellen sind. Diese
Richtlinien - sie sind mit der EU-Kommission abgestimmt - führen u.
a. aus: "Ein neues oder verändertes Angebot liegt insbesondere unter
folgenden Voraussetzungen nicht vor (Negativkriterien): (...) 3.
Verbreitung bereits bestehender Telemedien auf neuen technischen
Verbreitungsplattformen (Technikneutralität); 4. Weiterentwicklung im
Zuge der technischen Entwicklung auf bereits bestehenden
Plattformen."

Originaltext: NDR Norddeutscher Rundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6561
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6561.rss2

Pressekontakt:
NDR Norddeutscher Rundfunk
NDR Presse und Information
Telefon: 040 / 4156 - 2300
Fax: 040 / 4156 - 2199
http://www.ndr.de


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