Bernhardt: Rein Ökonomische Betrachtung des Gemeinnützigkeitsrechts unangebracht
Geschrieben am 09-08-2006 |
Berlin (ots) - Zur Diskussion einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:
Das Gemeinnützigkeitsrecht darf nicht dazu missbraucht werden, allein Steuermehreinnahmen zu erzielen. Eine ökonomische Betrachtung - wie gestern im Gutachten des wissenschaftlichen Beirats in Erwägung gezogen - ist hier vollkommen Fehl am Platze.
Es ist das uneingeschränkte Ziel der Union, das vorhandene Engagement in gemeinnützigen Institutionen zu stärken. Das Ehrenamt und seine Förderung muss im Vordergrund stehen.
Zweifelsohne bedarf es einiger Korrekturen im Gemeinnützigkeitsrecht, um Wildwüchse zu beseitigen. Daher erwarten wir vom BMF einen abgestimmten Entwurf eines Gesetzes, der die bewährten Strukturen nicht zerstört. Vielmehr sind das Bürgerengagement zu stärken und bürokratische Hemmnisse zu beseitigen.
Unser Ziel ist es, bei der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts einen breiten Konsens zwischen den Fraktionen des Deutschen Bundestags und den Verbänden zu erzielen. Einem künstlichen Zeitdruck von außen dürfen wir uns nicht unterwerfen.
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