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Neuer Wohnraum für alte Häuser - Tipps für die Planung einer Aufsattelung

Geschrieben am 10-08-2006

Oberursel (ots) -

- Querverweis: Bild wird über obs versandt und ist unter
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar -

Häuser mit Flachdächern waren zwischen 1950 und 1970 in Mode. In
Zeiten knapper werdenden Baulandes entdecken nun immer mehr Bauherren
und Architekten das ungenutzte "Grundstück auf dem Haus" und wandeln
das Flachdach durch Aufsattelung in eine Dachwohnung um. Wer eine
Aufsattelung plant, sollte schon bei der Vorbereitung einige Dinge
beachten.


Statik prüfen

Ob einstöckiges- oder mehrstöckiges Haus: Grundsätzlich ist das
Aufsetzen eines Steildachs bei fast jeder Hausart möglich - sofern
die Statik es zulässt. Denn die Aufsattelung und die anschließende
Nutzung des Dachstuhls als Wohnraum beansprucht die Tragfähigkeit des
Hauses. Ein Bauingenieur oder Architekt kann beurteilen, ob das
Vorhaben innerhalb der vorhandenen Bausubstanz bautechnisch und
ästhetisch ansprechend realisierbar ist.


Rechtliche Voraussetzungen beachten

Nächster Schritt ist die Prüfung rechtlicher Bestimmungen. Eine
formlose Anfrage an die kommunale Baubehörde reicht aus, um zu
erfahren, ob der Bebauungsplan Steildächer zulässt. Falls nicht, kann
die Kommune den Bebauungsplan ändern. Dies ist häufig der Fall, wenn
bereits vorher mehrfach Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen
erteilt wurden. In jedem Fall ist es sinnvoll, frühzeitig alle
rechtlichen Fragen zu klären. Denn erst, wenn alle notwendigen
Anträge gestellt und genehmigt wurden, kann der Bau beginnen.


Finanzierung

Die Aufsattelung ist nicht nur ein kostengünstiger Weg zu mehr
Wohnraum, sondern bietet auch Möglichkeiten zur Steuereinsparung.
Voraussetzung ist, dass die Aufsattelung des Flachdaches als
sogenannter "Erhaltungsaufwand" anerkannt wird. Nach § 9 Abs.1 des
Einkommensteuergesetzes zählt dieser Erhaltungsaufwand zu den "sofort
abzugsfähigen" Werbungskosten. Wer sich zum Beispiel dafür
entscheidet, zunächst nur ein schadhaftes Flachdach durch ein
Steildach zu ersetzen und den Bauantrag für den Ausbau erst später
stellt, kann von dieser Abschreibungsart profitieren.


Experten zu Rate ziehen

Sind diese Punkte geklärt, kann die eigentliche Bauplanung
beginnen. Die gewünschte Dachform, Dachneigung und der Dachaufbau
sollten mit einem Architekten besprochen werden. Für die Dachdeckung
ist der örtliche Dachhandwerker der richtige Ansprechpartner. Denn
das geneigte Dach besteht aus einem kompletten System, bei dem alle
Einzelteile wie Dachpfannen, Unterdeckbahnen und Systemteile optimal
aufeinander abgestimmt sein müssen. Besonders beim Deckmaterial kann
der Bauherr auf eine große Auswahl unterschiedlicher Formen und
Farben zurückgreifen. Um langfristig vom neuen Steildach zu
profitieren, ist es aber auch wichtig, auf hochwertige
Materialqualität zu achten. Die Dachpfannen führender Hersteller, zum
Beispiel der Marke Braas, bieten eine 30-jährige Garantie -
inklusive Frostwiderstand. So bietet die Aufsattelung nicht nur ein
Plus an Wohnraum, sondern auch an Sicherheit.


Originaltext: Lafarge Dachsysteme
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53434
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53434.rss2

Pressekontakt:

Lafarge Dachsysteme GmbH
Dr. Gabriele Krüner
Leiterin Öffentlichkeitsarbeit
Frankfurter Landstraße 2-4
D-61440 Oberursel
Telefon: (06171) 61-2521
Telefax: (06171) 61-2620
e-mail: presse@lafarge-dachsysteme.de


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