Kein Datenschutzverstoß bei AWD / NDR soll Datensätze der Staatsanwaltschaft übermitteln
Geschrieben am 08-02-2010 |
Hannover (ots) - AWD wird erneut vom NDR mit angeblichen Lücken in der Datensicherheit des Unternehmens konfrontiert. Konkret sollen Kunden- und Beraterdaten in Umlauf geraten sein.
Dazu ist festzustellen: Nach derzeitigen Erkenntnissen hat es keinen Datenschutzverstoß bei AWD gegeben. Dies wurde auch im Rahmen einer aktuellen Analyse von IT-Experten einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu den hohen technischen und organisatorischen Sicherheitsstandards bei AWD deutlich.
Vor diesem Hintergrund sowie nach Überprüfung der äußerst wenigen vom NDR übermittelten Datensätze können wir einen unberechtigten Zugriff auf aktuelle Daten aus einem AWD-IT-System ausschließen. Vielmehr lassen die Datensätze darauf schließen, dass es sich hierbei um alte Daten handelt, die aus sog. Buchauszügen nach § 87c HGB stammen. Solche Buchauszüge müssen von AWD im Zusammenhang mit den Provisionsabrechnungen für Handelsvertreter erstellt und auf deren Verlangen ausgehändigt werden. Seitens des Handelsvertreters besteht hierzu ein gesetzlicher Anspruch gegenüber AWD. Die Weitergabe von Daten an die Handelsvertreter erfolgt demgemäß auf gesetzlicher Grundlage und ist datenschutzrechtlich zulässig und somit unbedenklich. Falls es aufgrund krimineller Energie Einzelner zu einer unberechtigten Datenweitergabe (in diesem Fall an NDR-Info) kommt, so liegt dies außerhalb des Einflussbereiches von AWD und ist Sache der Strafverfolgungsbehörden.
Ein weiteres Mal sind die von NDR präsentierten Daten veraltet, teilweise sogar mehr als 10 Jahre alt. Dies legt den Schluss nahe, dass die Informationen aus demselben Datenpool stammen, den NDR bereits im Oktober 2009 medial genutzt hatte. Diese Datenquelle war mit krimineller oder geschäftsschädigender Absicht in Umlauf gebracht worden.
Ganz offensichtlich will der NDR die aktuelle Diskussion um die Schweizer Bankdaten dazu nutzen, weiterhin Aufmerksamkeit auf seine Geschichte zu lenken. Dies zeigt, dass es dem NDR einzig um die Inszenierung seiner Arbeit und nicht um die Aufklärung des Falls geht.
Anstatt sich von Kriminellen instrumentalisieren zu lassen, fordert AWD den NDR erneut auf, die Datensätze an die Staatsanwaltschaft Hannover für das laufende Ermittlungsverfahren zur Verfügung zu stellen, um die Straftat aufzuklären. Gleichzeitig hoffen wir, dass der NDR diesen Appell nicht erneut verunglimpft als angebliche Aufforderung die Daten an AWD auszuhändigen.
Originaltext: AWD Holding AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/28954 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_28954.rss2 ISIN: DE0005085906
Pressekontakt: Bei Rückfragen: AWD Holding AG, AWD-Platz 1 - D-30659 Hannover Béla Anda Konzernkommunikation Telefon: +49 (0) 511 90 20-53 87 Fax: +49 (0) 511 90 20-53 30 E-Mail: Presse@awd.de
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