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Untersagungsverfügung: bwin e.K. wehrt sich gegen Vorgehen des Regierungspräsidiums Chemnitz:

Geschrieben am 10-08-2006

Neugersdorf (ots) -

- Rechtsmittel werden voll ausgeschöpft - bwin e.K. wehrt sich
gegen beispiellose Wettbewerbsverhinderung

- Polizeirecht ist keine Lösung für politische Gestaltungsprozesse

- Untersagungsverfügung könnte sächsischem Unternehmen die
Existenzgrundlage entziehen. Inhaber Dr. Pfennigwerth droht dem
Land Sachsen mit Schadensersatzforderungen von über einer halben
Milliarde Euro

- Unternehmen will 14-Tagesfrist nutzen, um gerichtlich Aufhebung
des Sofortvollzugs zu erreichen


Zur Ankündigung des Regierungspräsidiums Chemnitz, der bwin e.K.
in Neugersdorf, Sachsen, ihr Sportwettenangebot innerhalb von
vierzehn Tagen einzustellen, erklärt Firmeninhaber Dr. Steffen
Pfennigwerth:

"Diese Entscheidung des Regierungspräsidiums ist beispiellos. Die
jeweils zuständigen Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof als
höchstes deutsches Zivilgericht haben in der Vergangenheit im Zuge
zahlreicher Verfahren die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit meiner
Gewerbeerlaubnis bestätigt. Nun wird versucht, meinem in Sachsen
ansässigen Unternehmen die Existenzgrundlage zu entziehen, nur weil
die Politik aus fiskalischen Gründen am Lotteriemonopol festhalten
will und in großen Teilen nicht Willens ist, entsprechende
regulatorische Gestaltungsprozesse in Gang zu setzen.

Leidtragende sind zusätzlich einmal mehr die Konsumenten und der
Sport. Nachdem die Lust am Spiel über das Internet definitiv nicht
per Verordnung zu verhindern sein wird, dürften sich im Ausland
ansässige Unternehmen von zweifelhafter Reputation und ohne jegliche
Maßnahmen in Richtung Konsumenten- oder Jugendschutz bzw.
Spielsuchtprävention regen Zustroms erfreuen. Diese Abwanderung der
Kaufkraft schadet auch dem Sport. Bereits dieses Jahr hat mein
Unternehmen mit einem Marketingbudget von 56 Mio. Euro, vom dem der
Großteil für Sponsoringaktivitäten rund um den Spitzen- und
Breitensport entfallen ist, wesentlich mehr Mittel in den Sport
investiert als Oddset, die lediglich 17 Mio. Euro an den Deutschen
Sportbund als Sportförderung entrichteten."

Dr. Pfennigwerth kündigte an, alle Rechtsmittel sowie
Schadensersatzansprüche gegen das Land Sachsen im Umfang von rund 500
Mio. Euro - ausschöpfen zu wollen und alles daran zu setzen, dass die
Untersagungsverfügung innerhalb der vom Regierungspräsidiums
gesetzten Frist von zwei Wochen vom Verwaltungsgericht Dresden wieder
aufgehoben wird.

Bis zu dieser Klärung steht das Wettangebot im Interesse der
Kunden auf www.bwin.de uneingeschränkt zur Verfügung.


Über bwin e.K.:

bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private
Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth
betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der
Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die
Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002
beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG
mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K.

Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen
sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren
Wettangebots sowie eine effektive Spielsuchtprävention. Mit der
vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein
wichtiger Partner von Verbänden und der Politik bei der Diskussion um
sichere Standards für Sportwetten.

Originaltext: bwin e.K.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53553
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53553.rss2


Für Rückfragen:
bwin e.K.
c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de


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