Untersagungsverfügung: bwin e.K. wehrt sich gegen Vorgehen des Regierungspräsidiums Chemnitz:
Geschrieben am 10-08-2006 |
Neugersdorf (ots) -
- Rechtsmittel werden voll ausgeschöpft - bwin e.K. wehrt sich gegen beispiellose Wettbewerbsverhinderung
- Polizeirecht ist keine Lösung für politische Gestaltungsprozesse
- Untersagungsverfügung könnte sächsischem Unternehmen die Existenzgrundlage entziehen. Inhaber Dr. Pfennigwerth droht dem Land Sachsen mit Schadensersatzforderungen von über einer halben Milliarde Euro
- Unternehmen will 14-Tagesfrist nutzen, um gerichtlich Aufhebung des Sofortvollzugs zu erreichen
Zur Ankündigung des Regierungspräsidiums Chemnitz, der bwin e.K. in Neugersdorf, Sachsen, ihr Sportwettenangebot innerhalb von vierzehn Tagen einzustellen, erklärt Firmeninhaber Dr. Steffen Pfennigwerth:
"Diese Entscheidung des Regierungspräsidiums ist beispiellos. Die jeweils zuständigen Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof als höchstes deutsches Zivilgericht haben in der Vergangenheit im Zuge zahlreicher Verfahren die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit meiner Gewerbeerlaubnis bestätigt. Nun wird versucht, meinem in Sachsen ansässigen Unternehmen die Existenzgrundlage zu entziehen, nur weil die Politik aus fiskalischen Gründen am Lotteriemonopol festhalten will und in großen Teilen nicht Willens ist, entsprechende regulatorische Gestaltungsprozesse in Gang zu setzen.
Leidtragende sind zusätzlich einmal mehr die Konsumenten und der Sport. Nachdem die Lust am Spiel über das Internet definitiv nicht per Verordnung zu verhindern sein wird, dürften sich im Ausland ansässige Unternehmen von zweifelhafter Reputation und ohne jegliche Maßnahmen in Richtung Konsumenten- oder Jugendschutz bzw. Spielsuchtprävention regen Zustroms erfreuen. Diese Abwanderung der Kaufkraft schadet auch dem Sport. Bereits dieses Jahr hat mein Unternehmen mit einem Marketingbudget von 56 Mio. Euro, vom dem der Großteil für Sponsoringaktivitäten rund um den Spitzen- und Breitensport entfallen ist, wesentlich mehr Mittel in den Sport investiert als Oddset, die lediglich 17 Mio. Euro an den Deutschen Sportbund als Sportförderung entrichteten."
Dr. Pfennigwerth kündigte an, alle Rechtsmittel sowie Schadensersatzansprüche gegen das Land Sachsen im Umfang von rund 500 Mio. Euro - ausschöpfen zu wollen und alles daran zu setzen, dass die Untersagungsverfügung innerhalb der vom Regierungspräsidiums gesetzten Frist von zwei Wochen vom Verwaltungsgericht Dresden wieder aufgehoben wird.
Bis zu dieser Klärung steht das Wettangebot im Interesse der Kunden auf www.bwin.de uneingeschränkt zur Verfügung.
Über bwin e.K.:
bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002 beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K.
Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebots sowie eine effektive Spielsuchtprävention. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und der Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
Originaltext: bwin e.K. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53553 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53553.rss2
Für Rückfragen: bwin e.K. c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH Tel.: 089/99 24 96 20 Fax: 089/99 24 96 22 E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de
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