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Steueranwalt rät Inhabern von Schweizer Konten zur schnellen, geordneten Selbstanzeige / Interview mit RA Dr. Tom Offerhaus, Leiter Private Client Services und Partner der WTS AG Steuerberatungsgesell

Geschrieben am 09-02-2010

München (ots) - Wie kommt man schnell und sicher zu den nötigen
Bankunterlagen, ohne dadurch ausgerechnet kurz vor Abgabe einer
Selbstanzeige von der Steuerfahndung belangt zu werden? Das verrät
Steueranwalt Dr. Tom Offerhaus vom World Tax Service WTS. Er rät
unter anderem dringend dazu, die Erträgnis-Aufstellungen während der
Bearbeitung in einer Schweizer Steuerkanzlei anonymisieren zu lassen.

"Rechtsstaatlichkeit hin oder her, der Politik bleibt nichts
anderes übrig, als den Ankauf der gestohlenen Bankdaten zumindest
ernsthaft in Erwägung zu ziehen", sagt Dr. Tom Offerhaus,
Rechtsanwalt und Partner beim World Tax Service WTS in München.
"Würde der Staat die Verhandlungen mit den anonymen Datenhändlern
kategorisch ablehnen, würden sich diejenigen in Sicherheit wiegen,
die ihre Steuererklärungen in der Vergangenheit nicht korrekt
ausgefüllt haben."

Momentan sind Steuerpflichtige mit nicht offen gelegten
Bankverbindungen in der Schweiz, aber auch anderen Staaten wie
Liechtenstein, Österreich oder Luxemburg verunsichert. Offerhaus:
"Das ist politisch durchaus so gewollt. Herr Schäuble hat aber mit
seinen Äußerungen auch ein klares Signal gesendet, dass jetzt noch
die Möglichkeit besteht, straffrei aus einer begangenen
Steuerhinterziehung herauszukommen." Dies gilt aber eben nur, solange
die Steuerfahndung noch nicht vor der Tür steht: "Dem Täter darf die
Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens noch nicht bekannt
sein. Wenn die konkrete Tat bereits entdeckt ist und der Täter dies
wissen müsste, kann er sich ebenfalls nicht mehr straffrei aus der
Affäre ziehen."

Ohne Selbstanzeige drohen ab einer Million Euro hinterzogener
Steuerschuld in aller Regel Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Dies hat
der Bundesgerichtshof bereits im Dezember 2008 entschieden. In einem
besonders schweren Fall drohen sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn
Jahren. Jedenfalls muss der Betroffene zusätzlich zur
Steuernachzahlung mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Der BGH
machte in seinem Urteil klar, dass es sich bei der
Steuerhinterziehung keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt.

Kein Wunder, dass bei Dr. Offerhaus das Telefon in den letzten
Tagen vermehrt klingelt. Er leitet den Bereich Private Client
Services in der WTS, einer der größten Steuerberatungsgesellschaften
Deutschlands. Da die WTS ein internationales Netzwerk von
Steuerexperten in 92 Ländern gespannt hat, kann sie eine völlig
anonymisierte Vorbereitung einer Selbstanzeige garantieren, bis diese
auch wirklich eingereicht ist. "In diesem Fall sammelt unsere
Schweizer Niederlassung die Erträgnisaufstellungen bei den Banken ein
und stellt sicher, dass die Unterlagen völlig anonymisiert an uns
weitergeleitet werden." Die Steuerberater und Steueranwälte in
Deutschland bereiten die Nacherklärungen dann ohne Namenszuordnung
vor, damit in den Tagen vor einer Selbstanzeige kein Risiko einer
Entdeckung droht.

Wie sollte man sich verhalten, wenn einem die unterlassene
Erklärung von Kapitaleinkünften in der Schweiz vor dem Hintergrund
der aktuellen Diskussion Sorgen bereitet? "Wir können in solch einem
Fall nur nachdrücklich zu einer schnellen Selbstanzeige raten", so
Dr. Offerhaus. "Steuerhinterziehung ist die einzige Straftat, bei der
man seine Tat auf diese Weise quasi ungeschehen machen kann."

"Ist Eile geboten, so sollte die Selbstanzeige zunächst auf einer
großzügigen Schätzbasis erfolgen. Eine detaillierte Nacherklärung,
die dann hoffentlich zu günstigeren Resultaten führt, kann
nachgereicht werden. Steht ein besonders schwerer Fall der
Steuerhinterziehung im Raum, so sollte die Selbstanzeige die letzten
zehn Jahre umfassen. Ansonsten sollten zumindest die letzten fünf
Jahre dargestellt werden, da die strafrechtliche Verjährungsfrist für
den einfachen Fall der Steuerhinterziehung fünf Jahre beträgt.

Zur Erlangung der Straffreiheit mag eine Selbstanzeige über die
nichterklärten Erträge der letzten fünf Jahre zuzüglich Nachzahlung
der Steuern für diesen Zeitraum ausreichen. Um eine Steuernachzahlung
auch für den davorliegenden Fünfjahreszeitraum kommt man aber dennoch
nicht herum. Neben den Steuern sind auch Zinsen zu zahlen, und zwar
in Höhe von 6% der Steuerschuld pro Jahr. "So manch ein Steuerzahler
wird jedoch überrascht sein, wie niedrig die Zahlschuld im Verhältnis
zur Höhe der Vermögenswerte ist", beruhigt der Steueranwalt.

Schnelligkeit ist alles bei einer Selbstanzeige. Laut Dr.
Offerhaus ist eine Tat noch nicht dadurch entdeckt, dass sich der
Name eines Steuerpflichtigen auf einer Daten-CD befindet, die in die
Hände der deutschen Steuerfahndung geraten ist. Von einer
Tatentdeckung kann erst ausgegangen werden, wenn diese Daten mit den
persönlichen Steuererklärungen des Steuerpflichtigen abgeglichen
worden sind. "Zudem muss der Betreffende in dieser Phase noch nicht
mit einer Entdeckung seiner Tat rechnen. Denn das würde ja
voraussetzen, dass er heute Kenntnis davon hat, dass sein Name auf
der CD steht."

Dr. Offerhaus ist überzeugt, dass durch die aktuellen
Indiskretionen Bankkunden in ganz Deutschland betroffen sein werden,
nicht nur in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern. Er
hält es nicht für ausgeschlossen, dass auch die Furcht vor eigener
Belangung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung den einen oder
anderen Bankangestellten zu einer Kooperation mit Finanzbehörden
verleitet.

Ist das Bankgeheimnis in der Schweiz auch politisch am Ende? Tom
Offerhaus: "Ich glaube über kurz oder lang ist das Bankgeheimnis auch
in der Schweiz nicht mehr in der Form haltbar, wie wir es in den
letzten Jahrzehnten kannten. Die Schweiz hat sich gegenüber anderen
Industriestaaten dazu verpflichtet, Auskünfte auszutauschen. Derzeit
wird sogar ein automatischer Informationsaustausch erwogen. Noch im
Laufe dieses Jahres dürfte ein entsprechendes Abkommen zwischen
Deutschland und der Schweiz ratifiziert werden, in dem das
Bankgeheimnis zumindest bei konkreten Anfragen wegen bestehender
Verdachtsmomente keine Hürde mehr für den Informationsaustausch
zwischen den beteiligten Staaten darstellen sollte. Das Bankgeheimnis
dürfte auf die Rolle, die es auch in Deutschland spielt, reduziert
werden. Meiner Meinung nach wird es somit bei konkreten
Verdachtsmomenten wegen Steuerhinterziehung in Zukunft auch in der
Schweiz keinen Schutz mehr bieten."

Fünf Tipps auf einen Blick

1. Freiheits- oder Geldstrafen durch Selbstanzeige vermeiden.
2. Dabei ist es wichtig, vor konkreter Tatentdeckung zu handeln.
3. Bis zur Abgabe der Selbstanzeige sollte sich niemand
Erträgnisaufstellungen seiner Schweizer Bank mit seinem Namen an
seine Privatadresse nach Deutschland schicken lassen.
4. Wer vorab eine Schätzung abgibt, sollte diese großzügig halten,
damit auch wirklich die gesamte Steuerhinterziehung straffrei bleibt.
5. Nehmen Sie Abschied vom Schweizer Konto als anonyme Geldanlage.
Noch 2010 dürfte die Schweiz ein entsprechendes Abkommen zum
grenzüberschreitenden Austausch von Auskünften unterzeichnen.

Informationen zum World Tax Service WTS

Der World Tax Service WTS ist mit mehr als 400 Mitarbeitern an
sechs inländischen Standorten und fünf Tochtergesellschaften in
China, Indien, Frankreich, der Schweiz und den Niederlanden eine der
größten Steuerberatungsgesellschaften Deutschlands. Durch ein
internationales Netzwerk deckt die WTS 92 Länder ab. Schwerpunkt der
Gesellschaft ist die Steuerberatung multinationaler Konzerne und
großer international tätiger mittelständischer Unternehmen. Die WTS
ist eine reine Steuerberatungsgesellschaft ohne Konfliktpotenzial
zwischen Wirtschafts-prüfungstätigkeit und Beratung. Mehr
Informationen: www.wts.de

Originaltext: WTS AG Steuerberatungsgesellschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66724
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66724.rss2

Pressekontakt:
WTS AG Steuerberatungsgesellschaft
Dipl.Journ. Richard Tigges, Direktor Unternehmenskommunikation
Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München
Telefon: +49 (0)89 286 46-2222
Mobil: +49 (0)162 493 493 7
Telefax: +49 (0)89 286 46-2323
E-Mail: richard.tigges@wts.de


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