Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG: Schutz der Anleger bleibt oberste Priorität
Geschrieben am 10-08-2006 |
München (ots) - Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Presse mitteilte, sollte die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG ab dem Jahr 2008 in eine offene Liquidation übergeführt werden. In der Presse wurde daraufhin angenommen, die BaFin habe die Bank geschlossen, um eine zwischenzeitliche Gefährdung neuer Einleger in der Bank zu verhindern. Dies ist wie folgt zu korrigieren:
Seit März 2006 wurde in der Bank ein vorsichtiges Abschmelzungskonzept umgesetzt. Dies beinhaltete, dass das Neukreditgeschäft eingestellt wurde. Gleichzeitig gab die Bank keine neuen Einlagenverträge mehr aus. Das Geschäftsfeld, das sich mit Sparprodukten befasst, wurde allerdings fortgeführt, um die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Das Geschäftsvolumen sollte bis zum Ende des folgenden Jahres auf 40 Prozent gesenkt werden. Des Weiteren sah das Konzept vor, die Bank mittelfristig aus dem Markt zu nehmen und gegebenenfalls zu verkaufen. Nach der vorsichtigen Planung durften sämtliche Kunden der Bank mit großer Wahrscheinlichkeit mit einer vollständigen Befriedigung ihrer Ansprüche zu den vereinbarten Fristen rechnen. Bis zu dem Erlaubnisentzug durch die BaFin befand sich die Privatbank Reithinger völlig im Plan.
Die Vorlage des Beschlusses wurde von der BaFin mündlich, später schriftlich erbeten. Deshalb wurde ein in die Zukunft gerichteter Liquidationsbeschluss gefasst. An die BaFin wurde seitens der Privatbank Reithinger die Bitte gerichtet, geeignete Auflagen zur Sicherung der Einleger zu erlassen. Unter dem Eindruck der öffentlichen Diskussion über die Bank und ihren wirtschaftlichen Eigentümer war der eingeschlagene Weg nicht weiter verfolgt worden.
Unterschiedliche Ansichten werden zu der Frage vertreten, ob mit den erlassenen Entscheidungen alle Möglichkeiten zur Sicherung der Bankkunden ausreichend zum Tragen kommen. Trotz der veröffentlichten Entscheidung der BaFin ist die Privatbank Reithinger gegenwärtig noch nicht überschuldet. Gesichert ist die Erkenntnis, dass ein endgültiger Erlaubnisentzug so umfassenden Schaden auslösen würde, dass das vorhandene Kapital aufgezehrt wird. Die Einleger der Bank könnten dann nicht mehr aus eigener Kraft vollständig befriedigt werden.
Um die Einleger der Bank zu schützen, sieht sich die Bank veranlasst, gegen den Entzug der Erlaubnis Rechtsmittel einzulegen. Gleichzeitig befindet sich die Bank in Gesprächen mit Interessenten für eine Übernahme der Bank. Die Organe beurteilen die Möglichkeiten eines Verkaufs in der vorliegenden Situation zwar als schwierig, aber als durchaus möglich. Da die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Übernahme einer Bank kurz vor der Insolvenz kritisch gegenübersteht, wird ein solcher Verkauf nur in enger Absprache und mit der Zustimmung der BaFin erfolgen.
Originaltext: Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62961 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62961.rss2
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